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   OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - I-1 U 123/11   

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https://dejure.org/2012,33446
OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - I-1 U 123/11 (https://dejure.org/2012,33446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2012 - I-1 U 123/11 (https://dejure.org/2012,33446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2012 - I-1 U 123/11 (https://dejure.org/2012,33446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gem. § 852 BGB a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 a.F.; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3 a.F.
    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gem. § 852 BGB a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Als schriftliche Entscheidung in diesem Sinne ist eine Nachricht des Versicherers über seine Bereitschaft oder Nichtbereitschaft zum Ausgleich angemeldeter Ersatzansprüche dann zu bewerten, wenn er sich in dieser Nachricht eindeutig und endgültig zu den geltend gemachten Ansprüchen erklärt, so dass der Geschädigte aus ihr zweifelsfreie Klarheit darüber erhält, ob der Versicherer die angemeldeten Ersatzansprüche befriedigen will oder nicht (vgl. BGH VersR 1991, 879; 1992, 605; 1996, 370; ZfS 2003, 174).

    Denn § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. betrifft nur die erstmalige Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Haftpflichtversicherer (BGH ZfS 2003, 174, ebenso als Vorinstanz Senat, Urteil vom 29.10.2001, Schaden-Praxis 2002, 284).

    Die Beklagte ist nicht gehindert, auch nach einer ablehnenden Entscheidung nochmals in die Prüfung des Versicherungsfalls einzutreten (vgl. BGH, ZfS 2003, 174; Senat, Schaden-Praxis 2002, 284).

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    In diesem Fall besteht für den Geschädigten Klarheit, welcher Schritte es zur Verwirklichung seiner Ansprüche und zur Verhinderung einer Anspruchsverjährung nach den allgemeinen Regeln bedarf (BGH VersR 1991, 878).

    So erfülle etwa eine Mitteilung, in der sich der Versicherer nur zum Grund des angemeldeten Anspruchs positiv erkläre und zur Höhe des Anspruchs Vorbehalte anmelde, nicht die Anforderungen, die an eine abschließende Entscheidung zu stellen seien (vgl. BGH VersR 1991, 878).

  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Auch aus der von der Berufung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.10.1990 (abgedruckt in VersR 1991, 179) folgt nichts Anderes.

    Die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.10.1990 - VI ZR 275/89, abgedruckt in VersR 1991, 179 - sieht ein Indiz darin, dass die mit Abstand von drei Jahren geführten Verhandlungen ohne Bezugnahme auf das angebliche Ablehnungsschreiben bezüglich weiteren Verdienstausfallschadens geführt wurden.

  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 142/63
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Für die Feststellung des Zeitpunkts, an welchem die Beklagte auf ihr Schreiben mit einer Antwort hätte rechnen können, kann auf die bisherige Verhandlungsführung zwischen den Parteien abgestellt werden (vgl. BGH VersR 1965, 155).
  • BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76

    Ersatz von Heilbehandlungskosten wegen eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Der Geschädigte wird deshalb während der Zeit, während derer die Reaktion des Versicherers auf die Anspruchsanmeldung noch in der Schwebe ist, vor dem Weiterlaufen einer die Durchsetzung seiner Ansprüche gefährdenden Verjährung bewahrt (vgl. BGH VersR 1978, 423).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Ein Abbruch von Verhandlungen durch ein solches Einschlafenlassen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH VersR 1990, 755).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Die Hemmung der Verjährung endet nach der gesetzlichen Regelung des § 852 Abs. 2 BGB a.F. dadurch, dass der eine oder andere über den zu leistenden Schadenersatz verhandelnde Teil die Fortsetzung der Verhandlungen durch klares und eindeutiges Verhalten verweigert (BGH VersR 1998, 1295).
  • BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11

    Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Jedoch sind wiederkehrende Leistungen von dem für das Stammrecht geltenden Verjährungsrecht dann abhängig, wenn das Stammrecht zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs aus den wiederkehrenden Leistungen bereits verjährt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2012, VI ZR 96/11, veröffentlicht bei juris, mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1160).
  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11
    Jedoch sind wiederkehrende Leistungen von dem für das Stammrecht geltenden Verjährungsrecht dann abhängig, wenn das Stammrecht zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs aus den wiederkehrenden Leistungen bereits verjährt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2012, VI ZR 96/11, veröffentlicht bei juris, mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1160).
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