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   BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59   

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BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59 (https://dejure.org/1961,140)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - I ZR 44/59 (https://dejure.org/1961,140)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - I ZR 44/59 (https://dejure.org/1961,140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 341
  • NJW 1961, 2107
  • MDR 1961, 1001
  • GRUR 1962, 144
  • DB 1961, 1350
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Auf dem Gebiet der geschmacklichen Zwecken dienenden Warenformen hat der erkennende Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt, daß diese unabhängig davon, ob sie unter Kunst- oder Geschmacksmusterschutz stehen, Ausstattungsschutz genießen können (RGZ 112, 352, 354 - Gütermann's Nähseide; 120, 94 - Huthaken; BGHZ 5, 1, 6 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Kümmel; 29, 62 - Rosenthal-Vase).

    Denn mit dem Wegfall dieser Gestaltungsform würde bei solchen Warengattungen die handelbare Ware selbst entfallen (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel) Bei Waren dagegen, die einem praktischen Gebrauchszweck dienen sollen, entscheidet sich die Frage, ob das den Geschmack ansprechende äußere Erscheinungsbild der Ware den Begriff der Ausstattung erfüllt, danach, ob der Verkehr dem ästhetischen Eindruck, den die Ware vermittelt, ein so erhebliches Gewicht beimißt, daß er in ihm eine die Ware als solche charakterisierende Eigenschaft und nicht ein der Ware nur beigegebenes Warenkennzeichnungsmittel erblickt, bei dessen Wegfall noch eine wesensgleiche Ware verbleibt (BGHZ 29, 62 - Rosenthal-Vase).

    Abgesehen davon, daß sich die wettbewerbsrechtlich bedeutsame Verwechslungsgefahr mit der Frage, ob eine Nachbildung im Sinn von § 5 GeschmMG vorliegt, nicht deckt (BGHZ 5, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel; Furler a.a.O. § 1 Anm. 66; § 5 Anm. 23), ist für den wettbewerbsrechtlichen Tatbestand, wie bereits hervorgehoben, nicht das hinterlegte Papiermuster 00261, sondern das gewebte Stoffmuster Nr. 50 der Klägerin maßgebend.

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Über die Kennzeichnungskraft einer Warenaufmachung entscheidet allein die tatsächlich innerhalb der beteiligten Verkehrskreise herrschende Auffassung (BGHZ 11, 129 - Zählkassette; BGHZ 21, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

    Grundsätzlich kann auch eine an sich alltägliche Aufmachung, die nicht von Haus aus geeignet ist, eine Kennzeichnungsfunktion im Sinne eines Herkunftshinweises auszuüben, Gegenstand eines Ausstattungsschutzes sein (BGHZ 11, 129, 133 [BGH 30.10.1953 - I ZR 94/52] - Zählkassette).

    Selbst wenn somit die von der Klägerin behauptete Herkunftsfunktion der fraglichen Klagemuster als richtig unterstellt wird, ist dem Berufungsgericht im Ergebnis beizupflichten, daß das Klagebegehren nicht auf Ausstattungsschutz gestützt werden kann, weil es sich bei den fraglichen Gestaltungselementen um wesensbestimmende Merkmale der Ware selbst handelt was nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist (BGHZ 11, 129 - Zählkassette).

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Ein etwaiges Freihaltebedürfnis kann vielmehr nur für die Anforderungen, die an die Breite der Verkehrsdurchsetzung zu stellen sind, Bedeutung gewinnen (BGHZ 30, 357 - Nährbier).

    Denn die Tatsache allein, daß der Verkehr eine Ware aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes einem bestimmten Betrieb zuordnet, rechtfertigt noch nicht den Schluß, daß die in Betracht kommenden Verkehrskreise hierbei von der Vorstellung ausgehen, die fragliche Formgebung diene der kennzeichnungsmäßigen Unterscheidung gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller (BGHZ 30, 365 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier).

  • BGH, 09.12.1958 - I ZR 112/57

    Form von Gebrauchsgegenständen. Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Auf dem Gebiet der geschmacklichen Zwecken dienenden Warenformen hat der erkennende Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt, daß diese unabhängig davon, ob sie unter Kunst- oder Geschmacksmusterschutz stehen, Ausstattungsschutz genießen können (RGZ 112, 352, 354 - Gütermann's Nähseide; 120, 94 - Huthaken; BGHZ 5, 1, 6 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Kümmel; 29, 62 - Rosenthal-Vase).

