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   BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90   

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https://dejure.org/1991,993
BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90 (https://dejure.org/1991,993)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - I ZR 5/90 (https://dejure.org/1991,993)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - I ZR 5/90 (https://dejure.org/1991,993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Angaben - Spitzenstellungsbehauptung - Konkurrenzprodukte - Wettbewerb

  • werbung-schenken.de

    Spielzeug-Autorennbahn

    UWG § 3
    Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Spielzeug-Autorennbahn"; Anforderungen an eine Spitzenstellungsbehauptung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 38
  • MDR 1991, 1048
  • GRUR 1991, 850
  • BB 1991, 1957
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1981 - I ZB 7/80

    Der größte Biermarkt der Welt

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90
    Die Zulässigkeit einer solchen Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der anderenfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, daß der Werbende in der Hinsicht, in der die Spitzenstellung behauptet wird, einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat, und daß dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1981 - I ZB 7/80, GRUR 1981, 910 - Der größte Biermarkt der Welt m.w.N.; BGH, Urt. v. 17.10.1984 I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 141 = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37 Rdn. 2; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 3 UWG, Rdn. 75).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90
    Die Zulässigkeit einer solchen Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der anderenfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, daß der Werbende in der Hinsicht, in der die Spitzenstellung behauptet wird, einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat, und daß dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1981 - I ZB 7/80, GRUR 1981, 910 - Der größte Biermarkt der Welt m.w.N.; BGH, Urt. v. 17.10.1984 I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 141 = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37 Rdn. 2; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 3 UWG, Rdn. 75).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    a) Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen der anderenfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, daß die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, Urt. v. 11.07.1991 - I ZR 5/90, GRUR 1991, 850, 851 = WRP 1991, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; Urt. v. 15.02.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 911 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 12.02.1998 - I ZR 110/96, GRUR 1998, 951, 952 = WRP 1998, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung).
  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Nur unter solchen Voraussetzungen wäre eine Alleinstellungsbehauptung zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - I ZR 160/16 - Knochenzement II [unter B IV 1 b]; Urteil vom 13. Februar 2003 - I ZR 41/00 - Schachcomputerkatalog [unter II 4 c]; Urteil vom 11. Juli 1991 - I ZR 5/90 - Spielzeug-Autorennbahn, GRUR 1991, 850 [unter II 1]; Urteil vom 17. Oktober 1984 - I ZR 187/82 - Größtes Teppichhaus der Welt", GRUR 1985, 140 [unter A II 1]; Hanseatisches OLG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 15 U 129/19, GRUR-RS 2020, 41806 [Rn. 69]).

    Wenn aufgrund der Schnelllebigkeit eines Marktes jeder Vorsprung nur eine Momentaufnahme darstellt, hat das regelmäßig für dieses Marktsegment nicht die Zulässigkeit von Alleinstellungsbehauptungen trotz fehlender Aussicht auf Beständigkeit des Vorsprungs zur Folge, sondern die Unzulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1991 - I ZR 5/90 - Spielzeug-Autorennbahn, GRUR 1991, 850 [unter II 3 b]; Hanseatisches OLG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 15 U 129/19, GRUR-RS 2020, 41806 [Rn. 71 ff.]).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Vielmehr erwartet der Verkehr eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung, aufgrund derer der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern aufweist und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH GRUR 1992, 404 - Systemunterschiede).

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung die Auffassung vertreten hat, es fehle an der erforderlichen Stetigkeit, wenn sich eine Spitzenstellungsbehauptung auf Eigenschaften eines Erzeugnisses beziehe, die von Konkurrenzunternehmen jederzeit erreicht oder übertroffen werden könne (BGH GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn), ist diese Entscheidung unter Berücksichtigung der in den letzten 30 Jahren erfolgten, rasanten technischen Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie und dem damit einhergehenden geänderten Verkehrsverständnis zu bewerten.

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, daß die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 5/90, GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn, m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.03.2017 - 6 U 124/16

    Alleinstellungswerbung; Spitzenstellungswerbung;

    Die Irreführung kann aber auch darin liegen, dass die Werbeaussage noch zu einem Zeitpunkt Wirkungen entfaltet, zu denen die Aussage nicht mehr zutreffend ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1991 - I ZR 5/90, GRUR 1991, 850 - Spielzeug-Autobahn).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
    Der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten (BGH, GRUR 1991, 850 (851) - Spielzeug-Autorennbahn; BGH, GRUR 1992, 404 - Systemunterschiede; BGH, GRUR 1996, 910 (911) - Der meistverkaufte Europas; BGH, GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH, GRUR 2002, 182 (184) - Das Beste jeden Morgen; BGH, GRUR 2003, 800 (802) - Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 2004, 786 - Größter Online-Dienst).

    Wird ein Unternehmen als das "größte" bezeichnet, so stellt sich das Publikum vor, dass es seine Mitbewerber im Umsatz und im Warenangebot (merklich) überragt (BGH, GRUR 1991, 850 (851); BGH, GRUR 1996, 910 (911) - Der meistverkaufte Europas; BGH, GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH, GRUR 2012, 1053, Rn. 17 - Marktführer Sport).

  • LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 457/06

    "Unversicherter Versand" bei eBay

    Der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 5 Rn.2.150 ff; BGH GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH GRUR 1992, 404 - Systemunterschiede; BGH GRUR 1996, 910, 911 - Der meistverkaufte Europas; BGH GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 2002, 182, 184 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 2004, 786 - Größter Online-Dienst).
  • LG Köln, 08.05.2018 - 31 O 178/17

    Unzulässige Spitzenstellungswerbung eines Fahrradgeschäfts

    Der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten (BGH, GRUR 1991, 850 (851) - Spielzeug-Autorennbahn; BGH, GRUR 1992, 404 - Systemunterschiede; BGH, GRUR 1996, 910 (911) - Der meistverkaufte Europas; BGH, GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH, GRUR 2002, 182 (184) - Das Beste jeden Morgen; BGH, GRUR 2003, 800 (802) - Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 2004, 786 - Größter Online-Dienst).

    Wird ein Unternehmen als das "größte" bezeichnet, so stellt sich das Publikum vor, daß es seine Mitbewerber im Umsatz und im Warenangebot (merklich) überragt (BGH, GRUR 1991, 850 (851); BGH, GRUR 1996, 910 (911) - Der meistverkaufte Europas; BGH, GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH, GRUR 2012, 1053, Rn. 17 - Marktführer Sport).

  • OLG Hamburg, 17.12.2020 - 15 U 129/19

    Top Smartphones im besten Netz - Unterscheidung einer Alleinstellungswerbung von

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof eine Alleinstellungswerbung in einem anderen, sich ebenfalls rasch verändernden Marktsegment als unzulässig angesehen (BGH GRUR 1991, 850, 852 - Spielzeug-Autorennbahn).
  • OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05

    Wettbewerbsrecht: Darlegungspflicht des werbenden Unternehmers bei Werbung mit

    Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 82/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Alleinstellungswerbung eines Anwaltssuchportals

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 5 B 29/02

    Krankenversicherung

  • OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97

    Irreführende Alleinstellungsbehauptung eines Hörfunksenders als

  • LG Hamburg, 18.12.2018 - 416 HKO 90/18
  • OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 53/08
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00

    Berühmung im Netz

  • OLG Hamburg, 20.04.1995 - 3 U 290/94
  • KG, 04.04.2000 - 5 U 10170/99

    Spitzenstellungsberühmung eines Radiosenders

  • LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit dem "günstigsten Preis"

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