Rechtsprechung
BGH, 13.10.1972 - I ZR 88/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverbot mit Vertragsstrafeversprechen bezogen auf ausscheidende Handlungsgehilfen - Vertragsstrafe für Arbeitnehmer, die unmittelbar von der Klägerin zum Beklagten überwechseln wollen, oder auch für solche, die zunächst für anderen Arbeitgeber tätig sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wettbewerbsverbot mit Vertragsstrafeversprechen, Sperrabrede, Orgaschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 75f
Reichweite des Beschäftigungsverbots
Papierfundstellen
- WM 1972, 1403
- DB 1973, 423
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.04.2014 - I ZR 245/12
Abwerbeverbot - Abwerbeverbot in einer Kooperationsvereinbarung konkurrierender …
Die fehlende gerichtliche Durchsetzbarkeit erfasst - wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist - Vertragsstrafeversprechen, die der Sicherung einer unter § 75f HGB fallenden Vereinbarung dienen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1972 - I ZR 88/71, BB 1973, 427; Urteil vom 30. April 1974 - VI ZR 153/72, NJW 1974, 1282).Anwendbar ist die Vorschrift nicht nur auf Verbandsabsprachen, sondern auch auf eine Vereinbarung zwischen einzelnen Arbeitgebern (vgl. BGH, BB 1973, 427), wie sie vorliegend in Rede steht.
bb) Auch die Entstehungsgeschichte von § 75f HGB und der mit der Schaffung dieser Norm verfolgte Gesetzeszweck sprechen für ihre Anwendung auf Abwerbeverbote (vgl. zur Entstehungsgeschichte BGH, BB 1973, 427, 428;… Eggert, Sperrabreden unter Arbeitgebern aaO S. 27-31;… Ramrath, Festgabe Sandrock, 1995, S. 255, 269 f.).
- OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 143/10 Soweit der BGH in seinem Urteil vom 13.10.1972 (BB 1973, 427, 428) ausdrücklich offengelassen hat, ob in dem dortigen Fall die Vorschrift dann nicht anwendbar wäre, "wenn der dortige Beklagte Angestellte der Klägerin unter Verleitung zum Vertragsbruch bei dieser abwerben würde", vermag der Senat diesem obiter dictum entgegen der Auffassung des Landgerichts keine Aussage zu der hier in Streit stehenden Rechtsfrage zu entnehmen, denn dem Urteil lag ein vertragliches Einstellungsverbot zugrunde und gerade nicht ein bloßes Abwerbeverbot.
- BGH, 30.04.1974 - VI ZR 153/72
Anwendbarkeit des § 75f Handelsgesetzbuch (HGB) - Schutz eines Arbeitgebers vor …
Die Vorschrift erfaßt, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, auch Vertragsstrafenversprechen, die der Sicherung einer solchen Abmachung dienen; auch aus ihnen können Rechte nicht gerichtlich durchgesetzt werden (BGH Urt. v. 13. Oktober 1972 - I ZR 88/71 = Betrieb 1973, 423; Urt. des erkennenden Senats vom heutigen Tag - VI ZR 132/72 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 30.04.1974 - VI ZR 29/73
Zulässigkeit eines vereinbarten Wettbewerbsverbots - Sperrklauseln zugunsten des …
Diese Vorschrift erfaßt auch Vertragsstrafenversprechen, die der Sicherung einer solchen Abmachung dienen; aus ihnen können daher Rechte nicht gerichtlich durchgesetzt werden (BGH Urteil vom 13. Oktober 1972 - I ZR 88/71 = Betrieb 1973, 423; Urteil des Senats vom heutigen Tage VI ZR 132/72 - zur Veröffentlichung bestimmt).