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   BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94   

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https://dejure.org/1996,744
BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94 (https://dejure.org/1996,744)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - I ZR 6/94 (https://dejure.org/1996,744)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - I ZR 6/94 (https://dejure.org/1996,744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Werbung - Irreführende Angaben - Preissenkung

  • werbung-schenken.de

    Setpreis

    UWG § 3
    Irreführung/Preisgestaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Setpreis"; Irreführende Werbung mit einem Setpreis für eine HiFi-Kompaktanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3 - "Setpreis"
    Werbung mit Preissenkung in einem "Setpreis"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3341 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 1194
  • MDR 1996, 929
  • GRUR 1996, 796
  • WM 1996, 1699
  • DB 1996, 1920
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 193/92

    Kosmetikset - übertriebenes Anlocken; Werbegeschenk; Set-Preis; Mengenrabatt

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Diese Folgerung hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht gezogen (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192, 194 - Kosmetikset).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Werbung mit Preissenkungen, wie die Beklagte sie in der beanstandeten Anzeige dadurch vornimmt, daß sie ein Gerät, das sie früher allein zu einem höheren Preis angeboten hatte, zum Gegenstand eines Gesamtangebots machte, dann irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn der frühere Preis nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn überhöhte Preise angesetzt sind, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wird (BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 151/81, GRUR 1984, 212, 213 - unechter Einzelpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset).

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Dem liegt zugrunde, daß eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten läßt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH, Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 136/90, GRUR 1992, 858, 859 = WRP 1992, 768 - Clementinen).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Werbung mit Preissenkungen, wie die Beklagte sie in der beanstandeten Anzeige dadurch vornimmt, daß sie ein Gerät, das sie früher allein zu einem höheren Preis angeboten hatte, zum Gegenstand eines Gesamtangebots machte, dann irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn der frühere Preis nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn überhöhte Preise angesetzt sind, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wird (BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 151/81, GRUR 1984, 212, 213 - unechter Einzelpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß im Interesse eines angemessenen Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, WRP 1996, 199, 201 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Auch der Gebrauch solcher Begriffe kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnung kein Zweifel besteht (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90, GRUR 1992, 561, 562 = WRP 1992, 560 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Dazu wird im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 257 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; Urt. v. 3.12.1992 - I ZR 276/90, GRUR 1993, 980, 981 - Tariflohnunterschreitung, insoweit in BGHZ 120, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 151/81

    Anforderungen an Irreführung über die Preiswürdigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Werbung mit Preissenkungen, wie die Beklagte sie in der beanstandeten Anzeige dadurch vornimmt, daß sie ein Gerät, das sie früher allein zu einem höheren Preis angeboten hatte, zum Gegenstand eines Gesamtangebots machte, dann irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn der frühere Preis nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn überhöhte Preise angesetzt sind, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wird (BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 151/81, GRUR 1984, 212, 213 - unechter Einzelpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset).
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Dazu wird im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 257 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; Urt. v. 3.12.1992 - I ZR 276/90, GRUR 1993, 980, 981 - Tariflohnunterschreitung, insoweit in BGHZ 120, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Damit würde hier die Bestimmung der Grenzlinie in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. dazu - zu der Wendung "regelmäßig gefordert und auch regelmäßig gezahlt" - BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    aa) Der Unterlassungsantrag verallgemeinert - entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung - in unbedenklicher Weise, soweit er sich allgemein auf Geräte der Unterhaltungselektronik bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 798 = WRP 1996, 734 - Setpreis).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    a) Die von einer konkreten Verletzungshandlung ausgehende Wiederholungsgefahr besteht auch hinsichtlich sonstiger künftiger, leicht abgewandelter Verletzungshandlungen, die im "Kern" oder "Wesen" der konkreten Verletzungshandlung entsprechen (BGH, GRUR 1989, 445, 446 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; WRP 1996, 734, 736 - Setpreis; Köhler/Piper. a.a.O., vor § 13 Rdnr. 288 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 52/05

    Irreführende Werbung durch assoziative Verknüpfung von Bild- und

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde (vgl. BGH GRUR 1996, 796; BGH NJW 1991, 1114; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 2.35 m.w.N.).

    Auch der Gebrauch derartiger auslegungsfähiger Begriffe - wie hier der Begriff "Geräte" - kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Titulierung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. BGH NJW 1991, 1114; BGH GRUR 1996, 796 ).

