Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 1 U 172/05   

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https://dejure.org/2006,19517
OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 1 U 172/05 (https://dejure.org/2006,19517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2006 - 1 U 172/05 (https://dejure.org/2006,19517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 1 U 172/05 (https://dejure.org/2006,19517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von einem Gericht vorgelegten Ablichtungen als Urkunden und somit zulässiges Beweismittel; Bestimmung des Beweiswertes von Urkunden i.R.e. freien richterlichen Beweiswürdigung

  • Judicialis

    ZPO § 415 Abs. 1; ; ZPO § 435 Satz 1 Halbs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 415
    Eignung von Ablichtungen zur Beweisführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2019 - 25 Wx 65/18

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wegen Formunwirksamkeit eines Testaments

    Im Ergebnis unterliegt daher die Kopie der angeblichen Testamentsurkunde der freien Beweiswürdigung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 364 Tz. 20; Geimer in: Zöller ZPO,32. Auflage Vor§ 415 Rn. 2), wobei an die Beweisführung strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 1007 Rn. 15; OLG Naumburg FamRZ 2013, 246; Bauermeister in: juris PK-BGB 8. Aufl. 2017 § 2247 BGB Rn. 24).
  • OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

    Kann - wie hier - lediglich eine Kopie der angeblichen Urkunde vorgelegt werden, unterliegt diese der freien Beweiswürdigung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 364 Tz. 20; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, vor § 415 Rn. 2); an die Beweisführung sind aber strenge Anforderungen zu stellen (OLG Naumburg FamRZ 2013, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 11 Wx 78/14 - juris Tz. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - I-1 U 172/05   

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https://dejure.org/2006,11025
OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - I-1 U 172/05 (https://dejure.org/2006,11025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2006 - I-1 U 172/05 (https://dejure.org/2006,11025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2006 - I-1 U 172/05 (https://dejure.org/2006,11025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls durch Auffahren auf ein Fahrzeug; Beweispflicht des Klägers hinsichtlich des Mitverursachens eines Frontschadens am Fahrzeug; Einbeziehung der Umsatzsteuer in den bei Beschädigung einer Sache zur Wiederherstellung ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; UStG § 2; ; UStG § 25 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung und Schadensbemessung bei ungeklärtem Serienauffahrunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
    Allerdings hat der BGH in der Entscheidung vom 15.02.2005 (VI ZR 172/04), NJW 2005, 1110 eine Kombination von konkreter und fiktiver Schadensabrechnung für unzulässig erklärt.

    Daran hält er fest, zumal die Fallgestaltung in der BGH-Sache (a.a.O.) eine andere ist und das Kombinationsverbot (kritisch dazu Ch. Huber, SVR 2005, 241, 247; Staab, VersR 2005, 1598, 1600) lediglich in einem obiter dictum ausgesprochen worden ist.

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
    Wird eine gleichwertige Sache als Ersatz beschafft und fällt dafür Umsatzsteuer an, so ist die Umsatzsteuer im angefallenen Umfang zu ersetzen (BGH NJW 2005, 2220, 2221).
  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
    Es obliegt danach dem Kläger, unter Berücksichtigung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO nachzuweisen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch der Frontschaden an seinem Fahrzeug durch das Auffahren des Beklagten zu 1.) verursacht worden ist (BGH NJW 1973, 1283, 1284; Senat, Urteil vom 12.06.1995, Az. 1 U 145/94, veröffentlicht NZV 1995, 486, 487).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2005 - 1 U 219/04

    Beim Abbiegevorgang vom Fahrzeugführer grundsätzlich zu beachtende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
    Zunächst ist die für die Erstellung des Schadensgutachtens des Sachverständigen K. erforderliche Zeit einzurechnen (Senat, Urteil vom 11.04.2005, Az. 1 U 219/04; Greger, Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anh. I Rn. 107).
  • KG, 27.02.1989 - 12 U 2732/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
    Dem Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten hinsichtlich des Heckschadens steht nicht entgegen, dass sein Fahrzeug bereits durch den zeitlich ersten, nicht erwiesenermaßen durch den womöglich früheren Anstoß gegen den Mercedes des Zeugen A. und den hieraus entstandenen Frontschaden zum Totalschaden entwertet worden sein kann mit der Folge, dass durch den Heckanstoß des Beklagten zu 1.) überhaupt kein zusätzlicher, von den Beklagten zu tragender Schaden an dem Fahrzeug des Klägers entstehen konnte (dazu KG Berlin, NZV 1989, 232; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anh I Rn. 65; Greger, "Aufgeschoben ist nicht aufgefahren", NZV 1989, 58, 60).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 145/94

