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   OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - I-1 U 141/00   

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OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - I-1 U 141/00 (https://dejure.org/2006,9266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2006 - I-1 U 141/00 (https://dejure.org/2006,9266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2006 - I-1 U 141/00 (https://dejure.org/2006,9266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsprinzip bei mehrfachem Wechsel eines Richters; Rechtsfolgen der Anfertigung einer unrichtigen Unfall-Rekonstruktionszeichnung durch einen Sachverständigen; Vorwerfbarkeit einer heftig eingeleiteten Ausweichbewegung auf Grund einer ...

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 3 Ziff. 2 c; ; StVO § ... 9 Abs. 3 S. 1; ; StVO § 21 a; ; StVO § 21 a Abs. 1; ; StVO § 21 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 1922; ; ZPO § 355; ; ZPO § 539; ; ZPO § 398; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; PflVersG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; PflVersG § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterwechsel nach einer Beweiserhebung - Entziehung des Auftrags an den Sachverständigen - Kein Mitverschulden durch fehlerhaftes Ausweichen - Entlastungsnachweis für die Betriebsgefahr - Anpruchsmindernde Anrechnung eines Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Immaterieller Schaden - Schmerzensgeld bei alsbaldigem Versterben

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Mithaftung - Keine Mithaftung bei Überreaktion in kritischer Situation

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    b) Die Vorschrift des § 847 BGB sieht nämlich nach der grundsätzlichen Wertung des Gesetzgebers weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eine Entschädigung vor (BGH NJW 1998, 2741, 2742).

    Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, erfordert eine Gesamtbetrachtung der immateriellen Beeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen, des hierdurch bewirkten Leidens und dessen Wahrnehmung durch den Verletzten wie auch des Zeitraums zwischen Verletzung und Eintritt des Todes (BGH NJW 1998, 2741; Leitsatz 1).

    Das kann, ebenso wie in Fällen, in welchen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt, selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zur Folge haben und dieser nach den konkreten Umständen des Falles, insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod, sowie nach dem Ablauf des Sterbevorganges derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (BGH NJW 1998, 2741, 2743).

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Zwar kann bei bestimmten typischen Gruppen von Unfallverletzungen ein Anscheinsbeweis dafür bejaht werden, dass ein verletzter Pkw-Insasse den Sicherheitsgurt nicht benutzt hat (BGH NJW 1991, 230).

    b) Indes kommt für denjenigen, der einen Kraftfahrzeugunfall verursacht hat, nur dann ein Anscheinsbeweis zugute, wenn sich aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze der Schluss aufdrängt, dass die erlittenen Verletzungen bei der Art und Weise des Zusammenstoßes nur darauf zurückgeführt werden können, dass der Pkw-Insasse nicht angeschnallt war (BGH NJW 1991, 230, 231).

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Denn bei dem auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützten Mitverschuldenseinwand muss der für den Unfall Verantwortliche nicht nur beweisen, dass der Verletzte nicht angeschnallt war, sondern er hat auch zu beweisen, dass dieses Versäumnis die Verletzungen - ganz oder doch zum Teil - verursacht hat (BGH NJW 1980, 2125, 2126 linke Spalte mit Hinweis auf BGHZ 74, 25, 33 = NJW 1979, 1363).

    Dieser Einwand stellt kein Bestreiten des Ursachenzusammenhanges dar, sondern eine Replik auf den Mitverschuldenseinwand des Schädigers, für welche der Geschädigte beweispflichtig ist (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1980, 2125, 2126 sowie Weber DAR 1981, 161, 165).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Diese reicht für die Begründetheit des Feststellungsantrages aus (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Diese reicht für die Begründetheit des Feststellungsantrages aus (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines tödlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Nach der durch das Landgericht zitierten Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 11. März 1996, Az. 1 U 52/95, veröffentlicht in NJW 1997, 806) steht den Erben ein geringes Schmerzensgeld allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion zu, wenn ein Verkehrsunfallopfer etwa 3 Stunden nach dem Schadensereignis an seinen unfallbedingten Verletzungen stirbt, ohne zwischenzeitlich das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    b) Ein Richterwechsel nach einer Beweiserhebung erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung, denn eine frühere Aussage kann im Falle zuverlässiger Protokollierung auch urkundenbeweislich verwertet werden (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 25. Aufl., § 356, Rdn. 6 mit Hinweis auf BGHZ 53, 245, 257).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Denn bei dem auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützten Mitverschuldenseinwand muss der für den Unfall Verantwortliche nicht nur beweisen, dass der Verletzte nicht angeschnallt war, sondern er hat auch zu beweisen, dass dieses Versäumnis die Verletzungen - ganz oder doch zum Teil - verursacht hat (BGH NJW 1980, 2125, 2126 linke Spalte mit Hinweis auf BGHZ 74, 25, 33 = NJW 1979, 1363).
  • OLG Hamm, 17.11.1987 - 27 U 45/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Der Beweis des ersten Anscheins spricht dann nicht für die Ursächlichkeit der unterlassenen Gurtanlegung für die eingetretenen Verletzungen, wenn ein so starker seitlicher Aufprall des Fahrzeugs erfolgt ist, dass der vom Verletzten benutzte Teil der Fahrgastzelle erheblich deformiert wurde (OLG Hamm VRS 76, 112, 114; Jagusch/Hentschel, § 21 a StVO, Rdn. 9 a).
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
    Es liegt dann nicht anders als in sonstigen Fällen, in welchen ein Kraftfahrer von einer gefährlichen Verkehrslage überrascht wird, die zum Schrecken und zur Bestürzung oder gar Panik führen kann (BGH DAR 1976, 184, 185).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 19 U 191/91

    Durch die Einholung eines Angebots wird keine Vollmacht erteilt!

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1983 - 1 U 132/82

    Sicherheitsgurte; Mitverschulden; Beweislast; Beweislage; Fahrzeuginsassen

  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    Denn bei dem auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützten Mitverschuldenseinwand muss der für den Unfall Verantwortliche nicht nur beweisen, dass der Verletzte nicht angeschnallt war, sondern er hat auch den Beweis dafür zu führen, dass dieses Versäumnis die Verletzungen - ganz oder doch zum Teil - verursacht hat (BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 16. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2006 - 1 U 141/00 - juris Rdnr. 40 m. w. N.).

    An einem hierfür erforderlichen typischen Geschehensablauf (vgl. BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 17) fehlt es jedoch, wenn ein so starker seitlicher Aufprall des Fahrzeugs erfolgt ist, dass der vom Verletzten benutzte Teil des Fahrgastraums erheblich deformiert wurde (Geigel, a. a. O.. OLG Hamm, NZV 1989, 76. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2006 - 1 U 141/00 - juris Rdnr. 54).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 79/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines einen Linksabbieger überholenden

    Dies kann ebenso wie in Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tod führt, selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zur Folge haben und dieser nach den konkreten Umständen des Falles, insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod, sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (BGH a.a.O.; Senat, 1 U 141/00, Urteil vom 06.03.2006).
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