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   BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78   

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https://dejure.org/1980,647
BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78 (https://dejure.org/1980,647)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1980 - I ZR 73/78 (https://dejure.org/1980,647)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 (https://dejure.org/1980,647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche gegen eine Verwertungsgesellschaft von mechanischen Vervielfältigungsrechten von Künstlern - Urheberrechtsschutzfähige Werke als Grundlage von Rundfunksendungen und Fernsehsendungen - Werkeigenschaft einer Fernsehserie - Vorliegen einer formgebenden Einheit bei ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Quizmaster

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 73 ff. UrhG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 362
  • NJW 1981, 2055
  • MDR 1981, 560
  • GRUR 1981, 419
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 114/72

    Leistungsschutzrecht des Ersten Maskenbildners nach dem Urheberrechtsgesetz -

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78
    Mitwirkender i.S. des § 73 UrhG ist, wer auf die künstlerische Werkwiedergabe einen bestimmenden Einfluß nimmt (BGH GRUR 1974, 672, 673 - Celestina).

    Der Einwand der Revision der Beklagten, das Berufungsgericht habe die Rechtsgrundsätze der Senatsentscheidung vom 9. November 1973 (BGH GRUR 1974, 672, 673 - Celestina) verkannt, ist nicht begründet.

  • LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75

    Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages über die verwandten Schutzrechte der

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78
    Es hat sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (GRUR 1976, 151 ff - Rundfunksprecher) gestützt und ausgeführt, daß es bei der Wiedergabe von Sprach- und Musikwerken darum gehe, ein ursprünglich als Sprache oder Musik empfundenes Werk, das zum Zwecke seiner Erhaltung in ein anderes Medium (Schrift- oder Notennotierung) übertragen worden sei, in sein ursprüngliches Medium zurückzutransponieren.
  • BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61

    Öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78
    Daß dies auch bei einer Quizsendung denkbar ist, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1962 (BGHZ 38, 356, 358 f - Fernsehwiedergabe bei Sprachwerken) ausgeführt.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Das Urheberrecht schützt bei literarischen Schriftwerken auch die sogenannte kleine Münze, bei der bereits ein geringer Grad individuellen Schaffens und eine geringe Gestaltungshöhe als ausreichend angesehen wird (BGHZ 38, 356, 358 f. - Fernsehwiedergabe bei Sprachwerken; 79, 362, 367 u. 370 - Quizmaster; BGH, Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 78/89, GRUR 1991, 531 - Brown Girl I; Urt. v. 22.6.1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel; Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 38 ff. u. 88).
  • LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16

    Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge

    Dieser Darbietung fehlt jegliche eigenpersönliche Ausprägung (vgl. dazu auch BGH GRUR 1981, 419 -Quizmaster), weil sie sich - wie es der Kammer aus eigener Anschauung bekannt ist - nicht von dem unterscheidet, was üblicherweise auf Jahrmärkten bei der Anpreisung und Bewerbung von Fahrgeschäften dargeboten wird.
  • LG Braunschweig, 16.01.2013 - 9 O 1144/12

    Urheberrechtliche Ansprüche bzgl. eines Buches mit Äußerungen von Loriot über

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung der sogenannten "kleine Münze" die Anforderungen an die Schutzfähigkeit gering sind (BGH GRUR 1963, 213 Fernsehwiedergabe von Sprachwerten; BGH GRUR 1981, 419 -Quizmaster).

    in [...]; BGH GRUR 1981, 419-Quizmaster), wenn sie den oben aufgeführten Anforderungen an eine persönliche geistige Schöpfung genügen.

  • FG Köln, 18.10.2006 - 4 K 3006/04

    Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke bei der Konzeption und der

    Seine Einordnung als ausübender Künstler statt als Urheber sei nach dem BGH-Urteil vom 14.11.1980, I ZR 73/78, NJW 1980, S. 2055 unzutreffend.

    Um Werkqualität zu erlangen, muss ein Sprachwerk nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.11.1980 I ZR 73/78, BGHZ 1979, 362 eine eigene geistige Schöpfung erkennen lassen.

    Dies - so der BGH im Urteil vom 14.11.1980 (I ZR 73/78, a. a. O.) - ist unter Berücksichtigung der nicht zu überspannenden Anforderungen (sog. "kleinen Münze des Urheberrechts") gegeben, wenn Redebeiträge eine schöpferische Eigentümlichkeit aufweisen und sich Moderationen "von der Masse alltäglichen Geplauders durch eine gefällige Form abheben" sowie bei Interviews die Frageformulierungen und geschickte Fragestellung Einfühlungsvermögen ein Eingehen auf den Gesprächspartner erkennen lassen.

  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08

    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel

    Da Schutzgegenstand des verwandten Schutzrechts für ausübende Künstler die Interpretation eines Werkes ist, hat dies zur Folge, dass der Höreroder Betrachter einen Sinneseindruck empfängt, der seine Stimmung, sein Empfinden, sein Gefühl oder seine Phantasie anregt (BGH GRUR 1981, 419, 421 - Quizmaster).
  • AG Hamburg, 24.07.2001 - 36a C 2514/00
    Dabei setzt eine Darbietung, deren Wesen darin besteht, das Werk für Dritte wahrnehmbar zu machen, die Interpretation eines bestehenden Werkes voraus (vgl. BGH NJW 1981, 2055, 2056 [BGH 14.11.1980 - I ZR 73/78] - Quizmaster; Möhring/Sicolegin/Kroitzsch UrhG 2. Aufl. § 53 Rn 3) .

    Der Gesetzgeber hat das Moment des Künstlerischen als wesensimmernent für den ausübenden Künstler vorausgesetzt ( BGH GRUR 1981, 419, 420 - Quizmaster; Schricker a.a.O. Rn. 21).

    Sie setzt vielmehr darüber hinaus voraus, daß der Hörer mit den Ausdrucksmöglichkeiten der Sprache - unabhängig vom sachlichen Inhalt - einen Sinneseindruck empfangt, der seine Stimmung, sein Empfinden oder seine Phantasie anregt ( BGH GRUR 1981, 419, 421 - Quizmaster; vgl. auch LG Hamburg GRUR 1976, 151, 153 - Rundfunksprecher).

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81

    Zum Leistungsschutzrecht des Filmregisseurs

    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Frage, ob dem Kläger solche Rechte zustehen, für Jeden einzelnen Film der beiden in Streit befindlichen Sendereihen gesondert zu prüfen ist (vgl. auch BGHZ 79, 362, 366 [BGH 14.11.1980 - I ZR 73/78] - Quizmaster).
  • LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11

    Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviews; Miturheberschaft des

    Aus der Entscheidung "Quizmaster" des BGH (GRUR 1981, 419, 420) folgt nichts anderes, da es dort allein um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Fragen in Interviews ging, was aber nicht ausschließt, dass auch Antworten derartigen Schutz geniessen.
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 114/80

    Ordentlicher Rechtsweg bei Urheberrechtsstreitigkeiten - Verletzung in Anspruch

    Maßgebend für § 73 UrhG ist, daß unter Aufführung die persönliche Darbietung des Werkes durch den Künstler (Sänger, Instrumentalist) zu verstehen ist; sie erfordert eine künstlerische Werkinterpretation (BGH GRUR 1981, 419, 420 f - Quizmaster).

    Dabei reicht es nach der Rechtsprechung des Senats nicht aus, daß die Tätigkeit sich in irgendeiner Weise auswirkt; Mitwirkender ist vielmehr nur, wer auf die künstlerische Werkinterpretation einen bestimmenden Einfluß nimmt (BGH GRUR 1974, 672, 673 - Celestina; 1981, 419, 421 - Quizmaster).

  • FG Hamburg, 23.10.2008 - 5 K 150/07

    Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Maskenbildner

    Die Mitwirkung an einer künstlerischen Darbietung muss für die Werkinterpretation mitbestimmend sein (BGH- Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 73/78, GRUR 1981, 419 - Quizmaster; OLG Hamburg, Urt. v. 20.05.1976 - 3 U 190/75, GRUR 1976, 708 - Staatstheater; BGH- Urt. v. 09.11.1973 - I ZR 114/72, GRUR 1974, 672 - Celestina).

    Durch das Erfordernis einer künstlerischen Mitwirkung soll die Abgrenzung zum ebenfalls mitwirkenden technischen Personal vorgenommen werden (BGH- Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 73/78, GRUR 1981, 419 - Quizmaster).

  • FG Düsseldorf, 27.01.2010 - 5 K 1072/08

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Choreographieleistungen

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

  • OLG Köln, 13.08.1993 - 6 U 142/92

    Schadensersatz wegen Verletzung von Fernsehauswertungsrechten durch die

  • SG Hamburg, 08.03.2006 - S 10 R 1478/05

    Beitragsrechtliche Behandlung von Zahlungen an Schauspieler, Chorsänger,

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