Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7389
BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94 (https://dejure.org/1996,7389)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - I ZR 94/94 (https://dejure.org/1996,7389)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - I ZR 94/94 (https://dejure.org/1996,7389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretungsverbot nach Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Aktivlegitimation des Klägers als Zessionar - Organisationsverschulden mangels nachprüfbarer Regelung für rückläufige Sendung und mangels Ausgangskontrolle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADSp § 3; BGB § 242
    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf das Abtretungsverbot des § 3 ADSp

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 396 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 1313
  • VersR 1996, 1393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94
    Ausgangskontrollen, wie sie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit der im Betrieb der Beklagten vorgesehenen stichprobenweisen Überprüfung der gesamten Ladung von 15 % der Auslieferungsfahrzeuge erfolgen, können, wie auf der Hand liegt, in vielfältiger Weise umgangen werden und lassen einen breiten Raum für Verlustmöglichkeiten (BGH, Urt. v. 04.05.1995 - I ZR 70/93, TranspR 1996, 34, 36).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich beim Umschlag von Transportgütern, wie er im Streitfall in Frage steht, um einen schadensanfälligen Bereich, der deshalb so organisiert werden muß, daß in der Regel Eingang und Ausgang der Güter kontrolliert werden, damit Fehlbestände frühzeitig festgestellt werden können (BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 20/93, TranspR 1996, 70, 72 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94
    Zwar ist davon auszugehen, daß die ADSp auch ohne ausdrückliche Einbeziehung durch stillschweigende Unterwerfung Bestandteil des hier in Frage stehenden Speditions- und Frachtvertrages geworden sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94
    Darüber hinaus ist es für eine ordnungsgemäße Organisation des Güterumschlags erforderlich, daß während einer etwaigen Lagerung des Gutes, wie sie im Streitfall nach dem Rücklauf der Sendung am 29. November 1990 erfolgt ist, Bedacht auf die jeweiligen Güter genommen wird, etwa durch Kodierung des Gutes, besondere Ausgestaltung der Lagerung oder Überwachung des Lagerraumes (BGH, Urt. v. 03.11.1994 - I ZR 100/92, TranspR 1995, 253, 256, insoweit nicht in BGHZ 127, 275).
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99

    Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    aa) Hat der Klauselverwender die Wirksamkeit der Abtretung einer vertraglichen Forderung von seiner Zustimmung abhängig gemacht, so darf er sie später nicht unbillig verweigern (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, 666; BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - I ZR 94/94, NJW-RR 1996, 1313).
  • BGH, 21.04.2004 - IV ZR 113/03

    Leistungspflichten des Reise- und des privaten Krankenversicherers bei

    b) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß sich ein Berufen auf ein in den Bedingungen vereinbartes Abtretungsverbot als rechtsmißbräuchlich darstellen kann, wenn das Verhalten des Versicherers nicht von einem beachtlichen, im Zweckbereich der Klausel liegenden Interesse gedeckt wird (Senatsurteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 - VersR 1983, 823; vom 13. Juli 1983 - IVa ZR 226/81 - VersR 1983, 945 unter I; vom 26. März 1997 aaO; vgl. ferner BGH, Urteile vom 20. Juni 1996 - I ZR 94/94 - NJW-RR 1996, 1393; vom 25. November 1999 - VII ZR 22/99 - WM 2000, 182).
  • OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19

    Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung; Begriff der

    (bb) Der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte nahmen zwar zu den ADSp in den vor 1998 geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung an, dass die ADSp auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestandteil des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs im Sinne der ADSp wusste oder wissen musste, dass Spediteure üblicherweise nach den ADSp in der jeweils neuesten Fassung arbeiten, und dass diese Voraussetzungen regelmäßig als gegeben anzunehmen sind, wenn - wie hier - ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik einen inländischen Spediteur beauftragt; denn ein im Inland ansässiger Kaufmann musste wissen, dass die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiteten (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 10. Mai 1984 - I ZR 52/82, juris Rn. 22, sowie vom 20. Juni 1996 - I ZR 94/94, juris Rn. 13).
  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 241/20

    Unwirksamkeit einer Klausel über Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in

    Die daneben zitierte Entscheidung des BGH vom 20. Juni 1996 (I ZR 94/94, juris) betraf ebenfalls ein Vertragsverhältnis zwischen Unternehmern; die Entscheidung lässt die Frage der Wirksamkeit des formularvertraglichen Abtretungsverbotes nach § 9 AGBG (§ 307 BGB) offen, weil der BGH die Berufung der Verwenderin der AGB auf das Abtretungsverbot als rechtsmissbräuchlich bewertete.
  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    Ausgangspunkt ist dabei, dass ein Klauselverwender, der die Wirksamkeit der Abtretung einer vertraglichen Forderung von seiner Zustimmung abhängig gemacht hat, diese später nicht unbillig verweigern darf (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 22/99 -, Rn. 18, juris; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, 666; BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - I ZR 94/94, NJW-RR 1996, 1313).

