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   BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54   

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https://dejure.org/1956,1239
BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54 (https://dejure.org/1956,1239)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - I ZR 49/54 (https://dejure.org/1956,1239)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - I ZR 49/54 (https://dejure.org/1956,1239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 426
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54
    Denn es ist kein Anhalt für den völligen Unwert dieses Beweismittels gegeben (BGH in NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] ).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54
    Daraus zieht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 4, 167 [169] - DUZ - 11, 214 [215] - Kaufstätten für Alle - 15, 107 [109] - Koma - GRUR 1954, 70 - Rohrbogen - 1955, 95 - Deutsche Buchgemeinschaft -) die Folgerung, daß der von der Klägerin für ihr Unternehmen verwendeten Abkürzung ihrer Firma der Schutz des § 16 Abs. 1 UnlWG nur zu gewähren sei, wenn diese Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben habe, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in der betreffenden Bezeichnung die Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicke.
  • RG, 28.05.1924 - I 432/23

    1. Wie haftet derjenige, der gefälschte Dollarnoten an einem Bankschalter gegen

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54
    Dazu führt das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf RGZ 108, 279 aus, daß eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 16 UnlWG, der in Verbindung mit § 12 BGB die Grundlage des hier allein zur Entscheidung stehenden Unterlassungsanspruchs ist, auch dann anzunehmen sei, wenn die Benutzung eines Namens, einer Firma oder einer besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts usw. zu Verwechslungen bei der Postzustellung führen könne.
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54
    Da der Tätigkeitsbereich der Klägerin von vornherein auf die Kreise ..., und ... beschränkt war und ist, kommt nur ein auf diesen Wirtschaftsraum begrenzter örtlicher Schutz für die abgekürzte, nicht aus sich heraus unterscheidungskräftige Firmenbezeichnung der Klägerin in Betracht (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [219]).
  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54
    Daraus zieht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 4, 167 [169] - DUZ - 11, 214 [215] - Kaufstätten für Alle - 15, 107 [109] - Koma - GRUR 1954, 70 - Rohrbogen - 1955, 95 - Deutsche Buchgemeinschaft -) die Folgerung, daß der von der Klägerin für ihr Unternehmen verwendeten Abkürzung ihrer Firma der Schutz des § 16 Abs. 1 UnlWG nur zu gewähren sei, wenn diese Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben habe, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in der betreffenden Bezeichnung die Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicke.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Anmeldung und Eintragung im Handelsregister sind deshalb bereits als Gebrauch der Firma anzusehen, wenn der Rechtsträger des Unternehmens im Zeitpunkt der Anmeldung oder Eintragung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1956 - I ZR 49/54, GRUR 1957, 426, 427 f. - Getränke Industrie).
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in den beiden Entscheidungen, auf die das Berufungsgericht seine Auffassung gestützt hat, entschieden, daß die Namens- bzw. Firmenrechtsfähigkeit einer GmbH deren Eintragung in das Handelsregister voraussetze und demgemäß Firmenschutz für sie vor der Eintragung nicht in Betracht komme (vgl. BGH, Urt. v. 13.3. 1956 - I ZR 49/54, GRUR 1957, 426, 428 - Getränke Industrie; BGH, Urt. v. 17.3. 1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Die Meinungsbefragung ist, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (s. u.a. BGHZ 21, 182, 195 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; BGH GRUR 1957, 426, 428 - Getränkeindustrie), ein zulässiges und vielfach auch geeignetes Beweismittel.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11

    Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Begriffs "Charité" für Kosmetikartikel

    Anmeldung und Eintragung im Handelsregister sind deshalb bereits als Gebrauch der Firma anzusehen, wenn der Rechtsträger des Unternehmens im Zeitpunkt der Anmeldung oder Eintragung besteht (BGH, GRUR 1957, 426, 427- Getränke Industrie; GRUR 2008, 912 Tz. 28 - Metrosex).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung der Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - DUN-Europa; BGH GRUR 57, 426 - Getränkeindustrie; 66, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt.
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    Diese Ingebrauchnahme würde, da es sich nicht um die Firma einer erst durch Eintragung entstehenden juristischen Person handelt, spätestens in der Anmeldung der Firma zum Handelsregister zu erblicken sein (vgl. BGH GRUR 1957, 426, 428 - Getränke-Industrie); sollte der Zeitpunkt der tatsächlichen Ingebrauchnahme von "R." aber, wie dies nach dem bestrittenen Vortrag der Beklagten der Fall gewesen sein soll, vor der Anmeldung zum Handelsregister gelegen haben, so würde dieser frühere Zeitpunkt als der des erstmaligen Zusammentreffens der beiden konkurrierenden Firmenkennzeichnungen im Verkehr auch für den im Streitfall entscheidungserheblichen Grad der Verkehrsdurchsetzung des Firmenkennworts der Klägerin maßgebend sein.
  • OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90

    Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der

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  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Wäre es der Klägerin etwa erst zu einem späteren Zeitpunkt gelungen, die Endung "stasin" zur Herkunftsangabe zu entwickeln, so würde ihr auch kein Anspruch mehr gegen die Beklagten darauf zustehen, daß diese den ihnen einmal eingeräumten Zeichenschutz wieder aufgäben (RG GRUR 1936, 613 [618]; BGH Urteil vom 13. März 1956 - I ZR 49/54 - Getränkeindustrie; vgl. auch BGHZ 21, 85 [94 ff] - Spiegel - und BGHZ 19, 23 [28, 29] - Magirus).
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Dabei ist es unerheblich, daß es sich in den von der Klägerin mitgeteilten Fällen vorwiegend um Verwechslungen bei der Postzustellung (BGH GRUR 1957, 426 - Getränke-Industrie) oder um ähnliche Adressenverwechslungen gehandelt zu haben scheint.
  • OLG Bremen, 20.10.1983 - 3 U 20/83

    Änderung und Schutz des Vereinsnamens; Rechtsfähigkeit eines Vereins

  • BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
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