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   BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66   

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https://dejure.org/1968,6648
BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66 (https://dejure.org/1968,6648)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1968 - I ZR 42/66 (https://dejure.org/1968,6648)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1968 - I ZR 42/66 (https://dejure.org/1968,6648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" im Sinne des Warenzeichengesetzes (WZG) - Begründung einer Verwechslungsgefahr durch ein in einem Buchtitel enthaltenes Wort

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Denn die Verwechslungsgefahr ist für die gekennzeichneten Anspruchsgrundlagen einheitlich nach § 31 WZG zu prüfen, da der Begriff der Verwechslungsgefahr für diese gewerblichen Kennzeichnungsmittel der gleiche ist (BGH GRUR 1961, 232, 233 zu Ziff. I 4 - Hobby; 1959, 183 - Quick).

    Dies ist zu Gunsten der Klägerin im Hobby-Urteil angenommen und aus diesem Grunde im Hinblick auf den vom Beklagten jenes Rechtsstreits verwendeten Zeitschriftentitel außer der Gefahr einer Titelverwechslung auch die Gefahr einer Unternehmensverwechslung bejaht worden (BGH GRUR 1961, 232, 235).

    Zutreffend ist es dabei von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, daß die Übernahme eines charakteristischen Bestandteils eines Warenzeichens oder einer Unternehmensbezeichnung in eine andere Bezeichnung die Verwechslungsgefahr dann begründen kann, wenn der übernommene Bestandteil in der jüngeren Bezeichnung nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in die neue Bezeichnung aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 232, 235 - Hobby).

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Demgemäß ist für den Schutz dieser Titel nicht erforderlich , daß mit ihnen auch ein Hinweis auf den Herausgeber der Zeitschrift oder des Buches verbunden ist (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes betr. Buchtitel; BGH GRUR 1960, 346, 347 - Naher Osten betr. Zeitschriftentitel).

    Erfahrungsgemäß pflegt der Verkehr in der Regel einen Buchtitel nicht als Kennzeichen für die Herkunft aus einem bestimmten Verlagsunternehmen, sondern als Hinweis auf die in dem Buch enthaltene Leistung des Autors aufzufassen (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1958, 500, 502 zu Ziff. II - Mecki -Igel).

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Erfahrungsgemäß pflegt der Verkehr in der Regel einen Buchtitel nicht als Kennzeichen für die Herkunft aus einem bestimmten Verlagsunternehmen, sondern als Hinweis auf die in dem Buch enthaltene Leistung des Autors aufzufassen (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1958, 500, 502 zu Ziff. II - Mecki -Igel).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Denn daraus, daß diesem Wort auf dem Gebiet der Zeitschriften starke Kennzeichnungskraft zukommt, folgt nicht ohne weiteres - hierauf hat schon das Landgericht hingewiesen -, daß diese Kennzeichnungskraft sich auch auf Bücher erstrecke (vgl. BGH GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingsbeutel; 1965, 670, 672 zu c - Basoderm).
  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65

    Verletzung von Rechten an Warenzeichen - Anspruch auf Unterlassung - Gefahr einer

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Denn daraus, daß diesem Wort auf dem Gebiet der Zeitschriften starke Kennzeichnungskraft zukommt, folgt nicht ohne weiteres - hierauf hat schon das Landgericht hingewiesen -, daß diese Kennzeichnungskraft sich auch auf Bücher erstrecke (vgl. BGH GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingsbeutel; 1965, 670, 672 zu c - Basoderm).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Dieser Rechtsgrundsatz ist regelmäßig nur dann anwendbar, wenn es sich um ungleichartige Waren bzw. um eine weitgehende Branchenverschiedenheit handelt (BGHZ 28, 321, 329 f [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick).
  • BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58

    Naher Osten

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66
    Demgemäß ist für den Schutz dieser Titel nicht erforderlich , daß mit ihnen auch ein Hinweis auf den Herausgeber der Zeitschrift oder des Buches verbunden ist (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes betr. Buchtitel; BGH GRUR 1960, 346, 347 - Naher Osten betr. Zeitschriftentitel).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Benutzung der Erfindung ist, nicht anders als bei den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts nach § 12 PatG (s. dazu BGH, Urt. v. 17.3.1964 - I ZR 178/63, GRUR 1964, 491, 495 - Chloramphenicol; Urt. v. 28.5.1968 - I ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11), bei einem Sachpatent als Benutzung i.S.d. § 9 Nr. 1 PatG zu verstehen, d.h. sie liegt in der Herstellung, dem Anbieten, Inverkehrbringen oder Gebrauchen eines Erzeugnisses, das Gegenstand des Patents ist, oder dem Einführen oder Besitzen eines solchen Gegenstandes zu einem dieser Zwecke (Busse, Patentgesetz, 5. Aufl., § 12 Rdn. 10; ebenso für das Weiterbenutzungsrecht nach § 9 Abs. 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes BGH aaO - Chloramphenicol).

    Durch das Weiter- wie durch das Vorbenutzungsrecht soll der Besitzstand desjenigen geschützt werden, der vor dem maßgeblichen Tag die Erfindung in Benutzung genommen und in der Regel im Vertrauen auf seine Berechtigung hierzu in diese Benutzung investiert hat (Amtliche Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 28 Abs. 1, BT-Drucks. 12/1399 S. 54 = BlPMZ 1992, 213, 237 = GRUR 1992, 760, 784; zum Vorbenutzungsrecht BGHZ 39, 389, 397 - Taxilan; BGH, Urt. v. 28.5.1968 - I ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise).

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