Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-2 U 103/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Sterilisieren einer Kammer unter Verwendung von Wasserstoffperoxid als Sterilisationsmittel
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Wasserstoffperoxiddampfsterilisation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Sterilisieren einer Kammer unter Verwendung von Wasserstoffperoxid als Sterilisationsmittel, da die angegriffene Ausführungsform von der unter Schutz gestellten technischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.08.2006 - 4a O 392/05
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-2 U 103/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger …
Das ist regelmäßig nur gegeben, wenn das fragliche Erzeugnis bereits existiert und den von dem Angebot angesprochenen Verkehrskreisen entweder bekannt oder für diese ermittelbar ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011 - 2 U 103/06, BeckRS 2012, 08123; OLG Karlsruhe, InstGE 12, 299;… Scharen in: Benkard, aaO, § 9 PatG Rn. 42 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine prothektive …
Aus der Werbeankündigung, also etwa einem Werbeprospekt oder einer Internetwerbung mit einer Darstellung des Gegenstandes, müssen sich daher nicht notwendig sämtliche Merkmale der geschützten Lehre ergeben, sofern deren Vorliegen aus sonstigen, objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer; Senat, GRUR 2004, 417 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 02.11.2011- I- 2 U 103/06;… Urt. v. 20.12.2012 - 2 U 89/07;… Benkard/Scharen, a. a. O., § 9 Rn. 42).Dies wird in der Regel allerdings nur bejaht werden können, wenn der fragliche Gegenstand bereits existiert und den von dem Angebot angesprochenen Verkehrskreisen bekannt oder für sie - etwa anhand der Typenbezeichnung oder ähnlicher Umstände - ermittelbar ist (Senat, Urt. v. 22.11.2011- I- 2 U 103/06;… vgl. auch Benkard/Scharen, a. a. O., § 9 Rn. 42).
- LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 4c O 29/18
Ringnetzwerkkommunikationsverfahren
Es ist daher nicht erforderlich, dass der Abnehmer die Verwendungsbestimmung bei Zugang des Angebots oder der Lieferung bereits getroffen hat und der Liefernde das weiß; vielmehr genügt, dass bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Lieferanten die hinreichend sichere Erwartung besteht, dass der Abnehmer die angebotenen und/oder gelieferten Mittel zum patentverletzenden Gebrauch bestimmen wird (OLG Düsseldorf Urt. v. 22.12.2011 - 2 U 103/06, mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; BGH, GRUR 2006, 839 - Deckenheizung).