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   BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89   

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https://dejure.org/1990,1043
BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89 (https://dejure.org/1990,1043)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1990 - I ZR 50/89 (https://dejure.org/1990,1043)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1990 - I ZR 50/89 (https://dejure.org/1990,1043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kostenlose Transportversicherung - Möbelabholmarkt - Teil der Kunden - Vernünftige kaufmännische Gepflogenheiten

  • werbung-schenken.de

    Family-Karte

    ZugabeVO § 1
    Verbotene Nebenleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZugVO § 1 Abs. 2 d
    Gewährung kostenloser Transportversicherung als Verstoß gegen die Zugabeverordnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZugabeVO § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit.a, lit.d
    Family-Karte; Kostenlose Transportversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 560
  • MDR 1991, 747
  • GRUR 1991, 329
  • VersR 1991, 828
  • WM 1991, 703
  • BB 1991, 376
  • DB 1991, 751
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
    Durch die kostenlose Gewährung der Transportversicherung nur an einen Teil der Kunden wird damit die Gefahr begründet, der die Zugabeverordnung auch begegnen soll, daß die Aufmerksamkeit der Kunden durch Preisverschleierungen von der eigentlichen Ware abgelenkt wird (BGHZ 11, 274, 279 - Orbis-Reisemarken; BGHZ 65, 68, 73 - Vorspannangebot).
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53

    Zugabeverordnung. Reisemarken

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
    Durch die kostenlose Gewährung der Transportversicherung nur an einen Teil der Kunden wird damit die Gefahr begründet, der die Zugabeverordnung auch begegnen soll, daß die Aufmerksamkeit der Kunden durch Preisverschleierungen von der eigentlichen Ware abgelenkt wird (BGHZ 11, 274, 279 - Orbis-Reisemarken; BGHZ 65, 68, 73 - Vorspannangebot).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 141/80

    "Diners Club Deutschland" - Internationales Kreditkartensystem - Ankündigung und

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
    Maßgeblich ist insoweit, ob der Verkehr die zusätzliche Leistung noch als eine sachliche Verbesserung oder als eine besondere Nebenleistung empfindet (BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 141/80, GRUR 1983, 252, 253 = WRP 1983, 335 - Diners-Club, st. Rspr.).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
    Entscheidend ist vielmehr, welchen Wert die Leistung für die Kunden hat (BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 117/62, GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz).
  • OLG Frankfurt, 04.04.1989 - 6 U 11/88
    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
    Eine solche danach nur unter bestimmten besonderen Voraussetzungen gewährte Nebenleistung kann aber - was in dem von der Revision zur Stützung ihrer Ansicht in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (GRUR 1989, 854 - WRP 1990, 45) keine hinreichende Berücksichtigung gefunden hat - nicht als handelsüblich in dem vorerörterten Sinne angesehen werden.
  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74

    Kostenlose Besichtigungsreise als Zugabe zum Immobilienverkauf - Auslegung des

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
    Dabei ist es rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß der zugaberechtliche Begriff der Handelsüblichkeit im Interesse notwendiger Weiterentwicklung nicht eine allgemeine tatsächliche Übung voraussetzt, so daß auch neue Erscheinungsformen - ungeachtet ihrer fehlenden Verbreitung - schon dann als handelsüblich angesehen werden können, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH, Urt. v. 7.11.1975 - I ZR 31/74, GRUR 1976, 316, 318 = WRP 1976, 155 - Besichtigungsreisen II, st. Rspr.).
  • OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (BGH, GRUR 1991, 329 = WRP 1991, 225, 227 - Family-Karte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 = WRP 2012, 816, 818 - Kostenloser Shuttleservice).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Verkehr die zusätzliche Leistung als eine sachliche Verbesserung der Hauptware oder -leistung oder als eine besondere Nebenleistung empfindet (BGH, Urt. v. 27.1.1983 I ZR 141/80, GRUR 1983, 252, 253 = WRP 1983, 335 - Diners Club; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225, 226 - Family-Karte; st. Rspr.).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß durch den Ausgleich von Standortnachteilen gerade in der vorliegenden Art die naheliegende Gefahr begründet ist, der die Zugabeverordnung auch begegnen soll, daß die Aufmerksamkeit der Kunden durch Preisverschleierungen von der eigentlichen Ware abgelenkt wird (BGHZ 11, 274, 279 - Orbis-Reisemarken; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte).

