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   BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05   

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https://dejure.org/2007,144
BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,144)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - I ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,144)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - I ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,144)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Drucker und Plotter

  • webshoprecht.de

    Keine Geräteabgabe auf Drucker und Plotter

  • IWW
  • aufrecht.de

    Urheberrechtsabgaben auf Drucker und Plotter

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch und Auskunftsanspruch eines Urhebers bei Ablichtung oder Vervielfältigung seines Werkes; Anspruch gegen Hersteller, Importeur und Händler vergütungspflichtiger Vervielfältigungsgeräte; Drucker und Plotter als vergütungspflichtige ...

  • debier datenbank

    Drucker und Plotter

    §§ 53, 54a Abs. 1, 54h UrhG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vervielfältigungsabgabe für Drucker und Plotter

  • kanzlei.biz

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • Judicialis

    UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)
    "Drucker und Plotter"; Drucker und Plotter als vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte

  • rechtsportal.de

    UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)
    "Drucker und Plotter"; Drucker und Plotter als vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drucker und Plotter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Drucker und Plotter vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener Drucker ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Für Drucker fällt keine Urheberrechtsvergütung nach § 54 a UrhG an

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsvergütung auf Drucker

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    VG Wort kündigt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zu Druckerabgaben an

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH verneint Urheberrechtsabgabe für Drucker

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urheberrechtsabgabe auf Drucker? - "VG Wort" kämpft für die Rechte von Autoren und Verlegern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Drucker ist keine Urheberrechtsvergütung zu entrichten

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • beck.de (Leitsatz)

    Drucker und Plotter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberpauschale für Drucker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 28 (Entscheidungsbesprechung)

    § 54a Abs. 1 UrhG
    Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG für Drucker und Plotter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 359
  • NJW 2008, 751
  • GRUR 2008, 245
  • MMR 2008, 245
  • MIR 2008, Dok. 049
  • K&R 2008, 177
  • ZUM 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    Die aus Scanner, PC und Drucker gebildete Funktionseinheit ist geeignet, wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt zu werden, sei es dass die Vorlage originalgetreu wiedergegeben oder vor dem Ausdrucken im PC formatiert oder sonst bearbeitet wird; dabei ist es unerheblich, dass die einzelnen Geräte ihre der Ablichtung entsprechende Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten erfüllen können (BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 247 = WRP 2002, 219 - Scanner).

    Eine derartige Aufteilung der Vergütungspflicht würde schon deswegen der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, weil im Gesetz feste Vergütungssätze vorgesehen sind (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).

    Während fast jeder Scanner im Rahmen einer solchen Funktionseinheit benutzt wird, kommen PC und Drucker häufig auch ohne Scanner zum Einsatz (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).

    Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 22.12.1983, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).

    (4) Geht es darum, wie ein bei Schaffung des Gesetzes noch nicht bekannter Vorgang urheberrechtlich zu beurteilen ist, kann die Antwort häufig nicht allein anhand der Begriffe gefunden werden; vielmehr ist zu fragen, ob der in Rede stehende Vorgang funktional dem entspricht, was der Gesetzgeber als regelungsbedürftig angesehen hat (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; vgl. auch BGHZ 151, 300, 311 - Elektronischer Pressespiegel).

    Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Readerprinter, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräte, sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte), und Scanner (BGH GRUR 2002, 246 - Scanner) als nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG vergütungspflichtig angesehen.

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 22.12.1983, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).

    Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Readerprinter, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräte, sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte), und Scanner (BGH GRUR 2002, 246 - Scanner) als nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG vergütungspflichtig angesehen.

    Dieser Erwägung steht nicht entgegen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Prüfung der Frage, ob ein bestimmtes Gerät vergütungspflichtig i.S. des § 54a Abs. 1 UrhG ist, nicht auf den Umfang der urheberrechtsrelevanten Verwendung ankommt, weil der Gesetzgeber die Vergütungspflicht in dieser Regelung an die "durch die Veräußerung geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen", geknüpft hat (BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgeräte, m.w.N.).

    Denn sowohl die Vergütungspflicht als auch die Vermutungsregel setzen das Vorliegen einer entsprechenden Zweckbestimmung voraus (BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgeräte).

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Readerprinter, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräte, sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte), und Scanner (BGH GRUR 2002, 246 - Scanner) als nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG vergütungspflichtig angesehen.

    Es kommt auch nicht darauf an, dass - wie die Revisionserwiderung geltend macht - darüber hinaus die Vermutung gilt, dass mit Geräten, mit denen urheberrechtlich relevant vervielfältigt werden kann, auch tatsächlich urheberrechtlich relevant vervielfältigt wird (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des urheberrechtlichen Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten.
  • OLG Stuttgart, 11.05.2005 - 4 U 20/05

    Urheberrechtsschutz: Geräte-Abgabepflicht für Drucker

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg (OLG Stuttgart GRUR 2005, 943 = ZUM 2005, 565).
  • LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 392/04

    Urheberrecht: Gerätevergütungspflicht für Drucker und Plotter

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    Das Landgericht hat den Auskunftsansprüchen in vollem Umfang und dem Feststellungsantrag dem Grunde nach stattgegeben (LG Stuttgart CR 2005, 378 = MMR 2005, 262).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
    (4) Geht es darum, wie ein bei Schaffung des Gesetzes noch nicht bekannter Vorgang urheberrechtlich zu beurteilen ist, kann die Antwort häufig nicht allein anhand der Begriffe gefunden werden; vielmehr ist zu fragen, ob der in Rede stehende Vorgang funktional dem entspricht, was der Gesetzgeber als regelungsbedürftig angesehen hat (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; vgl. auch BGHZ 151, 300, 311 - Elektronischer Pressespiegel).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 94/05, GRUR 2008, 245 Tz. 27 = WRP 2008, 367 - Drucker und Plotter).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

    Unter Verfahren vergleichbarer Wirkung im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. sind - wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat - nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen (BGHZ 174, 359 Tz. 16 ff. - Drucker und Plotter).

    Innerhalb einer solchen, aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit, ist jedoch - wie der Senat in der Entscheidung "Drucker und Plotter" ausgeführt hat (BGHZ 174, 359 Tz. 9 ff.) - nur der Scanner im Sinne des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt und damit vergütungspflichtig.

    Der Vergütungsanspruch besteht daher nicht, soweit die Vervielfältigungen nicht von § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erfasst werden, weil urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte oder solche Werke vervielfältigt werden, für die der Kopierende - etwa weil es sich um eigene Texte oder Bilder handelt oder weil eine Einwilligung des Berechtigten vorliegt - über die urheberrechtlichen Befugnisse verfügt, oder weil die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Regelung nicht vorliegen (BGHZ 174, 359 Tz. 23 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2008, 993 Tz. 20 - Kopierstationen).

    Anders als bei einer Vervielfältigung von Druckwerken mittels Fotokopiergeräten liegt bei der Vervielfältigung digitaler Vorlagen - wie der Senat bereits in der Entscheidung "Drucker und Plotter" dargelegt hat (BGHZ 174, 359 Tz. 24 ff.) - häufig eine ausdrückliche oder konkludente Einwilligung des Berechtigten in Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch vor.

    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des urheberrechtlichen Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten (BGHZ 174, 359 Tz. 29 - Drucker und Plotter).

    Für die Frage einer analogen Anwendung der Vergütungsregelung auf Geräte oder Gerätekombinationen, die nicht für derartige Vervielfältigungen geeignet oder bestimmt sind, ist die Frage des Umfangs der nur nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässigen und daher allenfalls entsprechend § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungen hingegen von ausschlaggebender Bedeutung (BGHZ 174, 359 Tz. 30 - Drucker und Plotter).

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    a) Der Senat hält im Blick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union allerdings nicht an seiner im ersten Revisionsurteil dargelegten Auffassung fest, dass unter "Verfahren vergleichbarer Wirkung" im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen sind, bei denen - wie bei einer Ablichtung - von einem analogen Werkstück (etwa einem Buch) analoge Vervielfältigungsstücke (vor allem auf Papier) entstehen (BGHZ 174, 359 Rn. 16 bis 21 - Drucker und Plotter I).

    b) Der Senat hält jedoch daran fest, dass innerhalb einer Funktionseinheit von Geräten, die im Zusammenwirken miteinander die Funktion eines Vervielfältigungsgerätes erfüllen, nur das Gerät vergütungspflichtig ist, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden (BGHZ 174, 359 Rn. 9 bis 12 - Drucker und Plotter I).

    Innerhalb der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit ist dies der Scanner (BGHZ 174, 359 Rn. 12 - Drucker und Plotter I).

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 28/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Drucker und Plotter gehören zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG in der Fassung vom 25. Juli 1994 vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Aufgabe von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007, I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I).

    Der Senat hat die Revision der Klägerin unter Hinweis auf sein Urteil vom 6. Dezember 2007 in der Sache I ZR 94/05 (BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I) durch Beschluss vom 14. August 2008 (I ZR 17/07, juris) gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen.

    a) Der Senat hält im Blick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht an seiner im ersten Revisionsurteil dargelegten Auffassung fest, dass unter "Verfahren vergleichbarer Wirkung" im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen sind, bei denen - wie bei einer Ablichtung - von einem analogen Werkstück (etwa einem Buch) analoge Vervielfältigungsstücke (vor allem auf Papier) entstehen (BGHZ 174, 359 Rn. 16 bis 21 - Drucker und Plotter I).

    b) Der Senat hält daran fest, dass innerhalb einer Funktionseinheit von Geräten, die im Zusammenwirken miteinander die Funktion eines Vervielfältigungsgerätes erfüllen, nur das Gerät vergütungspflichtig ist, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden (BGHZ 174, 359 Rn. 9 bis 12 - Drucker und Plotter I).

    Innerhalb der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit ist dies der Scanner (BGHZ 174, 359 Rn. 12 - Drucker und Plotter I).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Der Bundesgerichtshof hat hingegen mit Urteil vom 6. Dezember 2007 das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (veröffentlicht unter anderem in BGHZ 174, 359).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11

    Drucker und Plotter II

    Der Senat hat die Revision der Klägerin unter Hinweis auf sein Urteil vom 6. Dezember 2007 in der Sache I ZR 94/05 (BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I) durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen.

    Während fast jeder Scanner im Rahmen einer solchen Funktionseinheit benutzt werde, kämen PC und Drucker häufig auch ohne Scanner zum Einsatz (BGH, GRUR 2002, 246, 247  Scanner; BGHZ 174, 359 Rn. 12 - Drucker und Plotter I).

    Der Vergütungsanspruch des § 54a Abs. 1 UrhG aF soll dem Urheber einen Ausgleich für die ihm aufgrund der Einschränkungen seines Vervielfältigungsrechts durch die gesetzliche Lizenz des § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG aF entgehenden individual-vertraglichen Lizenzeinnahmen verschaffen (vgl. BGHZ 174, 359 Rn. 23 - Drucker und Plotter I).

    Soweit der Senat in den Entscheidungen "Drucker und Plotter I" und "PC I" bei seinen Überlegungen zu einer entsprechenden Anwendbarkeit des § 54a Abs. 1 UrhG aF einen anderen Standpunkt vertreten hat (BGHZ 174, 359 Rn. 23 - Drucker und Plotter I; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008  I ZR 18/06, GRUR 2009, 59 = WRP 2009, 80 Rn. 19  PC I), hält er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 162/10

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben, das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I).

    a) Der Senat hält im Blick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht an seiner im ersten Revisionsurteil dargelegten Auffassung fest, dass unter "Verfahren vergleichbarer Wirkung" im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen sind, bei denen - wie bei einer Ablichtung - von einem analogen Werkstück (etwa einem Buch) analoge Vervielfältigungsstücke (vor allem auf Papier) entstehen (BGHZ 174, 359 Rn. 16 bis 21 - Drucker und Plotter I).

    b) Der Senat hält daran fest, dass innerhalb einer Funktionseinheit von Geräten, die im Zusammenwirken miteinander die Funktion eines Vervielfältigungsgerätes erfüllen, nur das Gerät vergütungspflichtig ist, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden (BGHZ 174, 359 Rn. 9 bis 12 - Drucker und Plotter I).

    Innerhalb der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit ist dies der Scanner (BGHZ 174, 359 Rn. 12 - Drucker und Plotter I).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Während fast jeder Scanner im Rahmen einer solchen Funktionseinheit benutzt werde, kämen PC und Drucker häufig auch ohne Scanner zum Einsatz (BGH, GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007, BGHZ 174, 359 Rn. 12 - Drucker und Plotter I).

    Der Vergütungsanspruch des § 54a Abs. 1 UrhG aF soll dem Urheber einen Ausgleich für die ihm aufgrund der Einschränkungen seines Vervielfältigungsrechts durch die gesetzliche Lizenz des § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG aF entgehenden individual-vertraglichen Lizenzeinnahmen verschaffen (vgl. BGHZ 174, 359 Rn. 23 - Drucker und Plotter I).

    Soweit der Senat in den Entscheidungen "Drucker und Plotter I" und "PC I" bei seinen Überlegungen zu einer entsprechenden Anwendbarkeit des § 54a Abs. 1 UrhG aF einen anderen Standpunkt vertreten hat (BGHZ 174, 359 Rn. 23 - Drucker und Plotter I; BGH, GRUR 2009, 53 Rn. 19 - PC I), hält er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 29/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Der Senat hat die Revision der Klägerin unter Hinweis auf sein Urteil vom 6. Dezember 2007 in der Sache I ZR 94/05 (BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I) durch Beschluss vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris) gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen.

    Der Senat hält im Blick auf die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht an seiner im ersten Revisionsurteil dargelegten Auffassung fest, dass unter "Verfahren vergleichbarer Wirkung" im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen sind, bei denen - wie bei einer Ablichtung - von einem analogen Werkstück (etwa einem Buch) analoge Vervielfältigungsstücke (vor allem auf Papier) entstehen (BGHZ 174, 359 Rn. 16 bis 21 - Drucker und Plotter I).

    Der Senat hält daran fest, dass innerhalb einer Funktionseinheit von Geräten, die im Zusammenwirken miteinander die Funktion eines Vervielfältigungsgerätes erfüllen, nur das Gerät vergütungspflichtig ist, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden (BGHZ 174, 359 Rn. 9 bis 12 - Drucker und Plotter I).

    Innerhalb der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit ist dies der Scanner (BGHZ 174, 359 Rn. 12 - Drucker und Plotter I).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05

    Kopierstationen

    Unter Verfahren vergleichbarer Wirkung im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. sind - wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (BGHZ 174, 359 Tz. 16 ff. - Drucker und Plotter) - nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen.

    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten (BGHZ 174, 359 Tz. 29 - Drucker und Plotter).

    Für die Frage einer analogen Anwendung der Vergütungsregelung auf Geräte oder Gerätekombinationen, die nicht für derartige Vervielfältigungen geeignet oder bestimmt sind, ist der Umfang der nur nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässigen und daher allenfalls entsprechend § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungen hingegen von ausschlaggebender Bedeutung (BGHZ 174, 359 Tz. 30 - Drucker und Plotter).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 162/10

    BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05

    Multifunktionsgeräte

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06

    Scannertarif

  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22

    Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09

    Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08

    Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 29/11

    BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 206/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08

    Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

  • BGH, 14.08.2008 - I ZR 208/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütungspflicht für

  • BGH, 14.08.2008 - I ZR 17/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütungspflicht für

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 239/19

    Verjährungsverzicht

  • OLG München, 11.07.2013 - 6 Sch 12/11
  • OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 11/09

    Verfielfältigung, Speicherkarte

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 29/11

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08

    Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern

  • OLG München, 21.11.2019 - 6 Sch 35/18

    Umfang eines konkrete Normen bezeichnenden Verjährungsverzichts

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11

    Urheberrecht, PC

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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2008 - I ZR 94/05 (1)   

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BGH, 03.04.2008 - I ZR 94/05 (1) (https://dejure.org/2008,10724)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - I ZR 94/05 (1) (https://dejure.org/2008,10724)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - I ZR 94/05 (1) (https://dejure.org/2008,10724)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - I ZR 94/05
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Das Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2008 - I ZR 94/05 - gegenstandslos.
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Es ist nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f. ; BGH, Beschl. v. 3.4.2008 - I ZR 94/05, [...] Tz. 7; Beschl. v. 9.10.2008 - I ZR 181/05, [...] Tz. 3).
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Rechtsprechung
   Entscheidungsgründen (BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05   

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Entscheidungsgründen (BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,94339)
Entscheidungsgründen (BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - I ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,94339)
Entscheidungsgründen (BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - I ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,94339)
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