Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18779
BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14 (https://dejure.org/2015,18779)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2015 - I ZR 83/14 (https://dejure.org/2015,18779)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14 (https://dejure.org/2015,18779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gutscheinaktion beim Buchankauf

    § 3 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 9 Abs 1 S 1 BuchPrG, § 1 UWG, §§ 1 ff UWG
    Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsverstoß von Amazon gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsverstoß von Amazon gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • IWW

    § 30 GWB, § 561 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • aufrecht.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermögensvermehrung des Buchhändlers als Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung; Abgabe von Gutscheinen an Letztverbraucher hinsichtlich Einsatzes zum Erwerb preisgebundener Bücher

  • online-und-recht.de

    Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • kanzlei.biz

    Amazon verstößt mit Gutschein-Aktion gegen Buchpreisbindungsgesetz

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchPrG § 3; BuchPrG § 5

  • rechtsportal.de

    Vermögensvermehrung des Buchhändlers als Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung; Abgabe von Gutscheinen an Letztverbraucher hinsichtlich Einsatzes zum Erwerb preisgebundener Bücher

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Trade-in-Programm von Amazon (Allgemeingültiger Gutschein bei zeitgleichem Verkauf von 2 gebrauchten Gütern) verstieß gegen die Buchpreisbindung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Amazon - Gutscheinaktion im Rahmen des Trade-in-Programms für gebrauchte Bücher

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Amazon verstieß gegen die Buchpreisbindung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Amazon-Gutscheinaktion verstößt gegen Buchpreisbindung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verstoß von Amazon gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion

  • heise.de (Pressebericht, 23.07.2015)

    Verbot von Amazon-Rabattaktion beim Bücherkauf bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amazon-Gutscheinaktion beim Buchankauf - und die Buchpreisbindung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buchpreisbindung - und die Gutscheinaktion beim Buchankauf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Buchpreisbindung - Amazon-Rabattaktion war rechtswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Amazon verstößt mit Gutscheinaktion gegen Buchpreisbindung

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Amazon-Gutscheinaktion verstößt gegen Buchpreisbindung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch eine Gutscheinaktion

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Amazon verstößt mit Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gutscheinaktion kann gegen Buchpreisbindung verstoßen

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch eine Gutscheinaktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gutscheinaktion von Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Amazon verstößt mit Gutscheinaktion gegen Buchpreisbindung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Dürfen Aktionsgutscheine beim Bücherkauf eingelöst werden?

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Amazon verstößt mit Gutscheinaktionen gegen die Buchpreisbindung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Amazon: Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Gutscheinaktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon-Gutschein-Aktion verstößt gegen Buchpreisbindung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Amazon und die Buchpreisbindung

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Amazon verstößt durch Gutschein-Aktion bei Trade-in-Programm gegen Buchpreisbindung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gutscheinaktion beim Buchankauf als Verstoß gegen die Buchpreisbindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 28
  • ZIP 2015, 65
  • MDR 2016, 290
  • GRUR 2016, 298
  • MMR 2015, 13
  • MMR 2016, 236
  • K&R 2016, 185
  • afp 2016, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass demgegenüber die beanstandete Ausgabe der Bonus-Gutscheine durch die Beklagte einen Verstoß gegen die Preisbindung darstellt, wenn die Gutscheine ohne entsprechende Gegenleistung des Kunden ausgegeben wurden und für den Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juli 2004, juris Rn. 20; zur fehlenden Gegenleistung des Buchhändlers bei Einräumung eines Barzahlungsrabatts vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 196 f. - Buchpreisbindung).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13

    Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2014, 890).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    aa) In der Entscheidung "Buchbeteiligungszertifikate" (Urteil vom 12. November 1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203) hat der Senat einen Verstoß gegen das damals geltende Rabattgesetz verneint, wenn treuhänderisch an einem Buchhandelsunternehmen beteiligten Kunden nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine umsatzbezogene Gewinnausschüttung gewährt wurde.
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    Deshalb ist es unerheblich, dass im vorliegenden Fall Gutscheinausgabe und Buchverkauf zwei selbständige Rechtsgeschäfte sind und der Bezug zwischen dem Gutschein und dem Verkauf eines preisgebundenen Buches erst durch eine spätere autonome Entscheidung des Kunden hergestellt wird, nachdem er bereits den Gutschein erhalten hat (zur gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 19 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 = WRP 2013, 1264 - Rezeptbonus [jeweils zur Arzneimittelpreisbindung]; aA im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung OLG Stuttgart, WRP 2011, 366, 371; Langen/Bunte/Bahr, GWB, 12. Aufl., nach § 30 GWB, § 3 BuchPrG Rn. 1; kritisch dazu Deichfuß, jurisPR-WettbR 1/2011, Anm. 4 unter C.).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10

    Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    Deshalb ist es unerheblich, dass im vorliegenden Fall Gutscheinausgabe und Buchverkauf zwei selbständige Rechtsgeschäfte sind und der Bezug zwischen dem Gutschein und dem Verkauf eines preisgebundenen Buches erst durch eine spätere autonome Entscheidung des Kunden hergestellt wird, nachdem er bereits den Gutschein erhalten hat (zur gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 19 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 = WRP 2013, 1264 - Rezeptbonus [jeweils zur Arzneimittelpreisbindung]; aA im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung OLG Stuttgart, WRP 2011, 366, 371; Langen/Bunte/Bahr, GWB, 12. Aufl., nach § 30 GWB, § 3 BuchPrG Rn. 1; kritisch dazu Deichfuß, jurisPR-WettbR 1/2011, Anm. 4 unter C.).
  • BGH, 04.11.1977 - I ZR 24/76

    Sondernachlässe für deutsche Spitzensportler und leitende Funktionäre beim

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    (2) Entgegen der Ansicht der Revision ist die Beklagte auch nicht im Hinblick auf die Senatsentscheidung "Spitzensportler-Nachlass" (Urteil vom 4. November 1977 - I ZR 24/76, GRUR 1978, 375, 376 = WRP 1978, 442) befugt, den ihr durch mehrfache Ankäufe entstandenen Vorteil unabhängig von der Höhe der tatsächlich ersparten Transaktionskosten pauschal zu bewerten.
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    Deshalb ist es unerheblich, dass im vorliegenden Fall Gutscheinausgabe und Buchverkauf zwei selbständige Rechtsgeschäfte sind und der Bezug zwischen dem Gutschein und dem Verkauf eines preisgebundenen Buches erst durch eine spätere autonome Entscheidung des Kunden hergestellt wird, nachdem er bereits den Gutschein erhalten hat (zur gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 19 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 = WRP 2013, 1264 - Rezeptbonus [jeweils zur Arzneimittelpreisbindung]; aA im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung OLG Stuttgart, WRP 2011, 366, 371; Langen/Bunte/Bahr, GWB, 12. Aufl., nach § 30 GWB, § 3 BuchPrG Rn. 1; kritisch dazu Deichfuß, jurisPR-WettbR 1/2011, Anm. 4 unter C.).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U (Kart) 15/04

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheine für Neukunden

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
    Der Buchhändler erhält in diesem Fall für den Verkauf neuer Bücher im Ergebnis ein geringeres Entgelt als den gebundenen Preis (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juli 2004 - 11 U 15/04 [Kart], juris).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

    Im Einklang mit den vom Bundesgerichtshof zur Buchpreisbindung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14, GRUR 2016, 298 Rn. 19, 22 und 30 = WRP 2016, 323 - Gutscheinaktion beim Buchankauf; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 17 = WRP 2017, 169 - Förderverein) ist Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die für Taxiunternehmen geltende Tarifpflicht daher, ob das Vermögen des Taxiunternehmers nach der Beförderung des Fahrgastes in Höhe des gebundenen Festpreises vermehrt wird.

