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   BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68   

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https://dejure.org/1970,2713
BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68 (https://dejure.org/1970,2713)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1970 - I ZR 51/68 (https://dejure.org/1970,2713)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1970 - I ZR 51/68 (https://dejure.org/1970,2713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit zwischen Zeicheninhaber und Zeichenverletzer - Ernstliche Verwechselungsgefahr durch einen ähnlichen klanglichen Gesamteindruck - Deutung einer Endsilbe als Beschaffenheitsangabe - Verwirkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 486
  • GRUR 1970, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Bei diesen Erwägungen geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß zeichenrechtliche Unterlassungsansprüche nach gefestigter Rechtsprechung dann der Verwirkung unterliegen, wenn der Inhaber eines älteren Kennzeichens seine Ansprüche so spät geltend macht, daß der Verletzer annehmen darf, der Berechtigte werde der Benutzung des Zeichens nicht mehr entgegentreten, wenn ferner der Verletzer durch die länger andauernde ungestörte Benutzung seines Zeichens einen wertvollen Besitzstand erworben hat und wenn daher die verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung der übrigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen wäre (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Auf der gleichen Linie liegt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Untätigkeit eines Zeicheninhabers, der vor 1945 Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt war und einen auffallenden Rechtsstreit nicht wagen durfte, den Verwirkungseinwand des Verletzers nicht rechtfertigen konnte (GRUR 1956, 558, 562 - Regensburger Karmelitergeist).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Zwar kann der Leser oder Hörer erfahrungsgemäß auch geringere optische oder klangliche Unterschiede leichter erfassen, wenn zumindest eines der Vergleichszeichen einen völlig eindeutigen, sich jedermann aufdrängenden Begriffsinhalt aufweist (BGHZ 28, 320 - Quick; GRUR 1961, 232, 234 - Hobby; 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Zwar kann der Leser oder Hörer erfahrungsgemäß auch geringere optische oder klangliche Unterschiede leichter erfassen, wenn zumindest eines der Vergleichszeichen einen völlig eindeutigen, sich jedermann aufdrängenden Begriffsinhalt aufweist (BGHZ 28, 320 - Quick; GRUR 1961, 232, 234 - Hobby; 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60

    Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Doch ist dann in der Regel eine längere Zeitdauer erforderlich als bei einer von Anfang an gutgläubigen Benutzung, wobei nicht allein diese Zeitdauer, sondern auch Art und Umfang des erworbenen Besitzstandes ins Gewicht fallen (BGHZ 21, 666 - Hausbücherei; 34, 345, 346 - Cuypers; BGH GRUR 1969, 694, 696 - Brillant).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Bei diesen Erwägungen geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß zeichenrechtliche Unterlassungsansprüche nach gefestigter Rechtsprechung dann der Verwirkung unterliegen, wenn der Inhaber eines älteren Kennzeichens seine Ansprüche so spät geltend macht, daß der Verletzer annehmen darf, der Berechtigte werde der Benutzung des Zeichens nicht mehr entgegentreten, wenn ferner der Verletzer durch die länger andauernde ungestörte Benutzung seines Zeichens einen wertvollen Besitzstand erworben hat und wenn daher die verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung der übrigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen wäre (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Es hat vielmehr den anerkannten Beurteilungsgrundsatz angewandt, daß nach dem maßgeblichen Gesamteindruck eine Verwechslungsgefahr bei mehrsilbigen Worten auch dann zu befürchten sein kann, wenn eine deutlich vorhandene klangliche Ähnlichkeit der Vorsilbe durch deren Verschmelzung mit einer übereinstimmenden, an sich schutzunfähigen Nachsilbe noch gesteigert wird (vgl. BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma; 1965, 670, 671 - basoderm).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Es hat vielmehr den anerkannten Beurteilungsgrundsatz angewandt, daß nach dem maßgeblichen Gesamteindruck eine Verwechslungsgefahr bei mehrsilbigen Worten auch dann zu befürchten sein kann, wenn eine deutlich vorhandene klangliche Ähnlichkeit der Vorsilbe durch deren Verschmelzung mit einer übereinstimmenden, an sich schutzunfähigen Nachsilbe noch gesteigert wird (vgl. BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma; 1965, 670, 671 - basoderm).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Daß derartigen Wortprägungen die Eignung, als Herkunftshinweis zu dienen, nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann, hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. GRUR 1966, 436 - Vita-Malz; 1966, 495 - Uniplast).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
    Daß derartigen Wortprägungen die Eignung, als Herkunftshinweis zu dienen, nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann, hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. GRUR 1966, 436 - Vita-Malz; 1966, 495 - Uniplast).
  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Vielmehr könnte die vom Bundespatentgericht angeführte Mehrdeutigkeit der englischsprachigen Begriffe "SMART" und "WARE" darauf hinweisen, daß ein beachtlicher Teil des angesprochenen Gesamtverkehrs die Bezeichnung "SMARTWARE" als einen betrieblichen Herkunftshinweis für die angemeldete Ware "Computerprogramm" auffaßt (vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1966 - Ib ZR 85/64, GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST; Urt. v. 13.2.1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 309 - Duraflex).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Bei solcher Partnerschaft kann nämlich, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, eine Anspruchsverwirkung bereits alsbald eintreten, wenn der Berechtigte - wie etwa vorliegend nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder unter Umständen auch schon früher nach schwerwiegenden Konflikten innerhalb der Geschäftsbeziehung oder zusätzlicher Einschaltung eines anderen Vertriebsunternehmens - nicht umgehend klarstellt, daß er die ihm bekannte Benutzung einer mit der eigenen kollidierenden Kennzeichnung nicht (mehr) hinnehme, und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die fortgesetzte Benutzung unternimmt (vgl. BGH, Urt. v. 13.2. 1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 310 re. Sp. - Duraflex; BGH, Urt. v. 26.5. 1988 - I ZR 227/86, GRUR 1988, 776, 778 re. Sp. = WRP 1988, 665 - PPC).
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Hinzu kommt eine Besonderheit des vorliegenden Falls, die das Berufungsgericht sowohl bei der Einbeziehung der Zeit von 1970 bis 1974 als auch bei der Beurteilung der Bedeutung der nachfolgenden - von ihm allein berücksichtigten - vier Jahre ebenfalls nicht hätte außer Betracht lassen dürfen: Die Parteien standen seit 1970 in ständigen Geschäftsbeziehungen; von einem Vertragspartner kann aber nach Treu und Glauben eher und schneller erwartet werden, daß er eine Verletzung seines Kennzeichens beanstandet, wenn sie ihn stört, als von einem beliebigen Dritten; Verwirkung kann daher gegenüber einem Geschäftspartner eher als sonst in Betracht kommen (BGH, Urt. v. 13.2.1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 310 re. Sp. - Duraflex).
  • BPatG, 01.02.2000 - 24 W (pat) 128/99
    In diesem Zusammenhang kann sich die Widersprechende auch nicht auf das "Duraflex"-Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 1970, 308, 309) berufen.
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