Rechtsprechung
BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei fristloser Kündigung - Unterscheidung zwischen begründetem Anlass und wichtigem Grund zur fristlosen Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89 b Abs. 3 S. 1, S. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des HV, wichtiger Grund, begründeter Anlass, unberechtigte fristlose Kündigung des HV, fristlose Eigenkündung des HV, Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, Ausschluss des AA, singularia non sunt extenda
Papierfundstellen
- BGHZ 91, 321
- NJW 1984, 2529
- MDR 1984, 999
- WM 1984, 1276
- BB 1984, 1574
- DB 1984, 2297
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.04.1973 - VII ZR 87/72
Ausgleichsanspruch bei Freitod eines Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82
Diese Vorschrift setzt nach ihrem eindeutigen Wortlaut voraus, daß der Unternehmer das Handelsvertreterverhältnis gekündigt hat, nicht nur, daß er es wegen eines wichtigen Grundes hätte kündigen können (BGHZ 60, 350, 352) [BGH 12.04.1973 - VII ZR 87/72]. - BGH, 13.05.1957 - II ZR 318/56
Ausgleichsanspruch beim Tod des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82
Das aber ist mit der abschließenden Regelung des § 89 b Abs. 3 HGB, die als Ausnahme grundsätzlich eng auszulegen ist (BGHZ 24, 214; 41, 129, 131 [BGH 06.02.1964 - VII ZR 100/62]; 52, 12, 17;… Urt. v. 15.10.1976 - I ZR 132/73), nicht vereinbar. - BGH, 06.02.1964 - VII ZR 100/62
Berücksichtigung von ersparten Betriebsunkosten des Handelsvertreters bei der …
Auszug aus BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82
Das aber ist mit der abschließenden Regelung des § 89 b Abs. 3 HGB, die als Ausnahme grundsätzlich eng auszulegen ist (BGHZ 24, 214; 41, 129, 131 [BGH 06.02.1964 - VII ZR 100/62]; 52, 12, 17;… Urt. v. 15.10.1976 - I ZR 132/73), nicht vereinbar.
- BGH, 13.03.1969 - VII ZR 48/67
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82
Das aber ist mit der abschließenden Regelung des § 89 b Abs. 3 HGB, die als Ausnahme grundsätzlich eng auszulegen ist (BGHZ 24, 214; 41, 129, 131 [BGH 06.02.1964 - VII ZR 100/62]; 52, 12, 17;… Urt. v. 15.10.1976 - I ZR 132/73), nicht vereinbar. - BGH, 30.06.1969 - VII ZR 70/67
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82
Das aber ist den Entscheidungsgründen des genannten Urteils VII ZR 70/67 vom 30.6.1969, nicht zu entnehmen. - BGH, 15.10.1976 - I ZR 132/73
Streit um das Bestehen des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters bei …
Auszug aus BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82
Das aber ist mit der abschließenden Regelung des § 89 b Abs. 3 HGB, die als Ausnahme grundsätzlich eng auszulegen ist (BGHZ 24, 214; 41, 129, 131 [BGH 06.02.1964 - VII ZR 100/62]; 52, 12, 17; Urt. v. 15.10.1976 - I ZR 132/73), nicht vereinbar.
- BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14
Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den …
Da die beiden Begriffe sich nicht decken, kann ein Handelsvertreter im Einzelfall einen begründeten Anlass zur - ordentlichen - Kündigung haben und deshalb den Ausgleichsanspruch behalten, aber gleichwohl nicht zur fristlosen Kündigung befugt sein, weil ihm ein wichtiger Grund hierfür nicht zuzubilligen ist, insbesondere weil ihm eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wenigstens bis zur Beendigung durch ordentliche Kündigung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1984 - I ZR 50/82, BGHZ 91, 321, 323, juris Rn. 12;… Beschluss vom 21. Februar 2006 - VIII ZR 61/04, aaO Rn. 10). - BGH, 21.02.2006 - VIII ZR 61/04
Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Unternehmer wegen Verweigerung …
Ein Handelsvertreter kann im Einzelfall einen begründeten Anlass zur - ordentlichen - Kündigung haben und deshalb den Ausgleichsanspruch aus § 89b HGB erhalten, aber gleichwohl nicht zur fristlosen Kündigung befugt sein, weil ihm ein wichtiger Grund hierfür nicht zuzubilligen ist, insbesondere weil ihm eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wenigstens bis zur Beendigung durch ordentliche Kündigung zuzumuten ist (BGHZ 91, 321, 323).Eine unter Umständen nicht gerechtfertigte fristlose Kündigung des Handelsvertreters kann wiederum der Unternehmer zum Anlass nehmen, seinerseits eine fristlose Kündigung mit der Folge des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB auszusprechen, weil von einem Handelsvertreter, der einen begründeten Anlass nur zur fristgerechten, jedoch keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses hat, verlangt werden kann, dass er auch bei einem bestehenden Interessengegensatz zwischen den Parteien die Interessen des Unternehmers nicht außer Acht lässt, indem er plötzlich seine Tätigkeit einstellt (BGH, Urteil vom 30. Juni 1969 - VII ZR 70/67, HVR Nr. 399; vgl. auch BGHZ 91, 321, 322).
- OLG Köln, 28.03.2014 - 19 U 143/13
Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Freistellung des …
Denn entscheidend ist insoweit nur, dass der Handelsvertreter gekündigt hat, auf die Art der Kündigung kommt es nicht an (BGH, Urt. v. 07.06.1984 - I ZR 50/82; BGHZ 91, 321).Aus der in BGHZ 91, 321 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30.06.1969 - VII ZR 70/67 - folgt nichts anderes, denn in dem dort entschiedenen Fall hatte der Unternehmer eine nicht gerechtfertigte fristlose Kündigung des Handelsvertreters zum Anlass genommen, seinerseits eine fristlose Kündigung auszusprechen.
- BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85
Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Sortimentserweiterung
a) Das Berufungsgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BGH an einen begründeten Anlaß regelmäßig weniger strenge Anforderungen als an einen wichtigen Grund zu stellen sind, und daß auch ein rechtmäßiges Verhalten des Unternehmers dem Handelsvertreter unter Umständen einen begründeten Anlaß zur Kündigung geben kann (Urt. v. 07.06.1984 - I ZR 50/82, NJW 84, 2529 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 1/06 In seiner Entscheidung vom 07.06.1984 (I ZR 50/82, BGHZ 92, 321ff = NJW 1984, 2529, 2530 juris Rz. 13) hat der Bundesgerichtshof noch einmal betont, dass nach dem eindeutigen Wortlaut grundsätzlich der Unternehmer das Handelsvertreterverhältnis gekündigt haben muss, es nicht ausreichend ist, dass er es wegen eines wichtigen Grundes hätte kündigen könne.
- OLG München, 22.09.1993 - 7 U 2318/93
Entfallen des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters
Auch eine entsprechende Anwendung kommt nicht in Betracht (offengelassen in BGHZ 91, 321, 323; NJW 90, 2889, 2890).