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   BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09   

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https://dejure.org/2010,9411
BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09 (https://dejure.org/2010,9411)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - I ZR 45/09 (https://dejure.org/2010,9411)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - I ZR 45/09 (https://dejure.org/2010,9411)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom 25.10.1994, § 14 Abs 6 MarkenG vom 25.10.1994
    Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom 25.10.1994, § 14 Abs 6 MarkenG vom 25.10.1994
    Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzergewinn im Hinblick auf das preisgünstigere Anbieten von parallelimportierten Arzneimitteln als die entsprechenden Originalpräparate; Verkehrsfähigkeit von parallelimportierten Arzneimitteln in Deutschland ohne Verwendung der zur Bezeichnung der Arzneimittel ...

  • online-und-recht.de

    Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr

  • rewis.io

    Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG a.F. § 14 Abs. 6; ZPO § 287
    Verletzergewinn im Hinblick auf das preisgünstigere Anbieten von parallelimportierten Arzneimitteln als die entsprechenden Originalpräparate; Verkehrsfähigkeit von parallelimportierten Arzneimitteln in Deutschland ohne Verwendung der zur Bezeichnung der Arzneimittel ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Markenrechtsverletzung durch Umbenennung eines Medikaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vsw.info PDF, S. 3 (Leitsatz)

    § 14 II Nr. 1, VI MarkenG a.F.
    Markenverletzungen - Schadensersatzansprüche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    a) Mit Recht hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass parallelimportierte Arzneimittel in Deutschland ohne Verwendung der zur Bezeichnung des Arzneimittels angebrachten Marke aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht verkehrsfähig sind und sich eine Unterscheidung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Umständen abhängt, auch deshalb verbietet, weil der Parallelimporteur über die erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinaus nur in beschränktem Umfang Eingriffe in die Packung vornehmen darf (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Rn. 17 = WRP 2010, 390 - Zoladex, mwN).

    Der Einwand des Verletzers, er hätte das betreffende Arzneimittel auch ohne Markenverletzung vertreiben können, ist bei der Berechnung des abstrakten Schadens nach dem Verletzergewinn unzulässig; eine wertende Betrachtung kann hier - wovon auch das Berufungsgericht mit Recht ausgegangen ist - allenfalls an die Frage der Ursächlichkeit zwischen Kennzeichenbenutzung und Gewinneintritt unter Einbeziehung eventueller Mitursachen für den Absatzerfolg anknüpfen (BGH GRUR 2010, 237 Rn. 17 - Zoladex).

    a) Dabei hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei darauf abgestellt, welche Lizenzgebühr vernünftige Lizenzparteien vereinbart hätten, wenn sie die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (vgl. BGH GRUR 2010, 237 Rn. 10 - Zoladex).

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    Die Schadensberechnung auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ist überall dort zulässig, wo die Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten zur Benutzung durch Dritte gegen Entgelt rechtlich möglich und verkehrsüblich ist; für die Annahme der Verkehrsüblichkeit einer Überlassung genügt es, dass ein solches Recht seiner Art nach - wie hier das Recht aus einer Marke - überhaupt durch Einräumung von Nutzungsrechten genutzt werden kann und genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 263/02, GRUR 2006, 144, 145 = WRP 2006, 117 - Catwalk, mwN).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    Kosten des Verletzers, die beim Rechtsinhaber nicht angefallen wären, sind daher bei der Berechnung des vom Verletzer herauszugebenden Gewinns nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 44 - Unikatrahmen; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Rn. 34 f. = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    Zutreffend hat es insoweit darauf verwiesen, dass - um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen - bei der Berechnung des Schadens nach dem Verletzergewinn fingiert wird, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung des Kennzeichenrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 372 - Gemeinkostenanteil, mwN).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    Vom Revisionsgericht ist nur zu prüfen, ob die Schadensschätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Überlegungen beruht oder ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 14 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag, mwN).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    Kosten des Verletzers, die beim Rechtsinhaber nicht angefallen wären, sind daher bei der Berechnung des vom Verletzer herauszugebenden Gewinns nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 44 - Unikatrahmen; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Rn. 34 f. = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
    Die Berichtigung kann jederzeit, auch durch das Rechtsmittelgericht, erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184, 191).
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Letztlich kann indes dahingestellt bleiben, ob dem Berufungsgericht bei der Angabe einer hiervon abweichenden Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist, die auch das Revisionsgericht von Amts wegen nach § 319 Abs. 1 ZPO berichtigen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184, 191; vom 10. Juni 2010- I ZR 45/09, juris Rn. 21).
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Es ist deshalb unerheblich, ob es bei korrektem Verhalten des Verletzers im konkreten Fall tatsächlich zum Abschluss eines Lizenzvertrags gekommen wäre (BGH, GRUR 2006, 143, 145 [juris Rn. 22] - Catwalk; GRUR 2010, 239 Rn. 36 und 49 - BTK; BGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 45/09, juris Rn. 18; BGH, ZUM 2013, 406 Rn. 30).

    Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, wird bei der Berechnung des Schadens nach dem Verletzergewinn fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Ausschließlichkeitsrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (BGHZ 145, 366, 372 [juris Rn. 24] - Gemeinkostenanteil; BGHZ 181, 98 Rn. 74 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Rn. 18 = WRP 2010, 390 - Zoladex; Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 45/09, juris Rn. 15; BGHZ 221, 342 Rn. 22 - Spannungsversorgungsvorrichtung).

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