    Denn mit dem Wegfall dieser Gestaltungsform würde bei solchen Warengattungen die handelbare Ware selbst entfallen (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel) Bei Waren dagegen, die einem praktischen Gebrauchszweck dienen sollen, entscheidet sich die Frage, ob das den Geschmack ansprechende äußere Erscheinungsbild der Ware den Begriff der Ausstattung erfüllt, danach, ob der Verkehr dem ästhetischen Eindruck, den die Ware vermittelt, ein so erhebliches Gewicht beimißt, daß er in ihm eine die Ware als solche charakterisierende Eigenschaft und nicht ein der Ware nur beigegebenes Warenkennzeichnungsmittel erblickt, bei dessen Wegfall noch eine wesensgleiche Ware verbleibt (BGHZ 29, 62 - Rosenthal-Vase).

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Über die Kennzeichnungskraft einer Warenaufmachung entscheidet allein die tatsächlich innerhalb der beteiligten Verkehrskreise herrschende Auffassung (BGHZ 11, 129 - Zählkassette; BGHZ 21, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

    Hieraus könnte nur gefolgert werden, daß der Erwerb einer für einen Ausstattungsschutz ausreichenden Verkehrsgeltung für die strittigen Klagemuster wenig wahrscheinlich ist (BGHZ 21, 183, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

  • RG, 19.11.1920 - II 195/20

    Verhältnis von Ausstattung und Geschmacksmuster

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Hierbei ist gleichgültig, ob die Gestaltungsform von vornherein in der Absicht gewählt wurde, sie als Herkunftshinweis zu benutzen oder ob sich diese Funktion der fraglichen Warenaufmachung erst aufgrund einer längeren Gewöhnung des Publikums oder einer besonders intensiven und umfangreichen Werbung entwickelt hat (RGZ 100, 250, 254 - Gasmessergehäuse).
  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Subjektiv verwerflich handelt insbesondere, wer bei Ausnutzung fremder Arbeitsergebnisse mit Tauschungsabsicht vorgeht (BGHZ 18, 183 [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53] - Werbeidee).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Es genügt, daß das Erzeugnis Besonderheiten aufweist, die geeignet sind, im Verkehr als Herkunftshinweis gewertet zu werden (BGHZ 21, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerke).
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Ob ein Muster den Anforderungen genügt, die der Rechtsbegriff der Eigentümlichkeit voraussetzt, ist weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (so für den Rechtsbegriff Kunstwerk: RGZ 135, 385; BGHZ 22, 209, 217 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Morgenpost).
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
    Andererseits kann beim Vorliegen besonderer subjektiver Unlauterkeitsmerkmale ein Verstoß gegen § 1 UWG auch gegeben sein, wenn das nachgeahmte Erzeugnis keine Eigenart aufweist, die geeignet wäre, im Verkehr Herkunfts- und Gütevorstellungen auszulösen (BGH GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

  • RG, 31.01.1928 - II 77/27

    Gewerblicher Rechtsschutz; Unlauterer Wettbewerb

  • RG, 22.01.1926 - II 383/25

    Normzeichenrecht; Ausstattungsschutz

  • RG, 19.03.1932 - I 345/31

    1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58

    Chérie

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Der Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes kann sich zwar nur auf diejenigen Merkmale der Erscheinungsform eines Erzeugnisses erstrecken, die anhand seiner Wiedergabe in der Anmeldung eindeutig erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1961 - I ZR 44/59, GRUR 1962, 144, 146 = WRP 1961, 352 - Buntstreifensatin I; Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 604 - Trockenrasierer; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10, GRUR 2012, 1139 Rn. 16 = WRP 2012, 1540 - Weinkaraffe; Günther in Günther/Beyerlein, DesignG, 3. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Das Muster muss in der Anmeldung hinreichend konkretisiert sein, um zu vermeiden, dass eine unzureichende Wiedergabe zur Schutzbeanspruchung ausgenutzt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1961 - I ZR 44/59, GRUR 1962, 144, 146 - Buntstreifensatin, insoweit in BGHZ 35, 341 nicht abgedruckt).

