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   OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17   

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OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs, das ungebremst mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt.

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rettungswagen ungebremst mit 43 km/h in Kreuzung trotz roter Ampel - haftet bei Unfall zu 80 %

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs bei ungebremsten Einfahren mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich; Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Rettungswagen in Notfalleinsatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einer ampelgeregelten Kreuzung einfahrenden Rettungsfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn ein Rettungsfahrzeug ungebremst bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überwiegende Haftung des Rettungswagenfahrers für Verkehrsunfall aufgrund Einfahrens in Kreuzung bei Rotlicht mit über 40 km/h - Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit und Beobachtung der anderen Verkehrsteilnehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1694
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.

    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese dürfen nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 648 und weiteren Nachweisen; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 1 U 136/83

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechtsfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 286/69

    Bremsweg eines PKWs - Reaktionsansprechzeit und Bremsansprechzeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Die erforderliche Reaktionszeit, um eine innerörtliche Gefahrensituation zu erkennen und hierauf zu reagieren, beträgt einschließlich der Bremsanspruchszeit für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer 0, 7 bis 0, 8 Sekunden (BGH, Urteil vom 17.09.1969, 4 StR 286/69, VRS 38, 44 f.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 1 StVO, Rn. 30a mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1984 - 18 U 3/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • BGH, 11.01.1971 - III ZR 191/67

    Sorgfaltspflicht - Straßenverkehr - Feuerlöschwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 195/12

    Haftungsverteilung eines bei Rotlicht links abbiegenden

  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23

    Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

    Er darf nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - I-1 U 112/17 -, Rn. 61, juris).

    Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall sogar erforderlich sein, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - I-1 U 112/17 -, Rn. 66, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. August 2010 - 12 U 175/09 -, Rn. 50, juris; KG Berlin, Urteil vom 22. März 1990 - 12 U 2971/89 -, Rn. 18, juris).

  • LG Bonn, 14.11.2018 - 1 O 92/18

    Polizeifahrzeug Sonderrechte Blaulicht Unfall

    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Nachteil gereichen und aus denen er die nach der Abwägung günstigen Rechtsfolgen für sich herleiten will (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018, Az. I-1 U 112/17 = NJW 2018, 1694, juris-Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Gefahr hat sich auch bei dem vorliegenden Unfall im Ergebnis realisiert (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018, aaO., juris-Rn. 58).

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2023 - 3 U 11/23

    Verursachungsabwägung bei Rotlichtverstoß und geringfügigem gegnerischem

    d) Die Erstbeklagte brauchte bei für sie angezeigtem Grünlicht grundsätzlich auch nicht damit zu rechnen, dass Querverkehr unter Missachtung des für ihn geltenden Rotlichts von der Seite her in den Einmündungs-/Kreuzungsbereich einfährt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 -, Rn. 13, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - 1 U 112/17 -, Rn. 51, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2020 - 12 O 49/19
    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach dem Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2018, NJW 2018, 1694).
  • AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
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   OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17   

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OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,4745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB, Art. 34 GG
    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bei vertretbarem Verhalten der Staatsanwaltschaft

  • IWW

    BGB § 839 GG Art. 34

  • Wolters Kluwer

    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bei vertretbarem Verhalten der Staatsanwaltschaft

  • rabüro.de

    Keine Geldentschädigung für ehemaligen DFB-Präsidenten wegen staatsanwaltlicher Ermittlungen in Sommermärchenaffäre

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de

    Amtshaftungsansprüche des Beschuldigten wegen der Einleitung und Fortführung eines laufenden Ermittlungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für ehemaligen DFB-Präsidenten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Geldentschädigung für Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger wegen staatsanwaltlicher Ermittlungen in Sommermärchenaffäre

  • lto.de (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch verneint: Kein Schmerzensgeld für Theo Zwanziger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für ehemaligen DFB-Präsidenten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für ehemaligen DFB Präsidenten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen DFB-Präsidenten wegen schwerer Steuerhinterziehung stellt keine Amtspflichsverletzung dar - OLG Frankfurt am Main verneint Anspruch auf Schadensersatz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Letztere darf nur verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege das staatsanwaltschaftliche Verhalten nicht mehr verständlich erscheint (BGH, Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86 - Urteil vom 24.02.1994 - Ill ZR 76/92 - juris Rn. 13).

    § 152 Abs. 2 StPO begründet nicht nur die Kompetenz der Staatsanwaltschaft zur Einleitung von Ermittlungen, sondern statuiert unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen einen Verfolgungszwang (Legalitätsprinzip, vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, dass die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 - VI ZR 496/15 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11 -, juris).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, dass die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 - VI ZR 496/15 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11 -, juris).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Der Verdacht der schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO) ergab sich aus der Höhe der hinterzogenen Steuer, die Grenze liegt bei derzeit 50.000,00 EUR (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15 -, BGHSt 61, 28-36, Rn. 29).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Verhalten der Staatsanwaltschaft unvertretbar und insoweit amtspflichtwidrig war, trägt grundsätzlich der Kläger (BGH, Urteil vom 04.11.2010, III ZR 32/10, juris Rn. 14f. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, NJW 2011, 2275 [BVerfG 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10] ; Beschluss vom 26.10.2011, 2 BvR 1774/10, BeckRS 2011, 56244; NJW 2008, 1937 [BVerfG 06.05.2008 - 2 BvR 384/07] , KK-StPO/Bruns StPO § 102 Rn. 12).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, NJW 2011, 2275 [BVerfG 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10] ; Beschluss vom 26.10.2011, 2 BvR 1774/10, BeckRS 2011, 56244; NJW 2008, 1937 [BVerfG 06.05.2008 - 2 BvR 384/07] , KK-StPO/Bruns StPO § 102 Rn. 12).
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Die Angaben brauchen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich gemacht worden zu sein, auch falsche schlüssige Bekundungen reichen aus (BGHSt 25, 190, 203; BGH Urt. vom 27.9. 2002 - 5 StR 97/02 - NStZ-RR 2003, 20, 21; Erbs/Kohlhaas/Hadamitzky/Senge AO § 370 Rn. 15).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07

    Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, NJW 2011, 2275 [BVerfG 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10] ; Beschluss vom 26.10.2011, 2 BvR 1774/10, BeckRS 2011, 56244; NJW 2008, 1937 [BVerfG 06.05.2008 - 2 BvR 384/07] , KK-StPO/Bruns StPO § 102 Rn. 12).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17
    Da Durchsuchungen regelmäßig einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen darstellen, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (BVerfG, NJW 2006, 976 [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04] ).
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

  • BFH, 23.06.1998 - VII R 4/98

    Haftung des Vereinsvorsitzenden

  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr -

  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2017 - 4 O 328/16

    WM-Affäre: Zwanziger verklagt Hessen

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17

    Amtshaftung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unberechtigte

    Schwere Verletzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat (z.B. BGH MDR 2016, 1086, juris Rn. 9; juris Rn. 15; NJW 2003, 3693; NJW 1981, 675; VersR 1972, 368; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2018 - 1 U 112/17 - juris Rn 33).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2019 - 2 AGH 21/18

    Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Parteiverrats und des

    Die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs erfordert im Einzelfall eine Abwägung aller belastenden und entlastenden Umstände (vgl. zuletzt OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Februar 2018- 1 U 112/17-, Rn. 22 juris).
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