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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1953 - I ZR 56/51   

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https://dejure.org/1953,2428
BGH, 24.07.1953 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1953,2428)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1953 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1953,2428)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1953 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1953,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 477
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 83/10

    Nichtigkeitsstreitwert II

    Eine Aufteilung des Streitwerts unter mehreren Klägern ist nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1953 - I ZR 56/51, GRUR 1953, 477; Benkard/Rogge, Patentgesetz, 10. Aufl., § 84 Rn. 21), da der Wert des Patents für jeden Kläger gleich hoch ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1952 - I ZR 56/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,738
BGH, 07.11.1952 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1952,738)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1952 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1952,738)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1952 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1952,738)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 384
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung vom 7. November 1952 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt hat (GRUR 1953, 384, 385 li. Sp. - Zwischenstecker; RGZ 167, 339, 352 - Brillenetui; RG GRUR 1942, 261, 164 r. Sp. - Kaffeekannen-Untersatz) kommt es für die Feststellung der Offenkundigkeit im wesentlichen darauf an, ob sich aus den gesamten Umständen des Einzelfalles nach der Lebenserfahrung der Schluß ziehen läßt, daß die Benutzung die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige eine zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem Erfindungsgedanken erhalten, mag dies unmittelbar dadurch geschehen, daß ein unbegrenzter Personenkreis die Benutzung wahrnimmt oder wahrnehmen kann, oder mittelbar dadurch, daß sie nur einzelne wahrnehmen, unter denen sich bereits nicht zur Geheimhaltung verpflichtete sachverständige befinden oder bei denen zumindest die Möglichkeit besteht, daß ihre Kenntnis an beliebige Dritte und damit über den engen Kreis einzelner Personen hinaus auch an andere Sachverständige weiter dringt.

    Fälle dieser Art waren z.B. Gegenstand der bereits erwähnten Entscheidungen des Reichsgerichts vom 23. Januar 1942 (GRUR 1942, 261 - Kaffeekannen-Untersatz) und des Bundesgerichtshofs vors 7. November 1952 (GRUR 1953, 384 - Zwischenstecker) und vom 22. Januar 1963 (GRUR 1963, 111 - Stapelpresse).

  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auch der beschließende Senat des Bundesgerichtshofs hat, wie bereits in BGHZ 18, 81 hervorgehoben, die eingebürgerte Rechtspraxis noch in einem Urteil vom 7. November 1952 (vgl. GRUR 1953, 384) bestätigt.
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auch der erkennende Senat des Bundesgerichtshofs hat noch im Urteil vom 7. Januar 1952 - I ZR 56/51 - (GRUR 1953, 384 f) in Fortsetzung der bisherigen Praxis ausgesprochen, daß weder Gebrauchsmuster als solche noch hektographierte Vervielfältigungen der Unterlagen, die zur Unterrichtung der Industrie dienen sollten, neuheitsschädlich seien.

    Noch wenige Monate zuvor hatte der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtspraxis in seinem Urteil vom 7. November 1952 (GRUR 1953, 384) erneut bestätigt.

  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Während der Nachweis der Vorbenutzung regelmäßig die Feststellung ganz bestimmter Tatsachen voraussetzt, aus denen sich im einzelnen die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstandes mit den Merkmalen der Erfindung ergeben muß, kommt es für die Feststellung der Offenkundigkeit im wesentlichen darauf an, ob sich aus den gesamten Umständen des Einzelfalles nach der Lebenserfahrung der Schluß ziehen läßt, daß die Benutzung "die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige eine zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem Gegenstand erhalten, mag dies unmittelbar dadurch geschehen, daß ein unbegrenzter Personenkreis die Benutzung wahrnimmt oder wahrnehmen kann, oder mittelbar dadurch, daß sie nur einzelne wahrnehmen, unter denen sich nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Sachverständige befinden oder bei denen die Möglichkeit besteht, daß ihre Kenntnis an beliebige Dritte weiterdringt" (so BGH GRUR 1953, 384, 385 1. Sp. - Zwischenstecker - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts RG GRUR 1942, 261, 264 r. Sp.; RGZ 167, 339, 352).

    Hieraus kann aber nicht der Schluß gezogen werden, daß "an das Tatbestandsmerkmal der Offenkundigkeit nur sehr geringe Anforderungen zu stellen seien"; dem Berufungsgericht kann nicht gefolgt werden, wenn es meint, sich für diese Auffassung beispielsweise auf die Entscheidungen BGH GRUR 1953, 384 - Zwischenstecker; 1956, 73 - Kalifornia-Schuh; 1956, 208 - Handschuh, beziehen zu können.

