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   BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79   

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BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79 (https://dejure.org/1981,738)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1981 - I ZR 72/79 (https://dejure.org/1981,738)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1981 - I ZR 72/79 (https://dejure.org/1981,738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 821
  • GRUR 1981, 592
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
    Allerdings ist es nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, daß Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren (sog. Zweitzeichen, vgl. BGH GRUR 1979, 707, 708 - Haller -) versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (vgl. BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca -).
  • BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
    Soweit es daraus allerdings den Schluß gezogen hat, daß "praktisch die gesamte Bevölkerung, die am Erwerb eines Fahrrades interessiert" sei, in "CAMPIONE DEL MONDO" keinen Hinweis auf die Herkunft des damit gekennzeichneten Fahrrads sehen dürfe, hat es den von ihm selbst genannten und vom Bundesgerichtshof (vgl. z.B. BGH GRUR 1962, 647, 648 - Strumpfzentrale - m.w.N.) ständig als maßgeblich erachteten Begriff des "nicht unerheblichen Teils der maßgebenden Verkehrskreise" nicht richtig angewendet.
  • BGH, 25.09.1963 - Ib ZR 26/62

    Verwendung eines eingetragenen Warenzeichens in ähnlich klingenden romanischen

    Auszug aus BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
    Der Bundesgerichtshof hat schon in seinem gleichfalls vom Kläger dieses Rechtsstreit erstrittenen Urteil vom 2 5. September 1963 - Ib ZR 26/62 - die Annahme des Berufungsgerichts nicht beanstandet, einem recht erheblichen Teil des angesprochenen Publikums sei die Bedeutung dieser Wortfolge teils aufgrund unmittelbarer Kenntnis, teils aufgrund der Sinnähnlichkeit mit dem im Verkehr weithin bekannten Begriff "Champion" geläufig.
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
    Da die Beklagten zu 1 und 3 somit zum Ersatz des dem Kläger durch Verwendung der Bezeichnung "Championne du Monde" entstandenen - vorerst unbezifferten und auch noch nicht bezifferbaren - Schadens verpflichtet sind, haben sie über den Umfang der Verletzungshandlungen insoweit Auskunft zu erteilen, als dies zur Ermöglichung einer sachgerechten Schadensberechnung erforderlich ist (BGH GRUR 1973, 375, 378 - Miß Petite; GRUR 1977, 491, 494 - Allstar).
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
    Auszug aus BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
    Da die Beklagten zu 1 und 3 somit zum Ersatz des dem Kläger durch Verwendung der Bezeichnung "Championne du Monde" entstandenen - vorerst unbezifferten und auch noch nicht bezifferbaren - Schadens verpflichtet sind, haben sie über den Umfang der Verletzungshandlungen insoweit Auskunft zu erteilen, als dies zur Ermöglichung einer sachgerechten Schadensberechnung erforderlich ist (BGH GRUR 1973, 375, 378 - Miß Petite; GRUR 1977, 491, 494 - Allstar).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76

    Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb

    Auszug aus BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
    Allerdings ist es nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, daß Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren (sog. Zweitzeichen, vgl. BGH GRUR 1979, 707, 708 - Haller -) versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (vgl. BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca -).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Auch wenn gegen Streitgenossen inhaltsgleiche Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, handelt es sich um verschiedene Gegenstände, da die Streitgenossen nicht gesamtschuldnerisch auf die Erteilung einer einzigen Auskunft in Anspruch genommen werden, sondern jeder Streitgenosse für sich die verlangte Auskunft erteilen muss (OLG Frankfurt JurBüro 2002, 139; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825, 826; vgl. auch BGH, Urt. v. 03.04.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 595 - Championne du Monde).
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Hierauf hat die Klägerin zutreffend unter Bezugnahme auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 81, 592, 593 - Championne du Monde) hingewiesen.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Da jedoch bei Kennzeichenrechtsverletzungen der hierauf entfallende Schadensanteil jeweils nur geschätzt werden kann (vgl. BGH GRUR 1973, 375, 377 f. = WRP 1973, 213 - Miss Petite, insoweit in BGHZ 60, 206 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] nicht abgedruckt; näher dazu m.w.N. Teplitzky aaO. Rdn. 15), bedarf der Verletzte keiner Auskunft über genaue Lieferdaten und Abnehmer (vgl. BGH aaO. - Miss Petite; BGH aaO. - Vier-Streifen-Schuh; BGH aaO. - Pizza & Pasta, jeweils m.w.N.), sondern nur der Angabe der jeweiligen Verletzerumsätze (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 423 - BBC/DDC; BGH aaO. - Pizza & Pasta), aufgegliedert allenfalls nach den in Frage kommenden Zeitabständen (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Einmal hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß selbst glatt beschreibende Angaben vom Verkehr als Herkunfts- bzw. Unterscheidungshinweise verstanden werden können, wenn sie auf der Ware oder ihrer Verpackung hervorgehoben nach Art einer Marke verwendet werden (vgl. BGH aaO - Luxor/Luxus; BGH aaO - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 unter II 2 - Championne du Monde; BGHZ 113, 115, 121 - SL).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04

    "Junge Pioniere"

    Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefaßt und es genügt die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, daß der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (BGH GRUR 1981, 592, 593 "Championne du Monde"; im übrigen verweist der Senat für die soeben dargestellten Grundsätze auf die Rechtsprechungsnachweise bei Ingerl-Rohnke, Markengesetz, 1998, Rz. 59-61 zu § 14 MarkenG).

    Der Verbraucher weiß also, daß ihm Zeichen an prominenter Stelle alleinstehend und in einer Präsentation, der jedes Element "der relativen Unauffälligkeit fehlt" (BGH GRUR 1981, 592, 594 "Champione du Monde") dargeboten werden, so daß sich ihm schon von daher der Schluß aufdrängt, daß das Wort "ZICKE" vom Vertreiber eben nach Art einer Marke, also herkunftshinweisend verwendet werde.

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    b) Im Zusammenhang mit der etwaigen Prüfung zeichenrechtlicher Ansprüche wird das Berufungsgericht nicht unbeachtet lassen dürfen, daß nach den zum Warenzeichengesetz entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen auch bei Gattungsbezeichnungen bzw. bei Hinweisen auf eine örtliche Herkunft eine zeichenmäßige Verwendungsweise nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern jedenfalls bei unmittelbarer Anbringung der Bezeichnung auf der Ware selbst oder in engem Zusammenhang mit ihr in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; st. Rspr.), und zwar namentlich dann, wenn die Bezeichnung dem Verkehr schon als Zeichen eines anderen bekannt ist (ebenfalls st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 115, 121 - SL; BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 f. = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Schadensberechnung bei Kennzeichenrechtsverletzungen, die grundsätzlich nur im Wege einer Schadensschätzung möglich ist, die Auskunft allein über den Umfang der unter der verletzenden Kennzeichnung getätigten Umsätze - sowie allenfalls, was hier nicht gefordert worden ist, noch über Art und Umfang der getätigten Werbung - erforderlich; einer Rechnungslegung oder anderweiter näherer Angaben, insbesondere über die Abnehmer sowie über die interne Aufschlüsselung der Unkosten des Verletzers, bedarf es insoweit nicht (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.1973 - I ZR 74/71, GRUR 1973, 375, 377 = WRP 1973, 213 - Miss Petite, insoweit nicht in BGHZ 60, 206 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71]; BGH, Urt. v. 14.1.1977 - I ZR 170/75, GRUR 1977, 491, 494 - Allstar; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde).
  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Dabei genügt es, wenn ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs zu dieser Auffassung kommen kann, wobei zum Schutze des Kennzeicheninhabers eine objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit genügt, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (z.B. BGH GRUR 81, 592, 593 "Championne du Monde"; weitere zahlreiche Nachweise bei Ingerl-Rohnke a.a.O., § 14 Rn.100-105).
  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 70/85

    Vier-Streifen-Schuh

    Denn da der Auskunftsanspruch als Hilfsanspruch zur Ermöglichung einer sachgerechten Schadensberechnung gewährt wird, ergeben sich Art und Umfang der zu erteilenden Auskunft nach Maßgabe von Treu und Glauben aus den Erfordernissen der Schadensberechnung bzw. -schätzung (BGH, Urt. v. 14.1.1977 - I ZR 170/75, GRUR 1977, 491, 494 - Allstar; Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann allerdings auch der verletzte Inhaber eines Warenzeichens den ihm aus der Verletzung dieses Zeichens entstehenden Schaden neben der konkreten Berechnungsweise auch abstrakt - nach entgangener Lizenzgebühr oder nach dem Verletzergewinn - berechnen (BGHZ 34, 320, 321 f - Vita-Sulfal; BGHZ 44, 372, 376 - Meßmer-Tee II) und die für eine Schätzung dieses Schadens erforderlichen Auskünfte verlangen (BGH, Urt. v. 16.2.1973 - I ZR 74/71, GRUR 1973, 375, 377 = WRP 1973, 213 - Miss Petite, insoweit nicht in BGHZ 60, 206 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71]; Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde).

  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Trotz der grundsätzlich gebotenen weiten Auslegung des warenzeichenmäßigen Gebrauchs ist in solchen Fällen der Erfahrungssatz nicht zu vernachlässigen, daß die Annahme einer sogenannten Zweitmarke für den Verkehr fernliegt, wenn die hierfür in Betracht kommende Angabe warenbeschreibend erscheint und der Verkehr daher in ihr eher einen Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware sehen wird als eine zweite Herkunftsbezeichnung (BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; Urt. v. 6.4.1989 - I ZR 43/87, GRUR 1989, 508, 510 - CAMPIONE del MONDO).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • LG Düsseldorf, 18.05.2000 - 4 O 70/00

    Rasiermesser "Feather" darf nicht mehr vertrieben werden; Zulässigkeit des

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

  • LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11

    Beeinträchtigung der Wertschätzung einer lizenzierten Marke bei Verwendung des

  • OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08

    Nachahmung der (als Wort-/Bildmarke geschützten) Gestaltung von Bettwäsche;

  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88

    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich

  • LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14

    Arcuate Hangtag - Markenrechtsverletzung: Unrechtmäßige Benutzung eines

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 426/18
  • LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09

    "PUDEL" verliert

  • OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96

    Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

  • LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08

    Markenverletzung auch bei erklärendem Hinweis

  • LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07

    Kölsche Jung - Ich ben ne Kölsche Jung

  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 4 U 118/01

    Unterlassung einer Bezeichnung für Gasfüllungen für die Produktion von

  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

  • LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04

    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot;

  • BPatG, 01.08.2006 - 27 W (pat) 231/05
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