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   BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74   

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https://dejure.org/1975,2570
BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74 (https://dejure.org/1975,2570)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1975 - I ZR 93/74 (https://dejure.org/1975,2570)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1975 - I ZR 93/74 (https://dejure.org/1975,2570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Änderung des Rubrums als Klageänderung - Schadensersatz wegen Beschädigung des Turmdrehkrans - Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADSp § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 378
  • VersR 1976, 286
  • DB 1976, 382
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Falls insoweit werkvertragliche Grundsätze heranzuziehen sein sollen, kommt somit nicht die kurze Verjährungsfrist nach § 638 BGB zur Anwendung (BGHZ 35, 130 BGH NJW 72, 1195).
  • BGH, 13.04.1972 - VII ZR 4/71

    Vertragsverletzung b. durch Mängel d. Werkes entstandenen Schäden

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Falls insoweit werkvertragliche Grundsätze heranzuziehen sein sollen, kommt somit nicht die kurze Verjährungsfrist nach § 638 BGB zur Anwendung (BGHZ 35, 130 BGH NJW 72, 1195).
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50

    Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Nur darauf kommt es an; die Parteibezeichnung ist nicht ausschlaggebend; bei unrichtiger (auch durch Rechtsirrtum beeinflußter) äußerer Bezeichnung ist die Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGHZ 4, 328, 334); im Streitfall waren das immer die Klägerinnen in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 29.04.1952 - I ZR 173/51

    Kraftverkehrsordnung

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Urteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74, VersR 1976, 286; Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765; Beschluss vom 22. September 2011 - I ZB 61/10, NJW-RR 2012, 460 Rn. 8).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZB 6/15

    Rundfunkbeitragsrechtliches Vollstreckungsverfahren in Baden-Württemberg: Partei

    Selbst bei einer unrichtigen äußeren Bezeichnung ist die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Urteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74, VersR 1976, 286; Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765; Beschluss vom 22. September 2011 - I ZB 61/10, NJW-RR 2012, 460 Rn. 8).
  • BFH, 16.08.2001 - V B 51/01

    Änderung eines Klagerubrums

    Deshalb ist eine Änderung des Rubrums einer Klageschrift möglich, sofern für Gericht und Gegner von Anfang an klar erkennbar ist, wer durch die (unrichtige) Parteibezeichnung als Partei angesprochen werden sollte (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. November 1975 I ZR 93/74, Versicherungsrecht 1976, 286).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78

    Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft

    Es handelte sich demnach um einen Fall des speditionellen Verkehrs durch formlose Auftragserteilung, Übernahme und Abwicklung, für dessen Bereich die Einbeziehung durch Unterwerfung entwickelt worden ist (vgl. BGHZ 1, 83, 86; 3, 200, 203; 9, 1, 3; 17, 1, 3; 18, 98, 99; BGH v. 21.11.75 - I ZR 93/74 VersR 1976, 286).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Diese als Blickfang besonders herausgestellten Worte müssen daher schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein, auch wenn sie den Leser nur erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen (vgl. BGH Urteil v. 10.3.71 - I ZR 73/69 GRUR 71, 516 - Brockhaus Enzyklopädie); auf eine etwa durch den späteren Text erfolgende Klarstellung kommt es nicht an (vgl. BGH Urteil v. 4.3.64 - Ib ZR 118/62 GRUR 65, 39, 41 - Ahlborn; v. 29.4.70 - I ZR 123/68 GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee; v. 21.5.75 - I ZR 93/74 GRUR 75, 659, 660 - Sonnenhof).
  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78

    Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen -

    Entgegen der Auffassung der Revision hängt die Einlagerung von Waren mit der Tätigkeit des Spediteurs sachbezogen zusammen; es sind daher zumal angesichts der Aufdrucke auf Schreiben und Rechnungen des Beklagten - ich arbeite ausschließlich aufgrund der ADSp neuester Fassung, Wassertransporte unterliegen den ABH - die Grundsätze über eine stillschweigende Unterwerfung unter die Vorschriften der ADSp anwendbar (vgl. BGH v. 21.11.75 - I ZR 93/74 = MDR 76, 378).
  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 160/77

    Anforderungen an stillschweigende Unterwerfung unter die allgemeinen deutschen

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. November 1975 (I ZR 93/74 = LM Nr. 5 zu § 2 ADSp) ausgeführt hat, setzt dieser Grundsatz als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft der Tätigkeit des Spediteurs (§ 407 HGB) als typisch sachlich zuzuordnen ist; nur bei solchen Geschäften, regelmäßig handelt es sich um Massengeschäfte des täglichen Verkehrs, hat der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz einer stillschweigenden Unterwerfung Sinn und Berechtigung; dagegen ist er nicht anwendbar bei Individualverträgen, wie im Streitfall, die bis in Einzelheiten ausgehandelt werden und bei denen der Schwerpunkt nicht im speditionellen Bereich liegt; hier gelten die allgemeinen Regeln für die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; danach muß der Hinweis auf die Einbeziehung von AGB grundsätzlich während der Verhandlungen über den konkreten Vertrag erfolgen, was unstreitig nicht geschehen ist.
  • BGH, 18.06.1976 - I ZR 106/75

    Anforderungen an den Beweis, dass der Fahrer des Lastwagens unverschuldet in den

    Dieser Grundsatz ist im Streitfall wegen des andersgelagerten Sachverhalts nicht ohne weiteres anwendbar; es ist auch zweifelhaft, ob der Auftrag der üblichen Spediteurtätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74 - MDR 76, 378).
  • FG Münster, 13.12.2006 - 1 K 2869/05

    Klägerbezeichnung im Prozess um Kindergeld

    Dabei ist die Klageschrift als Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zugänglich (BFH-Beschluss vom 16.8.2001 V B 51/01, BFHE 196, 16, BStBl II 2001, 767) Eine solche Auslegung hat sich zum einen an dem Wortlaut der Klageschrift, aber auch an der für Gericht und Gegner von Anfang an klar erkennbaren Parteibezeichnung zu orientieren (BGH-Urteil vom 21.11.1975 I ZR 93/74, Versicherungsrecht 1976, 286).
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