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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - I-1 U 150/01   

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https://dejure.org/2002,22177
OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - I-1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,22177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2002 - I-1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,22177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2002 - I-1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,22177)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 21/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Umstände zu dem Unfall geführt haben, die auch ein nüchterner Kraftfahrer nicht hätte meistern können (Greger a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1960, 479, BGH VersR 1966, 585 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 01.03.1966 - VI ZR 207/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines alkoholisierten Mopedfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Umstände zu dem Unfall geführt haben, die auch ein nüchterner Kraftfahrer nicht hätte meistern können (Greger a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1960, 479, BGH VersR 1966, 585 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    1) Zwar zählen die Kosten eines Sachverständigengutachtens über die Schadenshöhe bei der Beschädigung von Kraftfahrzeugen grundsätzlich zum erstattungspflichtigen Folgeschaden (Greger a.a.O. Anhang I, Rdn .141 mit Hinweis auf BGHZ 61, 346 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 1 U 87/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit hat jeder Kraftfahrer jedoch seine Geschwindigkeit - auch zum Schutz Wartepflichtiger - so einzurichten, dass er innerhalb der Reichweite seiner Scheinwerfer anhalten kann, um auf Hindernisse oder ähnliche Beeinträchtigungen reagieren zu können (Senat Urteil vom 8. Januar 2001, 1 U 87/99).
  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 5 U 127/93

    Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit bewirkt hat (Greger a.a.O., Anhang I, Rdn. 144 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1993, 149 und 228 sowie NZV 1994, 393 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 20/92

    Voraussetzung der Erstattung von Gutachten-Kosten zur Schadensfeststellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit bewirkt hat (Greger a.a.O., Anhang I, Rdn. 144 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1993, 149 und 228 sowie NZV 1994, 393 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Einerseits kann der Ursachenzusammenhang zwischen alkoholbedingter Fahruntauglichkeit und einem Unfall grundsätzlich mittels Anscheinsbeweises festgestellt werden (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdn. 381 mit Hinweis auf BGHZ 18, 311 BGH VersR 1986, 142 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99

    Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einbiegen aus einer wartepflichtigen Straße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
    Zu diesem typischen Geschehensablauf gehört bei Kreuzungsunfällen in der Dunkelheit die eigene Sichtbarkeit des Vorfahrtberechtigten als ein die Wartepflicht seines Unfallgegners auslösendes Element (Senat, Urteil vom 20. August 2001, 1 U 160/99).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 1 U 227/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Motorrad des

    So hatte der Senat in der Vergangenheit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 30% eine Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten von 1/4 (Urteil vom 30.06.2003, 1 U 237/02), bei 35% eine solche von 1/3 (Urteil vom 15.04.2002, 1 U 150/01) und bei 46% eine Mithaftung von 1/2 (Urteil vom 25.06.2001, 1 U 198/00) angenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.04.2002 - 1 U 150/01   

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OLG Naumburg, 29.04.2002 - 1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,10815)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.04.2002 - 1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,10815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung eines Steuerberatervertrages; Notwendigkeit der substantiierten Darlegung einer Pflichtverletzung durch einen Steuerberater; Verpflichtung eines Steuerberaters zur Aufklärung über die Risiken eines Anlagegeschäftes; Begrenzung ...

  • Judicialis

    ZPO § 267; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 267 § 256 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2002 - 1 U 150/01
    Zu Recht hat die Kammer dies aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.05.1991 (BB 1991, 1374) hergeleitet Hieraus ergibt sich, dass ein Mandant, der in Folge fehlerhafter Beratung durch den Steuerberater eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen hat, grundsätzlich nur den Schaden ersetzt verlangen kann, der ihm durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung entstanden ist.
  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2002 - 1 U 150/01
    Auf die strenge Haftung, welche die Rechtsprechung (zu Recht) Steuerberatern auferlegt, welche Provisionszahlungen entgegennehmen (grundlegend: BGH Urt. v. 20.05.1987, IVa ZR 36/86, zitiert nach juris) kann sich der Kläger daher nicht berufen.
  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 391/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung der Anspruchsberechtigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2002 - 1 U 150/01
    Dabei war der Freistellungsantrag entsprechend dem Wert des Anspruches anzusetzen, von dem die Freistellung begehrt wird (Zöller/Herget, 23. Aufl., § 3 Rn. 16 "Befreiung"); die Gegenleistung war entgegen der Auffassung des Klägers hiervon nicht in Abzug zu bringen (Zöller. a.a.O. "Zug um Zug" und "Gegenleistung" unter Hinweis auf BGH MDR 1999, 1022).
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   OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 1 U 150/01   

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https://dejure.org/2002,25565
OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,25565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2002 - 1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,25565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2002 - 1 U 150/01 (https://dejure.org/2002,25565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Nachweis der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Arbeitsstunden bei einem Unfallschaden an einem Kraftomnibus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 1 U 150/01
    Strengere Anforderungen an das Sachverständigengutachten können auch nicht im Lichte der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung (Bundesverfassungsgericht WuM 1997, 318 319) gestellt werden.
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