Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - I-5 W 9/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baustoffe - Mangelhafte Kalksandsteine produziert: Hersteller haftet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mangelhafter Kalksandstein bröselt - Gefährdet ein schlechter Baustoff die Stabilität eines Hauses, haftet der Hersteller
- reuschlaw.de (Kurzinformation)
Produkthaftung ist mehr als ProdHaftG und § 823 BGB!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung des Bauprodukteherstellers für nicht erprobte Baustoffe
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- freier-goetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung der Fa. Xella International GmbH aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung möglich - Ansprüche der Geschädigten wegen "Bröselsteine" sind grundsätzlich bis heute nicht verjährt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hersteller haftet noch nach Jahrzehnten wegen mangelhafter Baustoffe! (IBR 2013, 417)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 28.11.2012 - 10 O 477/11
- OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - I-5 W 9/13
- LG Duisburg, 08.05.2015 - 10 O 477/11
- OLG Düsseldorf - 5 U 63/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 502/11
Deliktshaftung des Herstellers fehlerhafter Produkte; Schadenersatz wegen …
Ungeachtet der mit dem Kriterium der "Stoffgleichheit" einhergehenden Abgrenzungsschwierigkeiten kommt eine Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB wegen einer Eigentumsverletzung nach dem Inverkehrbringen eines Bauprodukts nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn das Eigentum an einem bereits mit Mängeln behafteten Bauwerk erworben wird (ständige Rechtsprechung RG, JW 1905, 367; BGHZ 39, 366 = NJW 1963, 1827; BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379 [380]; BGHZ 146, 144 = NJW 2001, 1346; BGHZ 162, 86 = NJW 2005, 1423; vgl. gerade für den Fall, dass die Errichtung eines Gebäudes mit fehlerhaften Kalksandsteinen geltend gemacht wird , auch OLG Brandenburg NZBau 2013, 237 [239 f.] sowie OLG Düsseldorf in dem von der Klägern für sich in Anspruch genommenen Beschluss vom 29. April 2013 - I- 5 W 9/13, abrufbar bei juris - auf den Seiten 5 f.); LG Stade VersR 1977, 656). - LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 492/11
Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der …
Ungeachtet der mit dem Kriterium der "Stoffgleichheit" einhergehenden Abgrenzungsschwierigkeiten kommt eine Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB wegen einer Eigentumsverletzung nach dem Inverkehrbringen eines Bauprodukts nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn das Eigentum an einem bereits mit Mängeln behafteten Bauwerk erworben wird (ständige Rechtsprechung RG, JW 1905, 367; BGHZ 39, 366 = NJW 1963, 1827; BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379 [380]; BGHZ 146, 144 = NJW 2001, 1346; BGHZ 162, 86 = NJW 2005, 1423; vgl. gerade für den Fall, dass die Errichtung eines Gebäudes mit fehlerhaften Kalksandsteinen geltend gemacht wird , auch OLG Brandenburg NZBau 2013, 237 [239 f.] sowie OLG Düsseldorf in dem von der Klägern für sich in Anspruch genommenen Beschluss vom 29. April 2013 - I- 5 W 9/13, abrufbar bei juris - auf den Seiten 5 f.); LG Stade VersR 1977, 656).