    Eine unzulässige Rechtsausübung liegt dann vor, wenn der Schädiger durch Geltendmachung des Abtretungsverbots die Verwirklichung eines Anspruchs erschwert, obwohl er kein schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung des Verbots vorweisen kann (für den Fall einer grob fahrlässigen Schadensverursachung durch den Zustimmungsberechtigten BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - I ZR 94/94 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
    Darüber hinaus ist es für eine ordnungsgemäße Organisation des Güterumschlags erforderlich, daß während einer etwaigen Lagerung des Gutes Bedacht auf die jeweiligen Güter genommen wird (BGH VersR 1996, 1393 und BGH VersR 1995, 604, 606).

    Ein Spediteur muß insbesondere in ausreichendem Maße wirksame Kontrollen gegen das Abhandenkommen von Transportgut - etwa infolge von Fehlverladungen durch Handeln dritter Personen oder durch ein solches seiner eigenen Beschäftigten, aber auch aufgrund von Entwendungen durch eigene Mitarbeiter - und zumutbare Maßnahmen ergreifen, die ihn in den Stand setzen, den Eintritt eines Schadens und den Schadensbereich in zeitlicher, räumlicher und personeller Hinsicht einzugrenzen (BGH VersR 1996, 1393, 1394, BGH NJW 1995, 3117, 3119 und BGH VersR 1997, 725, 726).

    Selbst eine Überprüfung von 15 % der Auslieferungsfahrzeuge kann nicht als wirksame Kontrolle angesehen werden (BGH VersR 1996, 1393, 1394), so daß eine Überprüfung von 10 % der Fahrzeuge, wie sie die Beklagte zuletzt behauptet, unzulänglich wäre.

  • OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00

    Verbraucherkreditvertrag - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf

    Da sich die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Leipzig als Gericht der ersten Instanz aus § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 ZPO ergibt, soweit die Unterlassung der Einziehung von Gehaltsforderungen beansprucht wird, und die Kläger nach teilweiser Berufungsrücknahme die Klage im Übrigen nicht mehr weiterverfolgen, kann der Senat die Frage offen lassen, ob bei Inlandsfällen neben § 39 ZPO die §§ 288 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO Anwendung finden mit der Folge, dass die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist präkludiert wäre (so Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 39 Rdn. 1; MüKo/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 296 Rdn. 153 ff.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 39 Rdn. 14; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 39 Rdn. 8; differenzierend Musielak/Schmid, ZPO, 2. Aufl., § 39 Rdn. 6; a.A. OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 99, 101 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 864, 866; MüKo/Patzina, a.a.O., § 39 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 39 Rdn. 5; offen lassend BGHZ 134, 127 [134 f.] = NJW 1997, 396, 398).
  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 8 U 2863/97

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Maklers; Einbeziehung von AGB

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Branchenüblichkeit der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu führen kann, dass das Angebot des Verwenders auch ohne ausdrücklichen Hinweis die Einbeziehung der Geschäftsbedingungen umfaßt; der Einbeziehung muß dann der branchenkundige Kunde grundsätzlich von sich aus widersprechen, will er sich nicht den Bedingungen stillschweigend unterwerfen (BGH, Urt. v. 26. Juli 1997 - I ZR 248/94, NJW-RR 1997, 1253 unter II 2; v. 20. Juni 1996 - I ZR 94/94, NJW-RR 1996, 1313 unter II 1; v. 10. Mai 1984 - I ZR 52/82, WM 1984, 1233 unter II 3 a; BGHZ 96, 136, 138, jeweils zur Geltung der ADSp für Transport- und Speditionsgeschäfte unter Kaufleuten; Urt. v. 18. Dezember 1989 - II ZR 104/89, BGHR § 823 Abs. 1 BGB Verkehrssicherungspflicht 32: städtische Hafenbetriebe; BGHZ 108, 348, 352: AGB Sparkassen; weitere Beispiele bei Ulmer/Brandner/Hansen, aaO. Rn. 85).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 1835/98

    Formularmäßige Vereinbarung eines Abtretungsverbots unter Kaufleuten

    Nachdem der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 (NJW-RR 1996, 1313, LS NJW 1997, 396) diese grundsätzlichen Erwägungen in Zweifel gezogen hatte, ohne allerdings im konkreten Fall darüber zu entscheiden, kehrt die Entscheidung vom 11.3.1997 (LM Nr. 36 zu § 399 BGB) uneingeschränkt zu diesen Grundsätzen zurück.
  • OLG Dresden, 11.02.1998 - 8 U 2863/97

    Provisionsanspruch aus Maklervertrag; Zulässigkeit des Eigengeschäfts des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht