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   OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 111/07 - 36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74919
OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 111/07 - 36 (https://dejure.org/2007,74919)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.10.2007 - 1 U 111/07 - 36 (https://dejure.org/2007,74919)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 1 U 111/07 - 36 (https://dejure.org/2007,74919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Arzthaftungsklage bei fehlender Erschütterung der Beweisgrundlage des erstinstanzlichen Urteils und mangelnder Darlegung eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage mangels Erschütterung der Beweisgrundlage des erstinstanzlichen Urteils und mangels Darlegung eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    186 Tage Nutzungsausfallersatz bei Kfz.-Unfall: nur bei Notreparatur möglich!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    186 Tage Nutzungsausfallersatz bei Kfz.-Unfall - Notreparatur!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 119/80

    insterile Infusionsflüssigkeit - Arzthaftung, Beweislast, voll beherrschbares

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 111/07
    Erst wenn das Fehlen der Klingel festgestanden hätte, wäre es Sache der Beklagten zu 1) gewesen, hinsichtlich der Anleitung und Überwachung des Personals ihre Schuldlosigkeit bzw. die ihrer Vertreter darzutun und zu beweisen (vgl. BGH NJW 1982, 699).
  • OLG Frankfurt, 14.03.1991 - 1 U 218/89

    Haftung des Krankenhausträgers; Nichterkennen einer Krankheit; Sudecksche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 111/07
    Es kann vorliegend dahinstehen, wie die Sachlage zu beurteilen wäre, wenn hier Radierungen oder sonstige Veränderungen vorgenommen worden wären (vgl. dazu Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Kapitel B. Rdnr. 202 mit Hinweis auf BGH VersR 1992, 578 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Privat- oder Firmenparkplätze, die ausdrücklich oder stillschweigend für jedermann zugelassen sind und tatsächlich so genutzt werden, öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts (Urteil vom 14. Januar 2008, Az.: I-1 U 111/07 mit Hinweis auf Heß in Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, § 1 StVO, Rdnr. 8 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VRS 63, 289; OLG Düsseldorf DAR 2000, 175).

    a) Zwar gilt auch auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände die Grundregel "rechts vor links" (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 14. Januar 2008, Az.: I-1 U 111/07).

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