  • BGH, 18.10.1955 - I ZR 197/53

    Rechtsmittel

    Die Möglichkeit des Erkennens darf also keine abstrakte, fernliegende sein, sondern es muß durch die besonderen Umstände des Falles eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Vornahme derartiger Untersuchungsarbeiten begründet sein (RG GRUR 1936, 247; 1937, 213 ff; 1942, 261; RPA in GRUR 1939, 481; BGH GRUR 1953, 384 [385] - Zwischenstecker - BGH Urt. vom 20. Mai 1955 - I ZR 114/54 -).
  • BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. November 1952 (I ZR 56/51) ausgeführt: Wenn in einem sehr kurzen Zeitraum die gleiche Erfindung, die lediglich eine zweckmässige Synthese bekannter Stücke darstelle, wiederholt gemacht werde, so könne dies zu dem Schluß Veranlassung geben, daß es nicht sehr schwer gewesen sei, die Lösung zu finden, und daß dann die Erfindungshöhe zu verneinen sei.
  • BGH, 14.11.1952 - I ZR 3/52

    Rechtsmittel

    Die mehrfache Wiederholung der gleichen Erfindung kann allerdings, wenn sie eine Kombination an sich bekannter Einzelelemente darstellt, ein Anzeichen dafür sein, dass der Lösungsweg dem Fachmann nahelag, doch gilt dieser Satz nicht im Sinne einer allgemeinen Richtlinie, vielmehr kann eine solche Wiederholung immer nur als ein Umstand neben der sonstigen Gestaltung des Einzelfalles gewertet werden (vgl. Urteil des Senats vom 7. November 1952 - I ZR 56/51 -).
  • BGH, 13.01.1981 - X ZR 46/78

    Maßgeblichkeit der "Erfindungshöhe" - Erheblichkeit der Merkmale der

    Diese Tatsache kann nämlich in besonders gelagerten Einzelfällen für eine Verneinung der Erfindungshöhe sprechen (BGH GRUR 1953, 120 - Glimmschalter; 1953, 120, 122 - Rohrschelle; 1953, 384, 385 - Zwischenstecker), während sie im allgemeinen nicht hierfür herangezogen werden kann, weil in solchen Fällen demjenigen ein Patent gebührt, der zuerst die Erfindung beim Deutschen Patentamt angemeldet hat (§ 3 Satz 3 PatG 1968).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 28/64

    Übergangsregelung für Neuheitsschädlichkeit eigenen Gebrauchsmusters

    Als Hauptstütze für die nach ihrer Auffassung ungebrochene Weitergeltung des Gewohnheitsrechts beruft sich die Rechtsbeschwerde - ohne Erfolg - auf eine Entscheidung des I. Zivilsenats vom 7. November 1952, abgedruckt in GRUR 1953, 384, welche ohne Diskussion an der hergebrachten Auffassung festgehalten hatte, Gebrauchsmuster stellten keine öffentlichen Druckschriften im Sinne des § 2 PatG dar.
  • BPatG, 25.03.2004 - 5 W (pat) 420/03
    Offenkundig ist eine Benutzung nach geltender Rechtsprechung (RG-Entscheidung "Kaffekannen-Untersatz" in GRUR 1942 S 261, BGH-Entscheidung "Zwischenstecker I" in GRUR 1953 S 384) dann, wenn sie die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige eine zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem Gegenstand erhalten, mag dies unmittelbar dadurch geschehen, daß ein unbegrenzter Personenkreis die Benutzung wahrnimmt oder wahrnehmen kann, oder mittelbar dadurch, daß sie nur einzelne wahrnehmen, unter denen sich nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Fachleute befinden oder bei denen die Möglichkeit besteht, daß ihre Kenntnis an beliebige Dritte weiterdringt.
  • BGH, 20.05.1955 - I ZR 114/54

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1951 - I ZR 56/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,3415
BGH, 08.06.1951 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1951,3415)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1951 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1951,3415)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1951 - I ZR 56/51 (https://dejure.org/1951,3415)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Mit dieser Auffassung setzt der Senat sich nicht in Gegensatz zu der von dem beklagten Bund angeführten Entscheidung des I. Senats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1951 - I ZR 56/51 - betreffend die Haftung des Bundes für Aufträge hinsichtlich der Verwaltung der Wasserstraßen, die in der Zeit zwischen dem Zusammenbruch und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erteilt worden waren.
  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 97/51

    Unfall auf Reichsautobahn

    Mit dieser Auffassung setzt der Senat sich nicht in Gegensatz zu der von dem beklagten Bund angeführten Entscheidung des I. Senats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1951 - I ZR 56/51 - betreffend die Haftung des Bundes für Aufträge hinsichtlich der Verwaltung der Wasserstrassen, die in der Zeit zwischen dem Zusammenbruch und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erteilt worden waren.
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