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   BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53   

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https://dejure.org/1954,548
BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53 (https://dejure.org/1954,548)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1954 - I ZR 7/53 (https://dejure.org/1954,548)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1954 - I ZR 7/53 (https://dejure.org/1954,548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 457
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 11.06.1926 - II 327/25

    Namens- und Firmenrecht. Warenzeichenrecht. Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Aber tatsächliche Verwechslungsfälle wie vor allem die Verwechslungsabsicht können einen bedeutsamen Anhalt für die Annahme einer Verwechslungsgefahr geben (RGZ 114, 90 [95] - Haus Neuerburg).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Ein solches Verhalten, das auf eine innere Einstellung des Firmeninhabers schließen läßt, die auch künftig eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Benutzung des beanstandeten Firmenteiles nicht erwarten läßt, rechtfertigt ein völliges Verbot des mißbräuchlich gewählten Firmenwortes (RG GRUR 40, 358 [363], BGHZ 4, 96 [100, 102]).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Da aber im Verkehr weitgehend die Übung besteht, sich zur Kennzeichnung eines Unternehmens einer Abkürzung der vollständigen Firmenbezeichnung durch Alleinbenutzung einer oder mehrerer unterscheidungskräftiger Firmenbestandteile zu bedienen, kann gegen eine jüngere Firma, die nur mit einem Bestandteil der älteren Firma verwechslungsfähig ist, dann vorgegangen werden, wenn es sich um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, mag er auch eine entsprechende Verkehrsgeltung noch nicht erreicht haben (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [216] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    § 31 WZG nicht zu begründen, denn der Begriff der Verwechslungsgefahr richtet sich nach objektiven Maßstäben (RG MuW XXV 235; GRUR 1926, 485; GRUR 1933, 36; BGH I ZR 77/50 - Widia - NJW 1951, 843 Nr. 8).
  • BGH, 26.01.1953 - III ZR 37/52

    Ersatz für Wegfall der Personenfürsorge

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • RG, 14.10.1927 - II 133/27

    Warenzeichenrecht; Teillöschungsklage

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • RG, 01.03.1921 - II 367/20

    Warenzeichen; Hilfsartikel

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • RG, 19.06.1925 - II 381/24

    Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Auch eine derartige sogenannte erweiterte Verwechslungsgefahr (vgl. BGHZ 10, 211 [214]) rechtfertigt die gegen die firmenmäßige Verwendung des Wortes U. gerichteten Klaganträge.
  • RG, 29.06.1942 - II 22/42

    1. Betrifft der Grundsatz des deutschen Warenzeichenrechts, daß das

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Zwar setzt die Feststellung eines Ersatzanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens voraus (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1954 - I ZR 7/53, GRUR 1954, 457, 459 - IRUS-URUS); diese braucht jedoch keine hohe zu sein (BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 80/73, GRUR 1974, 735, 736 - Pharmamedan).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht hierbei auch nicht die Beweislast verkannt, sondern ohne Rechtsverstoß seine Oberzeugung wesentlich darauf gestützt, daß es sich bei den Parteien unstreitig um Unternehmen handele, die auf dem fraglichen Markt eine beachtliche Stellung einnehmen, sowie darauf, daß die beanstandete Werbung jahrelang intensiv betrieben worden ist (vgl. BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; 1960, 563, 566).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß solche tatsächlichen Verwechslungen zwar eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne allein nicht begründen können (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1959 - I ZR 90/58, BGH GRUR 1960, 130, 133 - Sunpearl II), daß ihnen jedoch eine gewisse indizielle Bedeutung für das Bestehen einer solchen Gefahr zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1954 I ZR 7/53, GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 298 - Getränke-Industrie; BGH, Urt. v. 5.2.1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 360 - Sihl).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

    Das Berufungsgericht ist allerdings rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Verletzer dem Geschädigten nicht nur die auf Umsatzschmälerungen beruhenden Gewinneinbußen, sondern auch denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der durch eine etwaige Minderung des geschäftlichen Ansehens oder durch eine Marktverwirrung entstanden sein kann (RG GRUR 1935, 175, 180; BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus-Urus - 1957, 222, 223 - Sultan - 1961, 535, 538 - Arko - 1966, 92, 95 - Bleistiftabsätze -).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar diesen Ausgangspunkt für die Errechnung eines Marktverwirrungsschadensersatzes in seinem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 2.10.1959 - I ZR 1/58 - Lungenautomatik - (auf Seite 20 des Urteilsabdrucks) als rechtlich unbedenklich angesehen; (vgl. weiter auch BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus-Urus - und GRUR 1965, 313, 315 - Umsatzauskunft -).

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach es für die zeichenrechtliche Warengleichartigkeit allein entscheidend ist, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (Urt. des Senats vom 25. Juni 1954 - I ZR 7/53 - [Irus-Urus] Lindenmaier-Möhring WZG § 24 Nr. 8; Urt. des Senats vom 10. Mai 1955 - GRUR 1955, 487 [489] - [Alpha]).
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht weist zunächst zutreffend darauf hin, daß der Unterlassungsanspruch aus § 16 UWG (ebenso wie der aus § 12 BGB) Gleichartigkeit der beiden Geschäftsbetriebe nicht voraussetzt, daß aber die Verwechslungsgefahr um so näher liegt, je näher sich die beiden Unternehmungen ihrer Geschäftstätigkeit nach stehen (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus), und daß im Streitfall die Geschäftstätigkeit der beiden Parteien sich jedenfalls sehr nahe kommt, da beide die Lagerung und die damit verbundenen Geschäfte betreiben, mag auch die Klägerin auf Holz spezialisiert sein, während die Beklagte nur gelegentlich auch Holz lagert.

    Nicht zu beanstanden ist es schließlich, daß das Berufungsgericht als Anzeichen für das Bestehen einer Verwechslungsgefahr auch die bereits vorgekommenen Verwechslungsfälle herangezogen hat (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus -).

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für die Feststellung der Schadensersatzpflicht die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts; einer hohen Wahrscheinlichkeit bedarf es dafür nicht (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus; vgl. für Fälle der vorliegenden Art insbes. BGH GRUR 1961, 241, 243 ff. - Socsil).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im allgemeinen wegen der Verletzung eines Firmennamens nur diejenige konkrete Benutzungsart einer Firma untersagt werden, deren sich der Verletzer unbefugterweise bedient; denn grundsätzlich muß es dem Verletzer überlassen bleiben, sich darüber schlüssig zu werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form er etwa durch eine Veränderung seiner Firma durch Zusätze unter Beibehaltung des beanstandeten Firmenteils eine Verwechslungsgefahr auszuräumen in der Lage ist (BGH GRUR 1954, 457 - Irus; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; BGHZ 4, 96 (102) [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).
  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Genügt der Namensteil oder die Abkürzung jedoch ihrer Natur nach zur sicheren Unterscheidung von anderen Personen, so bedarf es nach feststehender Rechtsprechung des Nachweises einer besonderen Verkehrsgeltung nicht (vgl. u.a. die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus - sowie in GRUR 1960, 434, 435 - Volks-Feuerbestattung - m.w.Nachw.; siehe auch Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Rdz. 25-31 und 97-101 zu § 16 UWG).
  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Da nach ständiger Rechtsprechung bei Kennzeichnungsverletzungen für die Entstehung jedenfalls eines Marktverwirrungsschadens eine tatsächliche Vermutung besteht (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; 1957, 222, 223 - Sultan), konnte das Berufungsgericht den bloßen Feststellungsantrag über die Schadensersatzpflicht, für dessen Zubilligung die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung genügt, für begründet erachten, ohne den Einzelheiten näher nachzugehen.
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

  • BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61

    Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz

  • OLG Naumburg, 08.08.2002 - 7 U (Hs) 35/01

    Anspruch eines benachteiligten Wettbewerbers auf Auskunft und Schadensersatz

  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

  • LG Berlin, 27.04.2004 - 102 O 64/03
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59

    Unternehmenskennzeichnungen der SBZ

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung

  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 34/71

    Verbot des Führens einer Firmenbezeichnung - Schutzwürdigkeit einer

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 3/60

    Carl-Zeiss-Stiftung

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 30.06.1993 - 6 U 5/93
  • LG Berlin, 06.08.1992 - 16 O 411/92

    Vertrieb einer Sonntagszeitung über ungesicherte Verkaufshilfen (sog. "stumme

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • OLG Zweibrücken, 26.04.1996 - 2 U 34/95

    Unterlassungsanspruch und Auskunftsanspruch aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55

    Star-Revue

  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
  • BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 169/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 66/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1956 - I ZR 72/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1958 - I ZR 102/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - I ZR 3/54

    Rechtsmittel

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