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   OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - I-1 U 107/14   

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OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - I-1 U 107/14 (https://dejure.org/2015,18041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2015 - I-1 U 107/14 (https://dejure.org/2015,18041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - I-1 U 107/14 (https://dejure.org/2015,18041)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Linksabbieger in ein Grundstück und Auffahrendem

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes, einige Meter vorher links in eine Grundstückseinfahrt einbiegendes Fahrzeug

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 18
    Kein Anscheinsbeweis gegen ein abbiegendes oder wendendes Fahrzeug bei Auffahrunfall

  • RA Kotz

    Kfz-Unfall: Auffahren auf abbiegendes Fahrzeug in Grundstückseinfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes, einige Meter vorher links in eine Grundstückseinfahrt einbiegendes Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein Grundstück abbiegendes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auffahrunfall beim Abbiegen in ein Grundstück: Greift der Anscheinsbeweis?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Linksabbieger und Auffahrendem

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auffahrunfall beim Abbiegen in ein Grundstück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug beim Linksabbiegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung beim Auffahren eines Fahrzeugs auf zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis beim Auffahren auf ein in eine Grundstückseinfahrt linksabbiegendes Fahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall beim Abbiegevorgang: Wer haftet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden des Linksabbiegers bei Auffahrunfall - Lebenserfahrung lässt nicht Schluss auf eine Pflichtverletzung des Abbiegenden zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auffahrenden trifft auch bei vorzeitig Linksabbiegendem die alleinige Haftung

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Anscheinsbeweis bei Kollision des Grundstücksabbiegers mit nachfolgendem Fahrzeug vs. OLG München, RÜ2 2015, 149

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3586
  • NZV 2016, 123
  • VersR 2016, 546
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Komme es bei dem Abbiegen in ein Grundstück zu einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr, habe der Abbiegende typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen (LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13).

    Er ist überdies, wie das Landgericht unter Heranziehung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend ausführt (LG Saarbrücken Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13, juris Rdn. 20), verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen.

  • OLG Dresden, 24.04.2002 - 11 U 2948/01

    Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Abbiegen in ein Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Immerhin hat das OLG Dresden aus dem Umstand, dass bei einem Auffahrunfall sowohl gegen den Auffahrenden als auch gegen den in ein Grundstück links Abbiegenden ein Anscheinsbeweis spreche, geschlossen, dass sich die tatsächlichen Vermutungen gegenseitig aufheben, so dass die damit verbundene Beweiserleichterung jeweils entfalle (OLG Dresden, Urteil vom 24.04.2002 - 11 U 2948/01).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Die Anwendung des Anscheinsbeweises für ein Verschulden setzt bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt und dadurch den Unfall verursacht hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84-90, Rn. 7 juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Auch ist es richtig, dass ein gegen den Abbiegenden sprechender Anscheinsbeweis bei einer Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr angenommen wird ( König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 9 StVO Rn. 44; Senat, Urteil vom 20.02.2006 - I-1 U 137/05, Urteil vom 16.02.2004 - 1 U 151/03).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    In jedem Fall sind in ihrem Rahmen nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 16.04.2013 - I-1 U 163/12).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04

    Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Denn es ist nach der Lebenserfahrung wahrscheinlich, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht ( König in Hentschel, StVR, § 4 StVO Rn. 35 m.w.N.; Senat, Urteil vom 29.11.2004 - I-1 U 108/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - 1 U 163/12

    Einhaltung der Sorgfaltsanforderungen des § 9 Abs. 1 StVO bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    In jedem Fall sind in ihrem Rahmen nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 16.04.2013 - I-1 U 163/12).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 1 U 151/03

    Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14
    Auch ist es richtig, dass ein gegen den Abbiegenden sprechender Anscheinsbeweis bei einer Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr angenommen wird ( König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 9 StVO Rn. 44; Senat, Urteil vom 20.02.2006 - I-1 U 137/05, Urteil vom 16.02.2004 - 1 U 151/03).
  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Insbesondere bleibt offen, ob das Landgericht sich insoweit - unzulässigerweise (Senat Urteil vom 23.06.2015 - 1 U 107/14) - auf eine Anscheinsbeweiswirkung zu Lasten des Beklagten zu 2. hat stützen wollen.

    Denn nach Auffassung des Senats lässt die Lebenserfahrung in diesen Fällen nicht typischerweise den Schluss auf eine Pflichtverletzung des ( wendenden ) Abbiegenden zu (Senat, Urteil vom 23. Juni 2015, Az.: I - 1 U 107/14).

  • LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall

    Gegen eine solche Würdigung wendet das einen Anscheinsbeweis verneinende OLG Düsseldorf (Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 30 - 33, juris) ein, zwar sei der Linksabbieger nach § 9 Abs. 1 S. 1 StVO gehalten, seine Abbiegeabsicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen und dabei auch den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, er müsse sich auf der Fahrbahn nach links einordnen und erforderlichenfalls auch seine Geschwindigkeit behutsam verringern; er sei überdies verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen; gleichwohl liege es auf der Hand, dass auch bei Beachtung der aus § 9 Abs. 5 StVO folgenden hohen Sorgfaltspflichten, eine Kollision allein deswegen erfolgen könne, weil der nachfolgende Verkehr alle deutlichen Anzeichen für das beabsichtigte Manöver schlicht übersehe oder allein deshalb auf den Abbiegenden auffahre, weil er seinen Pflichten aus § 4 Abs. 1 StVO (Einhaltung eines genügenden Abstands) nicht genüge.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 30 - 33) einen Anscheinsbeweis beim Auffahren auf einen Linksabbieger verneint hat, weil eine Kollision allein deswegen erfolgen könne, weil der nachfolgende Verkehr alle deutlichen Anzeichen für das beabsichtigte Manöver schlicht übersehe oder allein deshalb auf den Abbiegenden auffährt, weil er seinen Pflichten aus § 4 Abs. 1 StVO (Einhaltung eines genügenden Abstands) nicht genüge, kann von einer solchen Ursache hier nicht ausgegangen werden.

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32).
  • LG Köln, 08.02.2017 - 9 S 157/16

    Verhalten beim nicht möglichen Einordnen zum Zweck des Wendens oder des

    Ob dies auch bei einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr gilt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (dafür etwa KG Berlin, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13 -, jeweils zit. nach juris; dagegen etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14, 1 U 107/14 -, juris; Burmann /Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, § 9 StVO, Rn. 55a).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 22.12.2020 - 410b C 46/20

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahren auf ein in eine

    Er ist weiter verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2015 - I-1 U 107/14, Juris Rn 8 ff).

    Trotz der hohen Sorgfaltspflichten des Abbiegenden, die § 9 Abs. 5 StVO vorgibt, erscheint es nach der Lebenserfahrung als naheliegend und typisch, dass im Falle einer Kollision wie der hier streitgegenständlichen der Hintermann die Anzeichen für den beabsichtigten Abbiegevorgang übersehen hat oder auf den Vordermann auffährt, weil er keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2015 - I-1 U 107/14, Juris Rn 8 ff).

  • LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21

    Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr

    Die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeugs tritt bei Auffahrunfällen regelmäßig und so auch hier zurück (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2018 - 7 U 31/18 -, juris; OLG Düsseldorf, VersR 2016, 546; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 4 StVO (Stand: 22.07.2019), Rn. 51).
  • LG Dortmund, 26.10.2016 - 10 O 84/16
    Die Vereinbarung muss in einer praktisch ins Gewicht fallenden Weise zu mehr als nur unbedeutenden Marktveränderungen führen können (OLG Nürnberg, Endurteil vom 17.12.2015, Az. 1 U 107/14 mit weiteren Nachweisen; Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 1 GWB, Rn. 139 ff.).
  • LG Köln, 11.09.2019 - 18 O 39/18

    Verkehrsunfall - Verschulden des Abbiegenden bei einem Auffahrunfall

    Der Umstand allein, dass sie auf ein zwecks Einbiegens in ein Grundstück abbremsendes Fahrzeug aufgefahren ist, genügt zur Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 39, juris).
  • LG Aachen, 30.05.2022 - 11 O 383/21
    Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers tritt vollständig hinter dem alleinigen Verschulden des Auffahrenden zurück (vgl. bspw. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.6. 2015 - 1 U 107/14; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 06.09.2018 - 7 U 31/18 m.w.N.).
  • AG Hamburg, 18.05.2018 - 23a C 430/17

    Verkehrsunfall - Kollision zwischen Überholer und Überholtem

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