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   BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79   

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https://dejure.org/1981,530
BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79 (https://dejure.org/1981,530)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1981 - I ZR 71/79 (https://dejure.org/1981,530)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - I ZR 71/79 (https://dejure.org/1981,530)
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Vertragswidriger Testkauf

§ 1 UWG, "Wettbewerbsverhältnis" zwischen Großmarkt und Presseorgan, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG;

(hier verneinte) sittenwidrige Verleitung zum Vertragsbruch;

Testkäufe dürfen nicht durch Vertragskauseln verboten werden

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Testkaufs - Abverlangen der vertraglichen Verpflichtung an den Testkäufer zum Unterlassen der Testkäufe beim Zutritt zu dem Geschäftslokal - Vornahme von Testkäufen als zulässiges Mittel, um Wettbewerbsverstöße durch Unterpreisverkäufe aufzudecken - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Testkauf

    § 1 UWG a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2752
  • MDR 1982, 115
  • GRUR 1981, 827
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 60/64

    Hausverbot

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Diese Grundsätze gelten, wie der Bundesgerichtshof weiter ausgesprochen hat (GRUR 1966, 564, 565 - Hausverbot I und GRUR 1979, 859, 860 - ausverbot II), für Kontrollkäufe ganz allgemein, nicht nur für den Fall der Überwachung vertikaler Preisbindungen.

    So hat der Bundesgerichtshof ein von einem Einzelhändler ausgesprochenes Hausverbot für wettbewerbswidrig erklärt, wenn dieses den Hersteller daran hindern soll, durch Testkäufe festzustellen, ob den Kunden des Einzelhändlers statt der verlangten Markenware andere Ware untergeschoben wird (GRUR 1966, 564 - Hausverbot I).

    Als sittenwidrig und deshalb unbeachtlich wurde der Nachweis eines Preisbindungsverstoßes dann beurteilt, wenn der Verkäufer durch unfaire Mittel zum Preisnachlaß bewegt worden war (vgl. z.B. BGH GRUR 1966, 564, 565 unter 2 a - Hausverbot).

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Diese Grundsätze gelten, wie der Bundesgerichtshof weiter ausgesprochen hat (GRUR 1966, 564, 565 - Hausverbot I und GRUR 1979, 859, 860 - ausverbot II), für Kontrollkäufe ganz allgemein, nicht nur für den Fall der Überwachung vertikaler Preisbindungen.
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Sie gelten auch unter den Umständen des Streitfalles, in denen die Klägerinnen das Recht in Anspruch nehmen, sich als Großhändler zu bezeichnen und dementsprechend von den Beschränkungen des Ladenschlußgesetzes befreit zu sein und Waren zu Preisen anbieten zu dürfen, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten ist (vgl. BGHZ 70, 18 = GRUR 1978, 173, 174 - xy I).
  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Als bloßes Mittel der Informationsbeschaffung zu publizistischen Zwecken läßt sich die Anregung zu Testkäufen hier nicht rechtfertigen, da sie erklärtermaßen auch der Vorbereitung von Wettbewerbsprozessen dienen sollte (vgl. auch BGH GRUR 1980, 242 - Denkzettel-Aktion).
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Ein dazu bestellter Testkäufer mußte sich demnach verbotswidrig verhalten, weil andernfalls der Kontrollmechanismus nicht in Tätigkeit treten und damit auch nicht getestet werden konnte (vgl. dazu für den Fall der Aufforderung zur Gewährung eines unzulässigen Rabatts BGH GRUR 1964, 88 f - Verona-Gerät).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Wenn die Revision geltend macht, es bestehe zwischen der Beklagten als Presseorgan und den Klägerinnen kein Wettbewerbsverhältnis, so vernachlässigt sie, daß es für die Annahme eines solchen Verhältnisses genügt, wenn ein Verhalten die Absicht erkennen läßt, einen fremden Wettbewerber zum Nachteil seines Mitbewerbers zu fördern und wenn es objektiv dazu geeignet ist, sofern nur die Wettbewerbsförderungsabsicht nicht völlig hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktritt (vgl. RG MuW 1927, 53, 55; BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 - Kurverwaltung).
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    Wenn die Revision geltend macht, es bestehe zwischen der Beklagten als Presseorgan und den Klägerinnen kein Wettbewerbsverhältnis, so vernachlässigt sie, daß es für die Annahme eines solchen Verhältnisses genügt, wenn ein Verhalten die Absicht erkennen läßt, einen fremden Wettbewerber zum Nachteil seines Mitbewerbers zu fördern und wenn es objektiv dazu geeignet ist, sofern nur die Wettbewerbsförderungsabsicht nicht völlig hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktritt (vgl. RG MuW 1927, 53, 55; BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 - Kurverwaltung).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß insbesondere im Rahmen der Verteidigung von Preisbindungen die Vornahme von Testkäufen durch die betroffenen Hersteller bzw. Mitbewerber ein zulässiges Mittel ist, um Wettbewerbsverstöße durch Unterpreisverkäufe aufzudecken, die die Lückenlosigkeit und damit die Rechtmäßigkeit des Bindungssystems gefährden können (BGHZ 43, 359 = GRUR 1965, 612 - Warnschild).
  • OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18

    Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Erteilung eines Hausverbots eine gezielte Behinderung darstellen kann (vgl. BGH, GRUR 1966, 564 - Hausverbot I; GRUR 1979, 859 - Hausverbot II; Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 71/79, GRUR 1981, 827 - Vertragswidriger Testkauf; Urteil vom 25.01.2007 - I ZR 133/04, GRUR 2007, 802 - Testfotos III; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 4 Rn. 1.161; Isele in GRUR 2008, 1064).

    Ein Eröffnen der Räumlichkeiten hat der BGH auch angenommen, soweit ein Großhändler den Zugang von einer vorherigen vertraglichen Vereinbarung abhängig machte (vgl. BGH, GRUR 1981, 827 - Vertragswidriger Testkauf).

  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06

    Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops

    Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Üblichem Käuferverhalten einer Testperson kann der Kaufmann nicht entgegentreten (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.1966 - Ib ZR 60/64, GRUR 1966, 564, 565 = WRP 1966, 312 - Hausverbot I; Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 138/77, GRUR 1979, 859, 860 = WRP 1979, 784 - Hausverbot II; Urt. v. 26.6.1981 - I ZR 71/79, GRUR 1981, 827, 828 = WRP 1981, 636 - Vertragswidriger Testkauf).
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