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   BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06   

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https://dejure.org/2008,4373
BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06 (https://dejure.org/2008,4373)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - I ZR 94/06 (https://dejure.org/2008,4373)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - I ZR 94/06 (https://dejure.org/2008,4373)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung der Marke Underberg durch die Umwicklung der 700ml-Flasche "Dr. Demuth Pepsin-Wein" mit Papier; Rechtliche Ausgestaltung des Schutzbereichs einer dreidimensionalen Marke; Rechtliche Ausgestaltung des markenrechtlichen ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 5

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Fortfall der Erstbegehungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 5
    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    3D-Marke der papierumwickelten Flasche von Underberg rechtlich geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Underberg-Flasche als 3-D-Marke geschützt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 299
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
    Aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass eine Benutzung des Zeichens für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (BGH, Urt. v. 13.3.2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Tz. 30 = WRP 2008, 1353 - Metrosex, m.w.N.).

    Dementsprechend führt bei einer durch eine Markenanmeldung oder -eintragung begründeten Erstbegehungsgefahr die Rücknahme der Markenanmeldung oder der Verzicht auf die Eintragung der Marke im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr (BGH GRUR 2008, 912 Tz. 30 - Metrosex, m.w.N.).

    Unerheblich ist dabei, ob die Rücknahme der Anmeldung bzw. der Verzicht auf die Eintragung aus prozessökonomischen Gründen oder aufgrund besserer Einsicht erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 2008, 912 Tz. 31 - Metrosex).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
    Eine Rechtsverteidigung begründet eine Erstbegehungsgefahr nicht schon dann, wenn allein der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05

    Markenrecht: Schutzfähigkeit der papierumwickelten Underberg-Flasche; Reichweite

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
    Die Berufung der Klägerin, mit der diese ihr Unterlassungsbegehren im Umfang des Hilfsantrags zu a) weiterverfolgt hat, hatte nur insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht dem Unterlassungsbegehren stattgegeben hat, soweit die Größe der umwickelten Flasche bis zu 50 ml beträgt (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 35).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    (1) Aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass seine Benutzung für die einzutragenden Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Rn. 30 = WRP 2008, 1353 - Metrosex; Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06, GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg; Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08, GRUR 2010, 838 Rn. 24 = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo).

    Für die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr genügt daher grundsätzlich ein "actus contrarius", also ein der Begründungshandlung entgegengesetztes Verhalten (vgl. BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg; GRUR 2010, 838 Rn. 27 - DDR-Logo; GRUR 2014, 382 Rn. 33 - REAL-Chips), sofern es ernst gemeint und unmissverständlich ist (vgl. BGH, GRUR-RR 2009, 299 Rn. 14 - Underberg; BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07, GRUR 2009, 841 Rn. 23 = WRP 2009, 1139 - Cybersky; BGH, GRUR 2014, 382 Rn. 35 - REAL-Chips).

    Im Regelfall führt bei der durch eine Markenanmeldung oder -eintragung begründeten Erstbegehungsgefahr die Rücknahme der Markenanmeldung oder der Verzicht auf die Eintragung der Marke zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 f. - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg; GRUR 2010, 838 Rn. 29 - DDR-Logo).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Rücknahme der Anmeldung beziehungsweise der Verzicht auf die Eintragung aus prozessökonomischen Gründen oder aufgrund besserer Einsicht erfolgt ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 f. - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg).

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Berühmt sich eine Partei eines Rechts, begründet dies eine Erstbegehungsgefahr, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06 - Rn. 14, GRUR-RR 2009, 299) .
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Der Senat hat zwar entschieden, dass die Rücknahme der Markenanmeldung oder ein Verzicht auf die Eintragung der Marke regelmäßig zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führt (BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 - Metrosex; Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06, GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12).
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Berühmt sich eine Partei eines Rechts, begründet dies eine Erstbegehungsgefahr, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06 - Rn. 14) .
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    (3) Nach der - allerdings erst nach dem Urteil des Berufungsgerichts veröffentlichten - Rechtsprechung des Senats führt die Rücknahme der Markenanmeldung oder ein Verzicht auf die Eintragung der Marke aber regelmäßig zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr (BGH GRUR 2008, 912 Tz. 30 - Metrosex; Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 94/06, GRUR-RR 2009, 299 Tz. 12).
  • VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19

    Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"

    Auch kann allein die Verteidigung des eigenen Rechtsstandpunkts noch keine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr begründen, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten oder zu äußern, vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06 -, juris Rn. 14.
  • LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12

    Porno-Pranger II

    Der Umstand, dass die Beklagte von ihrer Berühmung im Rahmen der Rechtsverteidigung nicht Abstand genommen hat, hindert bei Vorliegen eines entsprechenden, die Erstbegehungsgefahr beseitigenden Verhaltens nicht der Wegfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 94/06; BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az.: I ZR 83/97).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19

    Haftung für Adwords-Anzeigen bei fehlender Kenntnis von der Verknüpfung

    Die Rechtsverteidigung im Prozess kann eine Erstbegehungsgefahr regelmäßig nicht begründen (BGH GRUR-RR 2009, 299 - Underberg).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des

    Denn sonst würde die Beklagte in der wirksamen Verteidigung ihrer Rechte beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 94/06 -, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Während die Rücknahme einer Markenanmeldung oder der erklärte Verzicht auf die Eintragung der Marke - sei es aus prozessökonomischen Gründen, sei es auf Grund besserer Einsicht - im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führen wird (vgl. BGH, GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 [Rn. 12] - Underberg) und es insoweit unter Umständen sogar genügen kann, wenn eine Markenanmeldung wegen Nichtzahlung der Gebühr als zurückgenommen gilt (GRUR 2010, 838 [Rn. 30] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo), ist im Streitfall eine hinreichend unmissverständliche Aufgabe der durch die Markenanmeldung belegten Verwendungsabsicht nicht festzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

  • OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19

    Verwendung eines Zeichens für Dienstleistungen in Bezug auf Grundstücksprojekte

  • VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989

    Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab

  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1832

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

  • LG Hamburg, 14.07.2016 - 327 O 392/14

    Markenverletzung: Anspruch auf Unterlassung einer Bezeichnung, auf Löschung einer

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