Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 04.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - I-1 U 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25712
OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - I-1 U 103/10 (https://dejure.org/2011,25712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2011 - I-1 U 103/10 (https://dejure.org/2011,25712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - I-1 U 103/10 (https://dejure.org/2011,25712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
    Deshalb kann ihm in diesen Fällen auch nicht der Einwand versagt werden, der ihm gegenüber Vorfahrtberechtigte habe den Kreuzungszusammenstoß durch überhöhte Geschwindigkeit mitverschuldet (vgl. BGH aaO; BGH VersR 1985, 784).

    Auch die gesteigerten Sorgfaltspflichten eines "Idealfahrers", auf die die Feststellung eines unabwendbaren Ereignisses nach § 17 Abs. 3 StVG abzuheben hat, vermögen den Vertrauensgrundsatz hier nicht einzuschränken, so dass sich insoweit regelmäßig der Schutz des Vorfahrtberechtigten auch im Rahmen der Gefährdungshaftung voll durchsetzen muss (vgl. BGH VersR 1985, 784).

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
    Zwar greift § 849 BGB auch im Rahmen der Gefährdungshaftungstatbestände nach §§ 7, 18 StVG ein; dort aber nur bei einer - hier nicht vorliegenden - Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis (vgl. Senat, U. v. 23.04.2007, I-1 U 204/06; BGH NJW 1983, 1614).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06

    Zur Anwendung des § 849 BGB auf den Fall eines "wirtschaftlichen Totalschadens"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
    Zwar greift § 849 BGB auch im Rahmen der Gefährdungshaftungstatbestände nach §§ 7, 18 StVG ein; dort aber nur bei einer - hier nicht vorliegenden - Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis (vgl. Senat, U. v. 23.04.2007, I-1 U 204/06; BGH NJW 1983, 1614).
  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
    Diese Vorschrift verfolgt ganz allgemein den Zweck, Zusammenstöße an gefährlichen und unübersichtlichen Straßenstellen, wie sie Kreuzungen ohne ausreichende Sicht auf die einmündenden Straßen immer darstellen, zu verhindern; sie dient damit auch dem Schutz des an sich wartepflichtigen, jeweils von links kommenden Verkehrsteilnehmers (vgl. BGH VersR 1977, 917).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 3 U 183/16

    Mitberücksichtigung der "halben Vorfahrt" bei einem Verkehrsunfall

    Der von rechts kommende, in eine Kreuzung einfahrende, vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer hat nämlich in der Regel nicht die ihm gegenüber wartepflichtigen - von links kommenden - Verkehrsteilnehmer zu beobachten, sondern kann sein Augenmerk bei Annäherung an die Kreuzung allein auf den ihm gegenüber bevorrechtigten Verkehr von rechts richten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2011 - 1 U 103/10 - juris Rn. 4; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Auflage, Rn. 48 m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 30/23

    Verkehrsunfall bei sog. "halber Vorfahrt" gegenüber von rechts kommenden

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO muss er seine Geschwindigkeit u.a. den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - I-1 U 103/10 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13

    Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des

    Kann hingegen ein Verkehrsteilnehmer die für ihn von rechts einmündende Straße rechtzeitig und weit genug einsehen, so ist die Lage für ihn ähnlich übersichtlich, wie wenn er einen Vorfahrtstraße befährt, so dass er auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechtes ohne Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit vertrauen kann (Senat, Urteil vom 15. Februar 2011, Az.: I-1 U 103/10).
  • AG Berlin-Mitte, 13.12.2012 - 106 C 3044/11

    Verkehrsunfall an Straßenkreuzung mit Vorfahrtsregelung "rechts vor links"

    Andernfalls verstößt er nämlich grundsätzlich diesem gegenüber gegen § 3 Abs. 1 S. 2 StVO, weil er an einer unübersichtlichen Stelle zu schnell gefahren ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2011, Az. 1 U 103/10 nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.01.2011 - 1 U 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17636
OLG Oldenburg, 04.01.2011 - 1 U 103/10 (https://dejure.org/2011,17636)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.01.2011 - 1 U 103/10 (https://dejure.org/2011,17636)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 1 U 103/10 (https://dejure.org/2011,17636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 233 ZPO; § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäunung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund mangelhafter EDV-Organisation in der Rechtsanwaltskanzlei; Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist ...

  • Wolters Kluwer

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäunung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund mangelhafter EDV-Organisation in der Rechtsanwaltskanzlei; Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 3; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen mangelnder Kenntnis der Kanzleimitarbeiter von dem Passwort des Rechtsanwalts in der EDV

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Zugriff auf Schriftsatz wegen Passwortschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Kein Zugriff auf Schriftsatz wegen Passwortschutz

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Zugriff auf Schriftsatz wegen Passwortschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2305
  • MDR 2011, 700
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht