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   OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-1 U 115/12   

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OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-1 U 115/12 (https://dejure.org/2013,11114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2013 - I-1 U 115/12 (https://dejure.org/2013,11114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2013 - I-1 U 115/12 (https://dejure.org/2013,11114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungsobliegenheiten eines Unfallgeschädigten im Hinblick auf die Abgabe einer Schweigepflichtentbindung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zwecks Informationsgewinnung über Vorerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 3 254 Abs. 1
    Haftung aus Verkehrsunfall für eine Distorsionsschädigung der Halswirbelsäule und der Ausbildung einer posttraumatischen Belastungsstörung; Mitwirkungsobliegenheiten des Unfallgeschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallgeschädigter Patient muss gegnerische Versicherung grundsätzlich nicht in Besitz eines Vorerkrankungsverzeichnisses setzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegnerische Haftpflichtversicherung kann keine Schweigepflichtentbindungserklärung nach Unfall fordern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1440
  • NZV 2014, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGH NJW 2004, 1945; Rdnr. 7 - zitiert nach juris mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 343; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 704, 705; BGH VersR 1997, 752, 753; BGH VersR 1998, 200, 201 sowie BGH VersR 2000, 372, 373).

    Dies gilt insbesondere auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 343; BGH VersR 1999, 862; BGH, Urteil vom 25. Februar 1997, Az.: VI ZR 101/96).

    Damit sind Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH a.a.O.; Rdnr. 8 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 346; BGHZ 137, 142, 146 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Es bleibt bei dem Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BGH NJW 1990, 3151; Leitsatz).

    Dafür hat die Rechtsprechung im Allgemeinen für erforderlich erachtet, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist (BGH NJW 1990, 3151; Rdnr. 23 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH WM 1987, 1127).

  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGH NJW 2004, 1945; Rdnr. 7 - zitiert nach juris mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 343; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 704, 705; BGH VersR 1997, 752, 753; BGH VersR 1998, 200, 201 sowie BGH VersR 2000, 372, 373).

    Dies gilt insbesondere auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 343; BGH VersR 1999, 862; BGH, Urteil vom 25. Februar 1997, Az.: VI ZR 101/96).

  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Dafür hat die Rechtsprechung im Allgemeinen für erforderlich erachtet, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist (BGH NJW 1990, 3151; Rdnr. 23 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH WM 1987, 1127).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Eine Berufung ist unzulässig, wenn ihre Begründung sich darauf beschränkt, eine im ersten Rechtszug getroffene Ermessensentscheidung, etwa bei der Bemessung von Schmerzensgeld, als unangemessen zu beanstanden ( OLG Hamm, MDR 2003, 1249 ; vgl. auch Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 64, 68 ).
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Danach ist in solchen Fällen, in welchen der Darlegungspflichtige außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Gegner aber alle wesentlichen Tatsachen kennt, dessen einfaches Bestreiten prozessual nicht ausreichend, sofern ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW-RR 2004, 989; Rdnr. 16 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 86, 23, 29 sowie BGHZ 140, 156, 158).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGH NJW 2004, 1945; Rdnr. 7 - zitiert nach juris mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 343; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 704, 705; BGH VersR 1997, 752, 753; BGH VersR 1998, 200, 201 sowie BGH VersR 2000, 372, 373).
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Nach diesen Grundsätzen kann er etwa gehalten sein, Angaben über innerbetriebliche und deshalb dem Gegner unzugängliche Vorgänge zu machen, wenn er dazu unschwer in der Lage ist und die Fallumstände eine entsprechende Beweisführungserleichterung nahe legen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 120, 320, 327 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGH NJW 2004, 1945; Rdnr. 7 - zitiert nach juris mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 343; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 704, 705; BGH VersR 1997, 752, 753; BGH VersR 1998, 200, 201 sowie BGH VersR 2000, 372, 373).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
    Damit sind Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH a.a.O.; Rdnr. 8 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 132, 341, 346; BGHZ 137, 142, 146 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97

    Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus

    Eine Berufung ist unzulässig, wenn ihre Begründung sich darauf beschränkt, eine im ersten Rechtszug getroffene Ermessensentscheidung, etwa bei der Bemessung von Schmerzensgeld, als unangemessen zu beanstanden (Senat, Urteil vom 5. März 2013, Az.: I-1 U 115/12 mit Hinweis auf OLG Hamm, MDR 2003, 1249 und Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 64, 68).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Der Senat legt in rechtlicher Hinsicht im Übrigen zu Grunde, dass ein Schädiger (auch) für die psychische Fehlverarbeitung aufgrund Prädisposition als Folgewirkung des Unfallgeschehens haftet, wenn wie hier eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (dazu ua. OLG Celle v. 05.03.2013 - 1 U 115/12 Rd. 35 nach juris).
  • LG Berlin, 10.04.2019 - 42 O 123/18

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem

    Weder Abschlags- noch Teilzahlungen oder die Einleitung eines förmlichen Sachverständigenverfahrens rechtfertigen für sich die Annahme eines Anerkenntnisses seitens des Versicherers (Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage 2004, § 55 Rn. 81 ff. vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2013 - 1 U 115/12 -).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

    Der Senat legt in rechtlicher Hinsicht im Übrigen zu Grunde, dass ein Schädiger (auch) für die psychische Fehlverarbeitung aufgrund Prädisposition als Folgewirkung des Unfallgeschehens haftet, wenn wie hier eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (dazu ua. OLG Celle v. 05.03.2013 - 1 U 115/12 Rd. 35 nach juris).
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