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   BGH, 29.03.1990 - I ZR 76/88   

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https://dejure.org/1990,1470
BGH, 29.03.1990 - I ZR 76/88 (https://dejure.org/1990,1470)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1990 - I ZR 76/88 (https://dejure.org/1990,1470)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1990 - I ZR 76/88 (https://dejure.org/1990,1470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Ärztliche Leistung - Belegärzte - Arte der Werbung - Anstaltsmäßige Organisation - Irreführung des Verkehrs - Belegärztekrankenhaus

  • werbung-schenken.de

    Belegkrankenhaus

    UWG § 3
    Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Belegkrankenhaus"; Irreführende Werbung durch ein Belegkrankenhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2317
  • NJW-RR 1990, 1323 (Ls.)
  • MDR 1990, 898
  • GRUR 1990, 606
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - I ZR 76/88
    Derartige Nachteile sind einmal rechtlicher, insbesondere haftungsrechtlicher Natur, darunter der Umstand, daß das Krankenhaus für Belegarztfehler keine Haftung übernimmt (vgl. dazu BGHZ 95, 63, 67 [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] ; Franzki/Hansen, NJW 1990, 737, 739; Eichholz aaO S. 19 und S. 107 ff; Rieger, Lexikon des Arztrechts, 1984, Rdn. 1036 unter 4 c, aa).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Das hat zur Folge, daß der Belegarzt bei seiner Tätigkeit im Rahmen der von ihm selbst dem Patienten geschuldeten Leistungen nicht Gehilfe des Belegkrankenhauses ist (Senatsurteil vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263, 1264 f.; BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 76/88 - NJW 1990, 2317; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 95, 63, 70) [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83].

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 29. März 1990 - aaO..

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt,

    Dies beruht, wie der erkennende Senat zu letzt im Urteil vom 14. Februar 1995 (BGHZ 129, 6, 13 f., vgl. auch Senatsurteile BGHZ 95, 63, 70 und vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263 f. sowie BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 76/88 - NJW 1990, 2317 f.) dargelegt hat, auf der Erwägung, daß die ärztlichen Leistungen nicht zu den Vertragsaufgaben des Belegkrankenhauses gehören und folglich dessen Träger nach den für den sog. gespaltenen Krankenhausvertrag entwickelten Regeln (hierzu Senatsurteil BGHZ 121, 107, 111 ff. m.w.N.) nicht für Fehler des Arztes einzustehen braucht, die diesem bei Erbringung der von ihm selbst geschuldeten ärztlichen Leistungen unterlaufen.
  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 121/97

    Klinik Sanssouci; Werbeverbot für Belegärzte

    Denn entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung gilt das Werbeverbot grundsätzlich auch für die belegärztliche Tätigkeit des Beklagten zu 2. In einem Belegkrankenhaus werden die ärztlichen Leistungen von den Belegärzten erbracht und auch von ihnen gegenüber den Patienten oder gegenüber dem Kostenträger abgerechnet (vgl. Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1999, § 86 Rdn. 169 und Laufs, aaO, § 98 Rdn. 7; vgl. auch BGH, Urt. v. 29.3.1990 - I ZR 76/88, GRUR 1990, 606, 607 = WRP 1990, 750 - Belegkrankenhaus).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, Belegkrankenhäuser müßten ebenso wie andere gewerblich betriebene medizinische Einrichtungen auf ihre Leistungen hinweisen können (vgl. etwa BGH GRUR 1990, 606 - Belegkrankenhaus).

  • BVerwG, 12.02.2007 - 3 B 77.06

    Rechtmäßigkeit der Absprechung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses;

    8 Demgegenüber kann der Beklagte sich nicht darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof der Behandlung in reinen Belegkrankenhäusern medizinische Nachteile attestiert hat (vgl. Urteil vom 29. März 1990 I ZR 76/88 NJW 1990 S. 2317 f.).
  • OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96

    Werbung eines Belegkrankenhauses als "Privatklinik für patientenschonende

    a) Erweckt nämlich ein Krankenhaus, dessen ärztliche Leistungen im wesentlichen ausschließlich von Belegärzten erbracht werden, durch die Art seiner Werbung im Verkehr den Anschein, daß es sich um ein anstaltsmäßig organisiertes Krankenhaus handele, so hat es bei dieser Werbung, um relevante Irreführungen des Verkehrs auszuschließen, seinen Charakter als Belegkrankenhaus kenntlich zu machen (BGH GRUR 1990, 606 f. - Belegkrankenhaus).
  • LG Mainz, 30.11.2000 - 1 O 110/00

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Behebung der Alterssichtigkeit

    Erweckt nämlich ein Krankenhaus, dessen ärztliche Leistungen im Wesentlichen ausschließlich von auswärtigen Ärzten erbracht werden, durch die Art der Werbung im Verkehr den Anschein, dass es sich um ein anstaltsmäßig organisiertes Krankenhaus handelt, so hat es bei dieser Werbung, um relative Irreführungen des Verkehrs auszuschließen, seinen Charakter offen zu legen, darzulegen, ob es sich um ein Belegkrankenhaus handelt oder in welcher Form dieses Krankenhaus geführt wird (vgl. BGH NJW 1990, 2317 = GRUR 1990, 606 ff.).
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