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   BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55   

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https://dejure.org/1956,682
BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55 (https://dejure.org/1956,682)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1956 - I ZR 74/55 (https://dejure.org/1956,682)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1956 - I ZR 74/55 (https://dejure.org/1956,682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 187
  • DB 1956, 254
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55
    Die Möglichkeit, daß fremdsprachige Bezeichnungen von sprachkundigen Verkehrskreisen mit deutschsprachigen verwechselt werden können (BGH GRUR 1955, 579 - Sonne), schließt es nicht aus, daß der Verkehr eine fremdsprachige Bezeichnung (hier: English Lavender) auch dann als Herkunftsangabe ansehen kann, wenn die entsprechende deutsche Bezeichnung (hier: Englisch Lavendel) eine Gattungsbezeichnung sein sollte.

    Die Anfangsgründe der englischen Sprache sind, in der Bevölkerung der Bundesrepublik heute so verbreitet, daß die Auffassung des Landgerichts zum mindesten für einen beachtlichen Teil der als Käufer für Lavendelseifen in Betracht kommenden westdeutschen Verbraucherschichten zutrifft (vgl. BGH GRUR 1955, 579 - Sonne).

    Entgegen der Meinung der Revision steht das Urteil des erkennenden Senats in GRUR 1955, 579 - Sonne - dazu nicht in Widerspruch.

  • RG, 02.02.1934 - II 83/33

    1. Über die Bedeutung der Bezeichnung "Whisky" als Herkunftsangabe für einen aus

    Auszug aus BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55
    Die etwaige Möglichkeit, die Herkunftsangabe durch einen Zusatz zu entlokalisieren, ist in dem Unterlassungsgebot nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von RGZ 143, 175 [188]).

    Dagegen war es nicht seine Aufgabe, darüber hinaus Möglichkeiten der Vermeidung künftiger Verletzungen durch Verwendung anderer Bezeichnungen zu erörtern und zu entscheiden; das wäre, rechtlich unzulässig (RGZ 143, 175 [188]; vgl auch RG GRUR 1932, [85]; 1936, 951).

  • BGH, 18.09.1956 - I ZR 78/56

    Rechtsmittel

    Wenn das Berufungsgericht demgegenüber meint, in allen Fällen der unerlaubten Handlung sei erforderlich, daß ein Schaden entstanden sei oder doch die Entsteheung eines Schadens drohe, so trifft das, wie der Senat in dem Urteil GRUR 1956, 187 (Olivin) ausgeführt hat, zunächst in dieser Allgemeinheit dann nicht zu, wenn der Begriff der unerlaubten Handlung in dem weiteren Sinne des § 32 ZPO verstanden wird.

    Entgegen der Meinung des Berufungsgerichts bildet, wie in dem Urteil GRUR 1956, 187 - Olivin - ausgeführt worden ist, die Bestimmung des § 2 ZugabeVO auch nicht die materiellrechtliche Grundlage des von den Verbänden verfolgten Anspruchs.

    Er ist, wie der Senat in dem Urteil GRUR 1956, 187 - Olivin - ausgeführt hat, auf solche Handlungen auszudehnen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Gesetz in gleicher Weise wie die der unerlaubten Handlungen der §§ 823 ff BGB geregelt worden sind.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann hierin aber kein Rechtsmißbrauch erblickt werden, weil, wie der Senat in dem Urteil GRUR 1956, 187 - Olivin - des Näheren ausgeführt hat, durch die Einräumung der Prozeßstandschaft in Fällen der vorliegenden Art für den Verband nicht eine sonst nicht gegebene Zuständigkeit begründet wird.

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsansicht, wenn das Berufungsgericht von dem Erfahrungssatz ausgeht, daß der Verkehr nicht allein aus ausländischen Ortsangaben (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] b, 19 - de Paris; den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß I ZB 6/68 vom 7. Januar 1 - Samos), sondern in der Regel auch aus dem Gebrauch sonstiger fremdsprachiger Warenbezeichnungen auf die Herkunft der Ware aus dem entsprechenden Land zu schließen geneigt ist (vgl. BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185, 187 - Wyeth; 1963, 589, 591 - Lady Rose; vgl. auch GRUR 1966, 150 - Kim und 1966, 267 - White Horse; ferner Baumbach/Hefermehl, UWG, 9. Aufl. Anm. 94 zu § 3 UWG; Beier, GRUR 1963, 236, 238).

    Bei derartigen Angaben ist anerkannt worden, daß Zusätze eher eine entlokalisierende Kraft entfalten können (RG MuW 1935, 236, 238 - Weinbrand; BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185, 187 - Wyeth mit Anm. von Bußmann; 1963, 589, 591 - Lady Rose; BGHZ 44, 16, 22 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; vgl. auch GRUR 1965, 676, 679 - Nevada Skibindung; ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Anm. 101 zu § 3 UWG; Beier a.a.O. S. 238; Ulmer, GRUR Ausl.

    Vielmehr ist daran festzuhalten, daß das Verbot der irreführenden Verwendung einer Herkunftsangabe auf die konkrete Verletzungsform zu beschränken ist und daß die etwaige Möglichkeit, die Herkunftsangabe durch einen Zusatz zu entlokalisieren, im Unterlassungsgebot nicht zu berücksichtigen ist (so für den Regelfall ausdrücklich BGH GRUR 1956, 187 - English Lavender unter Bestätigung von RGZ 143, 175, 188 - Whisky).

  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    Da der auf die mündliche Werbung bezogene Unterlassungsantrag nicht eingeschränkt ist und die Beklagte bei dieser Werbung bisher unstreitig keinen klarstellenden Zusatz angebracht hat, darüber hinaus auch das Recht in Anspruch nimmt, diese Werbung ohne Zusätze beizubehalten, ist nicht zu prüfen, ob und weiche mündlichen Zusätze denkbar sind, die der angegriffenen Angabe die irreführende Wirkung nehmen (RGZ 143, 175, 186 - Deutscher Whisky; RG MuW 1933, 246, 250 - Pilsener Bier; BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender).

    Die Frage, ob in Fällen der irreführenden Herkunftsangabe "entlokalisierende" Zusätze möglich sind, die eine Täuschungsgefahr ausschließen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt bejaht worden (BGH GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1963, 589, 591 - Lady Rose; vgl. dazu auch Ulmer, GRUR Ausl. 1962, 280; v. Moser, GRUR Ausl. 1962, 382, 399).

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Zwar ist an der ständigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein können, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind (BGH in GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen I; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1956, 187 - Englisch Lavendel; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 210/91

    Mozzarella II - Irreführung/Herkunft

    b) Herkunftsangaben, insbesondere solche mittelbarer Art, können ihren irreführenden Charakter im Sinne des § 3 UWG verlieren, wenn eindeutige entlokalisierende Zusätze über die wahre Herkunft der Ware aufklären und Fehlvorstellungen des Verbrauchers entgegenwirken (BGH, Urt. v. 31.1.1956 - I ZR 74/55, GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 136/56, GRUR 1958, 185, 187 - Wyeth; BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH, Urt. v. 9.10.1970 - I ZR 23/69, GRUR 1971, 255, 258 - Plym Gin; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 569 - Elsässer Nudeln).
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Da das Gericht nur über die ihm vorgelegte Verletzungshandlung zu entscheiden hat, kann es nicht seine Aufgabe sein, darüber hinaus Möglichkeiten der Vermeidung künftiger Verletzungen durch Verwendung anderer Bezeichnungen zu erörtern und zu entscheiden (vgl. BGH GRUR 1956, 187 [188] - English Lavender; RGZ 143, 175 [188]).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Diese Ansicht ist unvereinbar mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts steht, wonach bei der Fassung des Unterlassungsgebotes grundsätzlich auf die konkrete Verletzungsform abzustellen ist (vgl. u.a. RGZ 143, 188; BGH GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; GRUR 1954, 331 - Alpa; GKUR 1957, 563 - Rei Chemie).
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Aus diesem Grunde ist es auch rechtlich bedenkenfrei, daß das Berufungsgericht die Urteilsformel noch enger, als dies der Klagantrag tut, der strittigen Verletzungsform angepaßt hat (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. BGHZ 17, 383 [BGH 24.06.1955 - I ZR 178/53] - Betriebsfeiern; BGHZ 19, 299 - Kurverwaltung; BGH GRUR 1951, 412 - Werbetext; GRUR 1951, 410 - Luppy; GRUR 1954, 331 - Altpa; GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1957, 563 - Rei-Chemie).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Der Unterlassungsantrag muß sich also auf den konkreten Verletzungsfall beziehen (Urt. v. 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Unionverlag; BGH GRUR 1955, 95, 96, 97 - Buchgemeinschaft; GRUR 1956, 187; GRUR 1957, 25, 29), und darf nicht vorsorglich auf mögliche, aber andersartige Verletzungshandlungen erstreckt werden.
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64

    Nevada-Skibindung

    Steht dem Kläger dagegen - wie das Berufungsgericht hier offenbar annimmt und wovon zugunsten der Revisionsbeklagten ausgegangen werden kann - nur ein eingeschränkter Anspruch auf Unterlassung zu, weil aufklärende Zusätze die Gefahr der Irreführung ausschließen, so ist in der Rechtsprechung stets angenommen worden, daß zur Unterlassung in der hier begehrten Weise verurteilt werden kann (für das Urheberrecht vgl. BGHZ 17, 266 - Magnettonband; BGHZ 42, 118, 127 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63] - für das Patentrecht BGK GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; für den Anwendungsbereich des § 3 UWG BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185 - Wyeth; 1960, 567, 570 - Kunstglas).
  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 49/81

    Heilpraktikerkolleg

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 23/69

    Anforderungen an Zusätze der Etiketten, von in Deutschland hergestellten

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61

    Rechtsmittel

  • OLG Hamburg, 17.12.1959 - 3 U 141/59
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