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   OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - I-1 U 130/14   

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https://dejure.org/2015,24186
OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - I-1 U 130/14 (https://dejure.org/2015,24186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2015 - I-1 U 130/14 (https://dejure.org/2015,24186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2015 - I-1 U 130/14 (https://dejure.org/2015,24186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall unter Berücksichtigung überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtberechtigten

  • RA Kotz

    Unfall - Haftungsverteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit 79 km/h durch die Stadt: "Mein Auto ist groß, schwer und sicher."

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kreuzungsunfall mit überhöhter Geschwindigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1295
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 130/14
    Ausreichend für einen solchen Anspruch ist vielmehr, dass dem Unternehmer gegenüber dem Besteller noch ein Vergütungsanspruch zusteht, was auch nach einer Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertrages der Fall sein kann (vgl. BGH NJW 2014, 2186, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, BGB, 73. Auflage, § 648 a Rn. 13).

    Deren Höhe schlüssig darzulegen, obliegt dem Unternehmer, wobei sich nach Kündigung des Vertrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2014, 2186, zitiert nach juris) der Unternehmer nicht mehr auf eine Darlegung der ursprünglich vereinbarten Vergütung beschränken darf, da der Besteller ein berechtigtes Interesse daran hat, nur mit einem Sicherungsverlangen konfrontiert zu werden, das der durch die Kündigung bedingten Veränderung des Vergütungsanspruchs Rechnung trägt.

    Erst auf den sich hiernach verbleibenden Vergütungsanspruch sind die 10 % für Nebenforderungen hinzuzurechnen (vgl. BGH NJW 2014, 2186, zitiert nach juris).

  • LG Duisburg, 22.10.2014 - 8 O 415/13

    Stellen einer Sicherheitsleistung i.R.e. Vergütungsanspruchs für Umbaumaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 130/14
    das am 22.10.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg, Az. 8 O 415/13, abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • AG Halle/Saale, 12.12.2018 - 99 C 1978/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei Kollision des

    Dass der Beklagte zu 1) vor Einleitung der Gefahrenbremsung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Größenordnung von ca. 32-38 km/h (64 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) überschritten hatte, führt hier zu einem Haftungsanteil der Beklagten am streitgegenständlichen Verkehrsunfall i.H.v. 50 % (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.2015, Az. I-1 U 130/14, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.03.2014, Az. 1 U 113/13, zitiert nach juris, wonach eine Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa 50 % es rechtfertigt, auch von einer hälftigen Teilung der Haftung auszugehen).
  • AG Meinerzhagen, 17.01.2018 - 4 C 33/16

    Verkehrsunfall - rechtsabbiegenden Wartepflichtigen und Vorfahrtberechtigten

    Dadurch, dass die Zeugin ..., die nach überzeugenden Angaben des Sachverständigen die ... straße nur mit einer Sichtweite von weniger als 40 m im Abbiegezeitpunkt einsehen konnte, und die aufgrund ihrer eigenen Wartepflicht auch mit einen die ... straße mit höherer als der erlaubten Geschwindigkeit befahrenden Fahrzeug rechnen musste (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.08.2015, Az.: 1 U 130/14), in die Kreuzung eingefahren ist, ohne sich im erforderlichen Maße darüber zu vergewissern, dass die von ihr avisierte Spur frei ist, hat diese gegen § 8 Abs. 2, S. 3 StVO verstoßen.
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