Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - I-1 U 107/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- verkehrslexikon.de
Kein Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Linksabbieger in ein Grundstück und Auffahrendem
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes, einige Meter vorher links in eine Grundstückseinfahrt einbiegendes Fahrzeug
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes, einige Meter vorher links in eine Grundstückseinfahrt einbiegendes Fahrzeug
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein Grundstück abbiegendes Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auffahrunfall beim Abbiegen in ein Grundstück: Greift der Anscheinsbeweis?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kollision zwischen Linksabbieger und Auffahrendem
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Auffahrunfall beim Abbiegen in ein Grundstück
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Alleinige Haftung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug
- soldan.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug beim Linksabbiegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Alleinige Haftung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis beim Auffahren auf ein in eine Grundstückseinfahrt linksabbiegendes Fahrzeug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auffahrunfall beim Abbiegevorgang: Wer haftet?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden des Linksabbiegers bei Auffahrunfall - Lebenserfahrung lässt nicht Schluss auf eine Pflichtverletzung des Abbiegenden zu
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Auffahrenden trifft auch bei vorzeitig Linksabbiegendem die alleinige Haftung
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kein Anscheinsbeweis bei Kollision des Grundstücksabbiegers mit nachfolgendem Fahrzeug vs. OLG München, RÜ2 2015, 149
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 17.03.2015 - 3 O 63/13
- OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - I-1 U 107/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3586
- NZV 2016, 123
- VersR 2016, 546
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser …
Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414;… König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32). - OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15
Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein …
Insbesondere bleibt offen, ob das Landgericht sich insoweit - unzulässigerweise (Senat Urteil vom 23.06.2015 - 1 U 107/14) - auf eine Anscheinsbeweiswirkung zu Lasten des Beklagten zu 2. hat stützen wollen.Denn nach Auffassung des Senats lässt die Lebenserfahrung in diesen Fällen nicht typischerweise den Schluss auf eine Pflichtverletzung des ( wendenden ) Abbiegenden zu (Senat, Urteil vom 23. Juni 2015, Az.: I - 1 U 107/14).
- LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall
Gegen eine solche Würdigung wendet das einen Anscheinsbeweis verneinende OLG Düsseldorf (Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 30 - 33, juris) ein, zwar sei der Linksabbieger nach § 9 Abs. 1 S. 1 StVO gehalten, seine Abbiegeabsicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen und dabei auch den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, er müsse sich auf der Fahrbahn nach links einordnen und erforderlichenfalls auch seine Geschwindigkeit behutsam verringern; er sei überdies verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen; gleichwohl liege es auf der Hand, dass auch bei Beachtung der aus § 9 Abs. 5 StVO folgenden hohen Sorgfaltspflichten, eine Kollision allein deswegen erfolgen könne, weil der nachfolgende Verkehr alle deutlichen Anzeichen für das beabsichtigte Manöver schlicht übersehe oder allein deshalb auf den Abbiegenden auffahre, weil er seinen Pflichten aus § 4 Abs. 1 StVO (Einhaltung eines genügenden Abstands) nicht genüge.Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 30 - 33) einen Anscheinsbeweis beim Auffahren auf einen Linksabbieger verneint hat, weil eine Kollision allein deswegen erfolgen könne, weil der nachfolgende Verkehr alle deutlichen Anzeichen für das beabsichtigte Manöver schlicht übersehe oder allein deshalb auf den Abbiegenden auffährt, weil er seinen Pflichten aus § 4 Abs. 1 StVO (Einhaltung eines genügenden Abstands) nicht genüge, kann von einer solchen Ursache hier nicht ausgegangen werden.
- OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414;… König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32). - LG Köln, 08.02.2017 - 9 S 157/16
Verhalten beim nicht möglichen Einordnen zum Zweck des Wendens oder des …
Ob dies auch bei einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr gilt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (dafür etwa KG Berlin, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13 -, jeweils zit. nach juris; dagegen etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14, 1 U 107/14 -, juris;… Burmann /Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, § 9 StVO, Rn. 55a). - AG Hamburg-Bergedorf, 22.12.2020 - 410b C 46/20
Anwendung von Anscheinsbeweisen im Falle eines Auffahrunfalles, bei dem der …
Er ist weiter verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2015 - I-1 U 107/14, Juris Rn 8 ff).Trotz der hohen Sorgfaltspflichten des Abbiegenden, die § 9 Abs. 5 StVO vorgibt, erscheint es nach der Lebenserfahrung als naheliegend und typisch, dass im Falle einer Kollision wie der hier streitgegenständlichen der Hintermann die Anzeichen für den beabsichtigten Abbiegevorgang übersehen hat oder auf den Vordermann auffährt, weil er keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2015 - I-1 U 107/14, Juris Rn 8 ff).
- LG Dortmund, 26.10.2016 - 10 O 84/16
- LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr
Die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeugs tritt bei Auffahrunfällen regelmäßig und so auch hier zurück (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2018 - 7 U 31/18 -, juris; OLG Düsseldorf, VersR 2016, 546;… Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 4 StVO (Stand: 22.07.2019), Rn. 51). - LG Köln, 11.09.2019 - 18 O 39/18
Verkehrsunfall - Verschulden des Abbiegenden bei einem Auffahrunfall
Der Umstand allein, dass sie auf ein zwecks Einbiegens in ein Grundstück abbremsendes Fahrzeug aufgefahren ist, genügt zur Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 39, juris). - AG Hamburg, 18.05.2018 - 23a C 430/17
Verkehrsunfall - Kollision zwischen Überholer und Überholtem
Die hiernach gebotene Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge, bei der zu Lasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen sind, die unstreitig oder bewiesen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2015, Az.: I-1 U 107/14), führt hier zur alleinigen Haftung der Beklagten. - LG Aachen, 30.05.2022 - 11 O 383/21