    Auf die technische Umsetzung (bewegliche Spirale um einen umliegenden Körper oder Gehäuse mit fester Spirale aus einem Stück) kommt es nicht an, soweit durch sie kein neuer Gesamteindruck erzielt wird (vgl. BGH, GRUR 1962, 144, 146 - Buntstreifensatin).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Denn es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Mitbewerber die Nachfrage ausnützt, die durch die erfolgreiche Tätigkeit eines Konkurrenten ausgelöst worden ist (BGH GRUR 1962, 144, 149 - Buntstreifensatin; RGZ 135, 385, 394 - Künstliche Kranzblumen).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Nimmt ein Hersteller Ausstattungsschutz für eine Ware in Anspruch, mit der er den Markt beherrscht, und die ihm beteiligte Verkehrskreise erwiesenermaßen zuschreiben, so bleibt zu prüfen, ob die Herkunftsvorstellungen des Verkehrs auf ausstattungsfähigen Merkmalen oder etwa nur darauf beruhen,, daß dem Verkehr nur dieses Unternehmen als Hersteller von Waren der fraglichen Art bekannt ist (Ergänzung zu BGHZ 30, 357, 364 Nährbier; 35, 341, 34, Buntstreifensatin).

    Mit Recht geht das Berufungsurteil auch davon aus, daß die äußere Gestaltung der Ware am Ausstattungsschutz teilnehmen kann, und zwar auch dann, wenn sie eine "stoffliche Einheit" mit der Ware bildet (BGHZ 35, 341, 345 - Buntstreifensatin).

    Nur dann zählt die äußere Gestaltung der Ware nicht mehr zu ihrer "Aufmachung", wenn sie so, wie der Verkehr sie wertet, das Wesen der Ware selbst ausmacht und deshalb mit ihr identisch ist (BGHZ 5, 1, 6 - Hummelfiguren I; BGHZ 11, 129, 131 - Zählkassette; BGHZ 29, 62, 63 - Rosenthalvase; BGHZ 30, 357, 362 - Nährbier; BGHZ 35, 341, 345 - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1959, 423, 424 - Fußballstiefel; GRUR 1962, 299, 301 - formstrip; GRUR 1962, 409 - Wandsteckdose).

    Wie der Bundesgerichtshof in der Nährbier-Entscheidung (BGHZ 30, 357, 364) ausgesprochen hat, genügt es aber zur Feststellung eines Ausstattungsschutzes nicht, wenn der Verkehr von einem Herstellungsmonopol des betreffenden Unternehmens ausgeht oder auch nur auf Grund der Marktlage annimmt, das spezielle Produkt werde ausschließlich von einem bestimmten Unternehmen hergestellt und vertrieben; denn einer solchen Verkehrsauffassung liegt ein zeichenrechtlich bedeutsamer Vorgang nicht zugrunde (vgl. auch BGHZ 35, 341, 34, - Buntstreifensatin).

  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

    Die beiden von der Revision als kennzeichnend hervorgehobenen Gestaltungsmerkmale erfüllen weder einzeln noch zusammen den Rechtsbegriff der Ausstattung (vgl. hierzu BGHZ 5, 1, 6 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 11, 129, 132 - Zählkassette; 29, 62, 64 - Rosenthal-Vase; 35, 341, 345 f - Buntstreifensatin).

    Eine solche Gestaltung der Ware betrifft das nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Wesen der Ware selbst (BGHZ 11, 129, 133 [BGH 30.10.1953 - I ZR 94/52] ; 35, 341, 348) [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] .

    Es handelt sich dabei also um Merkmale, die der Ware als solcher für die Nachfrage der Käufer entscheidende Eigenschaften verleihen (BGHZ 35, 341, 345 f) [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] .

    Das wäre unvereinbar mit dem begrenzten Zweck des Ausstattungsrechts, das nur ein Warenkennzeichnungsmittel schützen soll (BGHZ 35, 341, 345) [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] .

    Über die Kennzeichnungskraft einer solchen Warenaufmachung entscheidet allein die tatsächlich innerhalb der beteiligten Verkehrskreise herrschende Auffassung (BGHZ 35, 341, 343 [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Dementsprechend hat der erkennende Senat die Auffassung gebilligt, daß bei farbig gemustertem Streifensatin für Bettwäsche die Bemusterung nach der Verkehrsauffassung kein Warenkennzeichnungsmittel, sondern ein wesensbestimmendes Merkmal der Ware selbst darstelle (BGHZ 35, 341, 345 [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin).

    Die Grundsätze der erwähnten Urteile lassen sich aber auf den Fall der Warennachahmung nicht ohne weiteres übertragen; denn auf dem Gebiet des Kennzeichenrechts kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit eher in Betracht gezogen werden, weil hier die allgemeinen Erwägungen, die für eine grundsätzliche Erlaubnis zur Nachahmung sprechen, weniger bedeutsam sind als bei der Nachahmung der Ware selbst, und weil ferner bei Kennzeichnungselementen das Einhalten eines Abstandes für die Mitbewerber eher möglich und zumutbar erseheint als bei Waren (vgl. auch BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59]- Buntstreifensatin; GRUR 1961, 581, 583 - Hummel II).

    Ahmt ein anderer derartige Merkmale nach und führt dies zu einer ernsthaften Gefahr von Herkunftstäuschungen, ohne daß der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr ergreift, dann handelt er unlauter im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine m.w.N.; ferner BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Der Kennzeichenschutz war nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in diesen Fällen zu versagen, weil derartige Merkmale nicht geeignet sind, die betreffende Ware von gleichen Erzeugnissen anderer Hersteller zu unterscheiden, und weil die Anerkennung eines Warenzeichenschutzes an solchen das Wesen der Ware bestimmenden Merkmalen einem Alleinherstellungsrecht an der Ware gleichkäme und sich damit als Sperre gegen den Vertrieb gleicher oder gleichartiger Waren durch andere auswirkte, was mit dem begrenzten Zweck eines Warenkennzeichnungsmittels unvereinbar wäre (zum Warenzeichen vgl. RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGH, Urt. v. 8.5.1959 - I ZR 16/58, GRUR 1959, 423, 424 - Fußballstiefel; Urt. v. 21.1.1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer; zum Ausstattungsschutz gemäß § 25 WZG vgl. BGHZ 5, 1, 6 f. - Hummel; 11, 129, 132 - Zählkassette; 35, 341, 345 - Buntstreifensatin; BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen).

    Zu den Elementen, die das Wesen der Ware selbst ausmachen und für die Warenkennzeichenschutz - auch bei Verkehrsdurchsetzung - grundsätzlich zu versagen war, wurden solche Merkmale gezählt, die der Ware ihre charakteristische Eigenart verleihen, insbesondere durch den mit ihr verfolgten Zweck technisch bedingt sind (BGH GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer; BGHZ 35, 341, 345 - Buntstreifensatin).

  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen

    Der Nachbau eines eigenartigen überdurchschnittlichen Erzeugnisses ist nach anerkannter Rechtsprechung insbesondere dann wettbewerbswidrig, wenn durch Warenformen, die die Gefahr einer Verwechslung mit Waren anderen Ursprungs heraufbeschworen, im Verkehr verankerte Gütevorstellungen in objektiv vorwerfbarer Weise ausgebeutet werden (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1962, 299, 303 - form-strip).

    Vielmehr reicht es aus, daß das Erzeugnis Besonderheiten aufweist, die geeignet sind, im Verkehr als Herkunftshinweis gewertet zu worden (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin; 35, 329 - Kindersaugflasche).

    Für die Frage, ob der Beklagte die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Verwechslungen getroffen hat, wird es entscheidend darauf ankommen, ob es sich bei den fraglichen Formgebungen um naheliegende, dem gegenwärtigen Geschmack oder sonstiger Marktüblichkeit entsprechenden Warengestaltungen handelt, auf die zu vernichten den Beklagten nicht zugemutet werden kann, falls er bei der Verweisung auf abweichende Lösungen des Gestaltungsproblems weder dem Zeitgeschmack noch sonstigen gebrauchs- und fertigungstechnischen Anforderungen gerecht werden könnte und damit in wirtschaftlich untragbarer Weise benachteiligt wäre (BGHZ 35, 341; BGH GRUR 1962, 299, 303).

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Schutzgegenstand des Geschmacksmusters ist nicht ein Gegenstand mit bestimmten (technischen) Funktionen, sondern eine eigentümliche ästhetische Formgebung, die geeignet sein muß, als Vorbild für die äußere Gestaltung gewerblicher Erzeugnisse zu dienen (vgl. BGHZ 50, 340, 350 - Rüschenhaube; BGH, Urt. v. 14.7.1961 - I ZR 44/59, GRUR 1962, 144, 146 - Buntstreifensatin I [insoweit in BGHZ 35, 341 nicht abgedruckt]; v. Gamm, GeschmMG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 3).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1962, 144 - Buntstreifensatin: 1962, 258, 260 unter 2 a - Mopedmodell; 1965, 198, 199 - Küchenmaschine).

    Wie hoch dieses Durchschnittskönnen anzuschlagen ist, ist weitgehend eine Frage der tatrichterlichen Beurteilung (BGH GRUR 1962, 144, 146), bei der die auf dem betreffenden Gebiete geleistete Vorarbeit allerdings zu berücksichtigen ist; die Feststellungen des Berufungsgerichts sind insoweit mit der Revision nur in begrenztem Umfange angreifbar.

    Eine solche Herkunfts- und Gütegewähr kann aber der Verkehr einerseits auch unoriginellen Gestaltungselementen entnehmen, für die ein Geschmacksmusterschutz nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 1962, 144 - Buntstreifensatin), während andererseits beachtlichen ästhetischen Schöpfungen die Eignung fehlen kann, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen, so etwa, wenn die ästhetischen Besonderheiten vom Verkehr nicht bewußt aufgenommen werden.

  • BGH, 11.05.1962 - I ZR 158/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79

    Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 129/61

    Kein Schriftwerkschutz für Rechenschieber

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 158/81

    Hemdblusenkleid

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

  • BGH, 30.01.1963 - I ZR 96/61

    Fahrradschutzbleche

  • BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Als

  • OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08

    Nachahmung der (als Wort-/Bildmarke geschützten) Gestaltung von Bettwäsche;

  • OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03

    Abgrenzung von Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für einen

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 85/83

    "Sportschuhe"; Schutzumfang eines Kennzeichens

  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 1505/03

    Zum Nachweis eines von anderen Produkten abgesetzten mit wettbewerblicher

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 141/98

    Wettbewerbliche Eigenart eines Produkts - Tischbock

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96

    Widerlegung der Neuheit eines Geschmacksmusters durch Vorlage von

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
  • LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06

    Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination

  • BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80

    Warenzeichen - Ausstattung - Verkehrskreise - Aussstattungsrecht - Seife - Serie

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

  • OLG München, 23.06.2000 - 29 U 5077/99

    Prägung des Gesamteindrucks einer mehrgliedrigen Marke für Schokoladenprodukte

  • OLG Köln, 27.06.1997 - 6 U 71/95

    Mini-Dress, Nachahmung

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2000 - 4 U 107/99

    Geringfügige Umgestaltung eines Prototyps - Wegfall des bestimmenden

  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 145/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Haftungsausschluss gegenüber Dritten bei

  • BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 21.07.2007 - 14c O 171/06

    Bei Unterscheidung des Gesamteindrucks eines vorbekannten Geschmacksmusters von

  • LG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4a O 212/00

    Ansprüche wegen Nachbildung eines Geschmacksmusters durch einen Bilderrahmen

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 136/65

    Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch - Eingehen auf die Entwicklung

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 178/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1962 - I ZR 139/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 156/81
  • BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72

    Schutz eines Geschmacksmusters allein durch die geschmackliche Wirkung des

  • BGH, 25.06.1971 - I ZR 8/70

    Geschmacksmuster einer Wandlampe - Maximale Schutzdauer für ein Geschmacksmuster

  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68

    Rechtsstreit wegen Wettbewerbs mit Fertigpflastern gegen Hühneraugen in Form

  • BGH, 25.11.1964 - Ib ZR 176/62

    Rechtsmittel

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