    Zieht man aber zur Auslegung des Klageantrages die Antragsbegründung heran, so wird der verwendete Begriff, obwohl auslegungsfähig, im konkreten Fall nach Inhalt und Bedeutung hinreichend klar; er ist inhaltlich genügend abgegrenzt, um sowohl für die Verfügungsbeklagte als auch für das Vollstreckungsgericht deutlich zu machen, um welche Produkte sich eine dem Klagebegehren entsprechende Verurteilung beziehen soll (vgl. BGH GRUR 2002, 1095; BGH GRUR 1996, 796, 797; BGH NJW 1991, 1114; BGH GRUR 1984, 593).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass im Interesse eines angemessenen Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1996, 796; BGH GRUR 1984, 593; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 93 ff; Köhler in Hefermehl/Bornkamm/Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rdn. 2.44).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch die Vermutung für die Begehung zwar nicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen vermuten lässt (vgl. BGH GRUR 1992, 858, 859; BGH GRUR 1996, 796, 797).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung dessen, daß die Beklagte in den Vorinstanzen die mangelnde Bestimmtheit der Klageanträge nicht zu einem zentralen Punkt ihrer Rechtsverteidigung gemacht und insbesondere die Unbestimmtheit der Formulierung "zu Verwechslungen geeignet" unbeanstandet gelassen hatte, hätte das Berufungsgericht der Klägerin gemäß § 139 ZPO Gelegenheit geben müssen, die Klageanträge zu überprüfen und eventuell neu zu stellen und hierzu sachdienlichen Vortrag zu halten (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis; BGH GRUR 1998, 489, 492 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 441 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Unter diesen Umständen und nachdem die Beklagte in den Vorinstanzen nicht die Unbestimmtheit der Formulierung "überwiegend pauschale Anpreisung", sondern nur - unter dem Gesichtspunkt der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit - die zu weite Fassung der Anträge beanstandet hat, hätte das Berufungsgericht dem Kläger - gegebenenfalls unter Gebrauchmachen von der Möglichkeit des § 139 ZPO - Gelegenheit geben müssen, den Antrag, wie er - um den Zusatz verkürzt - im Urteilsausspruch des Landgerichts seinen Ausdruck gefunden hat, zu überprüfen und eventuell neu stellen und sachdienlichen Vortrag dazu halten zu lassen (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 [BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89] - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; auch Urt. v. 29.02.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 - Setpreis).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 19/00

    Tatbestand Telefonische Vorratsanfrage

    Der Begriff "Artikel der Unterhaltungselektronik" umfaßt zwar neben CD-Recordern eine Vielzahl weiterer Produkte der Unterhaltungselektronik, ist aber inhaltlich genügend abgegrenzt, um sowohl für die Beklagte als auch gegebenenfalls für das Vollstreckungsgericht hinreichend deutlich zu machen, auf welche Produkte sich eine dem Klagebegehren entsprechende Verurteilung beziehen soll (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

    Besteht aber eine derartige gerichtliche Hinweispflicht mit dem Ziel, der Partei in der Tatsacheninstanz Gelegenheit zur Äußerung und zur Stellung sachdienlicher Anträge zu geben, so kommt eine Klageabweisung als unzulässig durch das Revisionsgericht nicht in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1993 - VI ZR 152/92, NJW 1994, 652, 653 f.; Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 - WRP 1996, 734 - Setpreis, m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Dazu ist ihm im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit zu geben (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 Setpreis).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 252/00

    Untersagung der Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt; Verletzung

    Wendungen, die den Verbotsumfang unscharf beschreiben oder nicht eindeutig bezeichnete ähnliche Verletzungsformen mit einbeziehen oder letztlich dem Zwangsvollstreckungsverfahren die Prüfung überlassen, was der beklagten Partei nach dem Titel verboten ist, sind unzulässig (BGH GRUR 1996, 796 - Setpreis, GRUR 1998, 471 - Modenschau im Salvatorkeller, WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, WRP 1998, 169 -Auto'94, jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZR 5/95

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis; Werbung mit einem die angegebenen

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 163/96

    Teppichpreiswerbung - Irreführung/Preisgestaltung

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05

    Wettbewerbsrecht: Darlegungslast für Normalpreis bei Werbung mit Preisnachlass;

  • LG Saarbrücken, 19.07.2005 - 7II O 7/05
  • LG Berlin, 24.06.2005 - 102 O 11/05

    Rabattwerbung nicht wettbewerbswidrig

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