    b) Ob die Beteiligung der Beklagten an den Fahrtkosten ungeachtet einer bisher fehlenden Verbreitung - sich im Rahmen der Entwicklung vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten und deshalb auch als handelsüblich angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7.11.1975 I ZR 31/74, GRUR 1976, 316, 318 = WRP 1976, 155 - Besichtigungsreisen; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    aa) Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß der zugaberechtliche Begriff der Handelsüblichkeit im Interesse notwendiger Weiterentwicklung nicht eine allgemeine tatsächliche Übung voraussetzt, so daß auch neue - bisher nicht verbreitete - Erscheinungsformen schon dann als handelsüblich angesehen werden können, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte; BGH GRUR 1994, 230, 232 - Euroscheck-Differenzzahlung; Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 143/95, GRUR 1998, 502, 504 = WRP 1998, 489 - Umtauschrecht I).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Maßgeblich ist dabei, ob die angesprochenen Verkehrskreise die zusätzliche Leistung noch als eine sachlich zur Hauptleistung gehörende Verbesserung oder als eine besondere Nebenleistung ansehen (BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 141/80, GRUR 1983, 252, 253 = WRP 1983, 335 - Diners-Club; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte; Urt. v. 28.10.1993 - I ZR 246/91, GRUR 1994, 230, 231 = WRP 1994, 108 - Euroscheck-Differenzzahlung; GRUR 1994, 743, 744 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank).

    Solange es sich - wie im Streitfall - um eine die Hauptware sinnvoll ergänzende Leistung oder um eine übliche Nebenleistung handelt, kommt daher dem Gesichtspunkt keine eigenständige Bedeutung zu, daß mit dem Zugabeverbot auch der Gefahr der Preisverschleierung begegnet werden soll (vgl. BGH GRUR 1991, 329, 330 - Family-Karte).

  • OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch

    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 246/91

    Euroscheck-Differenzzahlung - Verbotene Nebenleistung

    bb) Handelsüblich im Sinne des § 1 Abs. 2 Buchst. d ZugabeVO kann eine Zugabe jedoch auch dann sein, wenn sie nicht einer allgemeinen und bereits geltenden Gewohnheit entspricht, sich jedoch nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten hält (vgl. BGH, Urt. v. 13.3. 1964 - Ib ZR 117/62, GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; BGH, Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 20 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines kostenlosen Shuttle-Service von der

    Da der Begriff der Handelsüblichkeit im Interesse notwendiger Weiterentwicklung nicht eine allgemeine tatsächliche Übung voraussetzt, so dass auch neue Erscheinungsformen - ungeachtet ihrer fehlenden Verbreitung - schon dann als handelsüblich angesehen werden können, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH GRUR 1991, 329, 330 - Family-Karte).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 15 U 14/01

    Prospekthaftung bei Beteiligung am Grundrenditefonds

    Für die Verletzung von Kardinalpflichten gilt jedoch, dass die Haftung für einfache Fahrlässigkeit in der Regel nicht ausgeschlossen werden darf, da sonst die Erreichbarkeit des Vertragszwecks gefährdet wäre (BGH NJW-RR 1991, 560, 561).
  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92

    Stofftragetasche - Verbotene Nebenleistung

    Handelsüblich ist eine Zugabe dann, wenn sie von den beteiligten kaufmännischen Verkehrskreisen objektiv als angemessen und wirtschaftlich vernünftig gebilligt wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte).
  • LG München I, 09.11.2016 - 37 O 1929/16

    Augenklinik darf Patienten nicht mit kostenlosem "Laser-Check" für

    Im Übrigen kann eine Leistung, die von dem Werbenden als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, schon aus diesem Grund nicht als handelsüblich angesehen werden (BGH 22.11.1990, I ZR 50/89 - Family Karte, zitiert nach juris, Rn. 12).
  • OLG Köln, 06.06.1997 - 6 U 255/96

    Wettbewerbswidrigkeit eines "Full-Service" für ein neu erworbenes Automobil als

  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00

    Unzulässige Zugabe im Pharmagroßhandel - Umwandlung des Rabattanspruchs in

  • LG Münster, 24.09.2019 - 23 O 13/19

    Wettbewerbsrecht: Blutzuckermessgerät

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • OLG Frankfurt, 20.11.1995 - 6 U 140/95

    Preisgleiche Ausgabe der Bahncard-Kreditkarte und der puren Bahncard

  • OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 6 W 41/94

    Verstoß gegen ZugabeVO bei Werbung

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