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   BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81   

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https://dejure.org/1983,1679
BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81 (https://dejure.org/1983,1679)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1983 - I ZR 46/81 (https://dejure.org/1983,1679)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - I ZR 46/81 (https://dejure.org/1983,1679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtbelieferung eines Kunden mit einer in Zeitungsanzeigen des Einzelhändlers angebotenen Kaufsache - Darlegungspflicht des Einzelhändlers bezüglich der von ihm behaupteten Umstände, die das Liefern verhindert hätten, und von ihm behaupteter Weise nicht zu vertreten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 115
  • GRUR 1983, 650
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81
    Es sind insoweit die gleichen Grundsätze anzuwenden, die der Senat in seinem Urteil vom 28. Juni 1974 (WRP 1974, 552, 553; GRUR 1975, 78) für den Fall der Werbung mit Preisgegenüberstellungen ausgesprochen hat.
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1982 (GRUR 1982, 681 - Skistiefel) die Feststellung gebilligt, der Verkehr erwarte bei einer derartigen Ankündigung nicht, daß sie sich auch auf Fälle beziehen solle, in denen die Ware aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne Verschulden nicht zum Verkauf gestellt werden kann.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Werbung grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn die angebotene Ware, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, entgegen einer durch die konkrete Werbemaßnahme hervorgerufenen Erwartung des Verkehrs zum angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in genügender Menge im Verkaufslokal vorrätig ist und zur sofortigen Mitnahme bereitsteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 46/81, GRUR 1983, 650 = WRP 1983, 613 - Kamera; Urt. v. 9.5.1996 - I ZR 107/94, GRUR 1996, 800, 801 = WRP 1996, 899 - EDV-Geräte; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 127/95, GRUR 1998, 949, 950 = WRP 1998, 598 - D-Netz-Handtelefon; Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 511 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken; Urt. v. 4.2.1999 - I ZR 71/97, GRUR 1999, 1011, 1012 = WRP 1999, 924 - Werbebeilage).

    Welches Hindernis einer sofortigen Mitnahme entgegensteht, ist aus Sicht des umworbenen Interessenten grundsätzlich ohne Belang (vgl. BGH GRUR 1983, 650, 651 - Kamera).

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in einer ausreichenden Menge vorhanden ist (BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 46/81, GRUR 1983, 650 - Kamera; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 74/82, GRUR 1984, 593, 595 - adidas-Sportartikel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Urt. v. 22.1.1987 - I ZR 211/84, GRUR 1987, 371, 372 - Kabinettwein; Urt. v. 25.3.1987 - I ZR 61/85, GRUR 1987, 835, 837 - Lieferbereitschaft; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 - Beilagen-Werbung).

    Anders verhält es sich, wenn der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne sein Verschulden daran gehindert ist, die Ware für den maßgeblichen Zeitraum vorrätig zu halten; denn der Verkehr erwartet grundsätzlich nicht, daß die Ankündigung auch diese Fälle einschließt (BGH, Urt. v. 27.5.1982, a.a.O. - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983, a.a.O. - Kamera; Urt. v. 30.4.1987, a.a.O. - Beilagen-Werbung).

  • OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 6 U 108/03

    Irreführende Werbung: Vorliegen eines "subjektiven" Vorratsmangels

    Wird die unrichtige Auskunft einem Kaufinteressenten an Ort und Stelle im Verkaufslokal erteilt, in das er sich wegen der Werbung begeben hatte, so kann eine irreführende Werbung unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Lieferbereitschaft vorliegen (vgl. BGH, WRP 1983, 613 f. ­ Kamera; OLG Düsseldorf, WRP 1989, 246, 248 f.; OLG Köln, WRP 1993, 362, 363; zu dem Fall einer unrichtigen telefonischen Auskunft vgl. aber BGH, WRP 2002, 1430, 1432 ­ Telefonische Vorratsanfrage).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86

    Konfitüre; Irreführung des Verkehrs durch unrichtige Preisauszeichnung

    In dem Fall, daß eine in der Werbung herausgestellte Ware nicht wie angekündigt vorrätig ist, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Anwendung des § 3 UWG nur dann ausgeschlossen, wenn der Werbende darlegt und im Falle des Bestreitens beweist, daß die mangelnde Lieferfähigkeit von ihm nicht zu vertreten ist (BGH GRUR 1982, 681 - Skistiefel; 1983, 650 - Kamera).
  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 271/98

    Reichweite einer wettbewerbsrechtlichen Untersagung

    Das Verbot erfaßt mit der Formulierung "zum Verkauf vorrätig zu halten" ersichtlich auch die Fälle mangelnder Lieferbereitschaft (vgl. auch BGH, Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 46/81, GRUR 1983, 650 = WRP 1983, 613 - Kamera).
  • OLG Koblenz, 20.08.1987 - 6 U 965/87

    Werbung; Lockvogel; Werbender

    Für einen Werbenden birgt die Rechtspr. ein nicht unerhebliches Risiko in sich: Sie stellt sehr betont auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles wegen des "ausreichenden Warenvorrates« ab; darüber hinaus bürdet sie dem Werbenden die Beweislast auf, wenn er sich auf einen vorzeitigen Ausverkauf durch unvorhergesehene Umstände beruft (vgl. BGH in GRUR 1983, 650 [hier: II (236) 286 d]); sie ist außerdem geeignet, Wettbewerber zu veranlassen, Waren aufzukaufen«, um den Werbenden in Schwierigkeiten zu bringen«.
  • OLG Dresden, 10.02.1998 - 14 U 772/97

    Werbung für Polstermöbel ohne entsprechende Bevorratung zum Verkauf als

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