    Wird der Taxiunternehmer infolge der Verrechnung des Beförderungsentgelts mit der Vermittlungsprovision in entsprechender Höhe von der Provisionsforderung der Beklagten befreit, fließt ihm bei der im Zusammenhang mit der Prüfung von Preisbindungsverstößen gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf, mwN) trotz dieses Abzugspostens das volle tarifliche Beförderungsentgelt zu.

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    aa) Die Revision macht geltend, Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung sei nach der Senatsentscheidung "Gutscheinaktion beim Buchankauf" (Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14, GRUR 2016, 298 = WRP 2016, 323), ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt werde.

    (1) Im Hinblick auf die vom Buchpreisbindungsgesetz bezweckte Regulierung des Preiswettbewerbs im Buchhandel ist Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird (BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 22 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

    In einem solchen Fall kann eine Unterschreitung des gebundenen Preises vorliegen, wenn dem Buchhändler für die Ausgabe des Gutscheins keine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 11 f., 22 f. - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

    Es ist deshalb erforderlich, im Wege der Gesamtsaldierung unter Berücksichtigung des Wertes dieser vom Käufer für den Erwerb des Gutscheins erbrachten Gegenleistung zu prüfen, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf des neuen Buches in Höhe des gebundenen Preises vermehrt worden ist (BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 23 ff., 30 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

    aa) Allerdings ist eine Umgehung der Buchpreisbindung unzulässig, die darin liegt, dass der Kaufpreis zwar zunächst in Höhe des gemäß § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreises vereinnahmt wird, dem Letztabnehmer nach einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung (vgl. dazu BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf) aber ganz oder teilweise wieder zurückerstattet wird oder ihm gekoppelt mit dem Erwerb des preisgebundenen Erzeugnisses Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 17 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, mwN).

    Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn Unterschreitungen des gebundenen Preises wirksam verhindert werden (BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

  • LG Wiesbaden, 29.12.2021 - 11 O 790/20

    Zur Zulässigkeit von Rabattaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf

    Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird (BGH Urteil vom 23.72015, Az. I ZR 83/14).

    Insoweit ist von einem objektiven Maßstab auszugehen (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015, Az. I ZR 83/14, Rn. 33, juris).

    Eine Umgehung der Buchpreisbindung, die darin liegt, dass der Kaufpreis zwar zunächst in Höhe des gemäß § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreises vereinnahmt wird, dem Letztabnehmer nach einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung (vgl. dazu BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf) aber ganz oder teilweise wieder zurückerstattet wird oder ihm gekoppelt mit dem Erwerb des preisgebundenen Erzeugnisses Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 17 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, mwN), ist unzulässig, aber nur dann, wenn die Buchhändler selbst dem Letztabnehmer Vorteile beispielsweise durch Rabatte gewähren.

    Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn Unterschreitungen des gebundenen Preises wirksam verhindert werden (BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf; BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15 -, Rn. 20 - 21, juris).

    Der BGH hat dort ausgeführt: "Im Hinblick auf die vom Buchpreisbindungsgesetz bezweckte Regulierung des Preiswettbewerbs im Buchhandel ist Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird (BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 22 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

    In einem solchen Fall kann eine Unterschreitung des gebundenen Preises vorliegen, wenn dem Buchhändler für die Ausgabe des Gutscheins keine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 11 f., 22 f. - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

    Es ist deshalb erforderlich, im Wege der Gesamtsaldierung unter Berücksichtigung des Wertes dieser vom Käufer für den Erwerb des Gutscheins erbrachten Gegenleistung zu prüfen, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf des neuen Buches in Höhe des gebundenen Preises vermehrt worden ist" (BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 23 ff., 30 - Gutscheinaktion beim Buchankauf; BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15 -, Rn. 17 - 18, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    Für die Annahme einer Kopplung ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung, vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14 -, juris, Rn. 12 (Gutscheinaktion beim Buchankauf), zur wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen, auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, der mit den Marktgegebenheiten vertraut ist.
  • OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18

    Zulässigkeit der kostenlosen Abgabe von Büchern bei Erhebung einer

    Nach § 3 BuchPrG muss lediglich der Verkauf neuer Bücher zum gebundenen Preis erfolgen (BGH WRP 2016, 323 Rn 15 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

    Im Hinblick auf den Gesetzeszweck einer Regulierung des Preiswettbewerbs im Buchhandel ist Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird (BGH WRP 2016, 323 Rn 22 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    Für die Annahme einer Kopplung ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung, vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14 -, juris, Rn. 12 (Gutscheinaktion beim Buchankauf), zur wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen, auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, der mit den Marktgegebenheiten vertraut ist.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 11 U 20/22

    Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion auf

    Die Entscheidungen des BGH zur Buchpreisbindung (Urteil vom 23.7-2015 - I ZR 83/14 - Gutscheinaktion beim Buchankauf und Urteil vom Urteil vom 21.7.2016 a.a.O. - Förderverein) führen vorliegend nicht zu anderen Ergebnissen; sie betrafen Konstellationen, bei denen auf Beklagtenseite immer ein Buchhändler stand und sind bereits deshalb nicht unmittelbar vergleichbar: Bei der Entscheidung "Gutscheinaktion" hatte der Buchhändler selbst seinen Kunden einen Zusatzrabatt zum Ankaufspreis in Form eines Gutscheins gegeben, der beim weiteren Bucheinkauf verwendet werden durfte.
  • OLG Bamberg, 01.07.2020 - 3 U 54/20

    Ausgabe von Gutscheinen im Wert von 35 Euro für Durchführung einer

    Fließt dem Unternehmer das tarifliche Entgelt in voller Höhe zu, ist grundsätzlich ohne Bedeutung, ob der Halter dieses Entgelt ganz oder teilweise von Dritten erstattet bekommt (BGH GRUR 2016, 298 -Gutscheinaktion beim Buchankauf; BGH NJW 2018, 2484 Rn. 23ff. - Bonusaktion für Taxi App-).

    Vorliegend kann bei der gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen (BGH a.a.O. Rn. 26; BGH GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf-; BGH, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 - Rezeptbonus; BGH NJW 1960, 1057) keine Rede davon sein kann, dass die Erstattung durch einen unabhängigen Dritten erfolgt.

  • LG Hamburg, 23.12.2016 - 315 O 423/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattaktion einer Taxivermittlungszentrale für Taxifahrgäste

    Diesem Ergebnis widersprechen auch nicht andere Urteile in Bezug auf die Preisbindung von Arzneimitteln und Büchern (Vgl. zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung: BGH , Urteil vom 09.09.2010, Az.: I ZR 193/07 LG Hamburg , Urteil vom 04.08.2016, Az.: 407 HKO 82/09. In Bezug auf die Buchpreisbindung: BGH , Urteil vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14; OLG Hamburg , Urteil vom 24.10.2012, Az.: 5 U 164/11).
  • LG Würzburg, 24.01.2020 - 1 HKO 936/19

    Zulässige Gutscheinaktionen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughauptuntersuchungen

    Im Einklang mit den vom BGH zur Buchpreisbindung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, GRUR 2016, 298 = WRP 2016, 323 Rn. 19, 22 und 30 - Gutscheinaktion beim Buchankauf; BGH, NJW 2017, 823 = GRUR 2017, 199 = WRP 2017, 169 Rn. 17 - Förderverein) ist Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes, ob das Vermögen des Prüfinstituts nach der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges in Höhe des verbindlich festgelegte Entgelts vermehrt wird.
  • LG Arnsberg, 20.12.2019 - 8 O 79/19
  • KG, 08.04.2016 - 5 W 73/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht