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   BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02   

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BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02 (https://dejure.org/2003,2106)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - I ZR 58/02 (https://dejure.org/2003,2106)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - I ZR 58/02 (https://dejure.org/2003,2106)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für Streitigkeiten aus dem grenzüberschreitenden Gütertransport von Fleischwaren aus dem Teutoburger Wald nach Spanien

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei einem grenzüberschreitenden Gütertransport

  • tis-gdv.de

    Gerichtsstand, Temperatur

  • Judicialis

    CMR Art. 31 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 20 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 57 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 57 Abs. 2 Buchst. a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 31 Abs. 1; EuGVÜ Art. 20 Abs. 1; EuGVÜ Art. 57 Abs. 1; EuGVÜ Art. 57 Abs. 2 a
    Internationale Zuständigkeit nach EuGVÜ und CMR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines Transportschadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1347
  • MDR 2003, 1068
  • VersR 2004, 762
  • BB 2003, 722
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01

    Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit bei

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02
    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).

    In Art. 20 EuGVÜ ist nämlich ausdrücklich auf die Zuständigkeitsregelung "dieses Übereinkommens" abgehoben, also auch auf die Regelung des Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ, diese wiederum erläutert in Abs. 2 Buchst. a. Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ bestimmt, daß andere dort näher gekennzeichnete Abkommen bezüglich ihrer Zuständigkeitsregelung unberührt bleiben und regelt damit eine Zuständigkeit aufgrund der "Bestimmungen des Übereinkommens" im Sinne des Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ (MünchKomm.ZPO/Gottwald, Art. 57 EuGVÜ Rdn. 4; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722, 1723; ähnlich: Dißars, TranspR 2001, 387, 389; Heuer, TranspR 2002, 221).

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02
    Der Zweck der in Art. 57 EuGVÜ übernommenen Zuständigkeit aus besonderen Übereinkommen besteht gerade darin, die Beachtung der darin enthaltenen Zuständigkeitsregeln zu gewährleisten, da diese unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsgebiete, auf die sie sich beziehen, aufgestellt wurden (EuGH, Urt. v. 6.12.1994 - Rs. C-406/92, EuZW 1995, 309 Tz. 24).
  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02
    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
  • OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzansprüche des deutschen

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02
    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
  • OLG München, 08.06.2000 - 14 U 770/99

    Anwendung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Internationalen

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02
    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut

    Es wird - trotz inzwischen erfolgter Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung (vgl. OLG München TranspR 2003, 155 f.) - daran festgehalten, daß auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ ist (Bestätigung von BGH, Urt. v. 27. Februar 2003 - I ZR 58/02, TranspR 2003, 302 f.).

    aa) Nach Erlaß des Berufungsurteils hat der Senat mit Urteil vom 27. Februar 2003 (I ZR 58/02, TranspR 2003, 302 f.) entschieden, daß Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ darstellt.

    Der Zweck der in Art. 57 EuGVÜ übernommenen Zuständigkeit aus besonderen Übereinkommen besteht gerade darin, die Beachtung der in diesen Übereinkommen enthaltenen Zuständigkeitsregeln zu gewährleisten, da diese unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsgebiete, auf die sie sich beziehen, aufgestellt wurden (vgl. EuGH, Urt. v. 6.12.1994 - Rs. C-406/92, EuZW 1995, 309, 310 Tz. 24; BGH TranspR 2003, 302, 303).

  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 228/01

    Gerichtsstand bei Beförderung nach CMR

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Anwendung des Art. 31 CMR im Streitfall nicht durch Art. 57 Abs. 1 und 2 i.V. mit Art. 20 EuGVÜ ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.2003 - I ZR 58/02, TranspR 2003, 302, 303 = NJW-RR 2003, 1347 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 102/02, Umdruck S. 6 f.).
  • LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13

    AGB-Kontrollklage: Kontroll-und Hinweispflicht eines Onlineshop-Betreibers bei

    Ebenfalls unwirksam ist eine Freizeichnung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bei einem Verstoß gegen § 307 Nr. 7. b) BGB, wenn hinsichtlich sonstiger Schäden die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen wird, weil diese Klausel unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung abweicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2005, I ZR 58/02).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 206/04

    Internationale Zuständigkeit bei Diebstahl von Transportgut im Ausland -

    Bei der in diesem Fall gemäß Art. 71 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 i.V.m. Art. 26 EuGVVO vorzunehmenden Amtsprüfung der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts sind die Zuständigkeiten nach den in Art. 71 Abs. 1 EuGVVO benannten Übereinkommen (hier: Art. 31 Abs. 1 CMR) ebenso zu berücksichtigen wie die in der EuGVVO selbst enthaltenen Anknüpfungen (zu den gleichlautenden Bestimmungen des EuGVÜ grundlegend BGH 27.02.2003, TranspR 2003, 302, 303; jetzt auch EuGH, Urteil vom 28.10.2004, RS C-148/03).
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