    Haftungsverteilung und Schadensberechnung bei ungeklärtem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
    Es obliegt danach dem Kläger, unter Berücksichtigung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO nachzuweisen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch der Frontschaden an seinem Fahrzeug durch das Auffahren des Beklagten zu 1.) verursacht worden ist (BGH NJW 1973, 1283, 1284; Senat, Urteil vom 12.06.1995, Az. 1 U 145/94, veröffentlicht NZV 1995, 486, 487).
  • OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Beschaffung eines höherwertigen

    Selbst wenn man daher die von der Beklagten zu 3) zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.2005 (VersR 2005, 665 ) mit der Beklagten zu 3) dahingehend verstehen sollte, dass in Fällen - wie dem vorliegenden - bei der gewählten Abrechnung eine unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vorgenommen werde bzw. im Hinblick auf einen Anspruch auf Ersatz von Mehrwertsteuer eine Vermischung zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand nicht erfolgen dürfe, ist dieser Auffassung wegen des ihr offenkundig entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers nicht zu folgen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2006, Az: 1 U 172/05, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 20.08.2010 - 8 U 682/10

    Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht; Allgemeines Delikts- und

    Selbst wenn man daher die von der Beklagten zu 3) zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.2005 (VersR 2005, 665) mit der Beklagten zu 3) dahingehend verstehen sollte, dass in Fällen - wie dem vorliegenden - bei der gewählten Abrechnung eine unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vorgenommen werde bzw. im Hinblick auf einen Anspruch auf Ersatz von Mehrwertsteuer eine Vermischung zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand nicht erfolgen dürfe, ist dieser Auffassung wegen des ihr offenkundig entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers nicht zu folgen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2006, Az: 1 U 172/05, zit. nach juris).
  • AG Hamburg-Altona, 03.06.2008 - 316 C 373/07

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Es obliegt dem Vordermann, unter Berücksichtigung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO nachzuweisen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch der Frontschaden an seinem Fahrzeug durch das Auffahren nachfolgenden Kraftfahrzeugs verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2006 - I-1 U 172/05, zitiert nach juraforum).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05 - 61   

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https://dejure.org/2011,1381
OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05 - 61 (https://dejure.org/2011,1381)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 U 172/05 - 61 (https://dejure.org/2011,1381)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 U 172/05 - 61 (https://dejure.org/2011,1381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Einwilligung der Eltern in die Operation eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung der Einwilligung der Eltern in die Operation eines Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung eine Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer Querschnittslähmung bei Operation einer Aorten isthmusstenose angenommen worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345; OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515).

    Dabei kommt es für die Annahme einer hypothetischen Einwilligung nicht auf die Sicht eines "verständigen" Patienten an; ein Missbrauch des Einwands der mangelhaften Aufklärung liegt dann nicht vor, wenn der Patient plausibel macht, dass und warum gerade er nach seinen persönlichen Verhältnissen bei gehöriger Aufklärung vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345).

    Vielmehr unterliegt die hypothetische Einwilligung strengen Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345).

    Zwar bejahen einige Judikate, bei denen die gleiche Vorerkrankung gegeben war und die gleiche Komplikation aufgetreten ist, einen Entscheidungskonflikt, unabhängig von der geringen Komplikationswahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 350; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515).

  • OLG Stuttgart, 17.12.1985 - 12 U 9/85

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Verengung der Aorta; Brustbereich; Operative

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung eine Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer Querschnittslähmung bei Operation einer Aorten isthmusstenose angenommen worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345; OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515).

    Bei der Beurteilung, wie sie sich verhalten hätten, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wären, muss deshalb davon ausgegangen werden, dass sie ihre Entscheidung unter verständiger, am Wohl des Kindes orientierter Abwägung getroffen hätten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515, unter Verweis auf u.a.: BGH, Beschluss vom 18. März 1980 - VI ZR 65/78 -, MedR 1983, S. 25, 27; auch Gehrlein, Grundriss der Arzthaftpflicht, 2006, Kap. C III Rn. 65).

    Zwar bejahen einige Judikate, bei denen die gleiche Vorerkrankung gegeben war und die gleiche Komplikation aufgetreten ist, einen Entscheidungskonflikt, unabhängig von der geringen Komplikationswahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 350; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515).

  • OLG Schleswig, 13.01.1995 - 4 U 243/86

    Arzthaftung bei mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Die Aufklärung hat sich auf typische Risiken einer Operation zu erstrecken, mögen sie auch selten auftreten, insbesondere soweit die Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und der medizinische Laie mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 349 mwN).

    Angesichts der vorliegend zwingenden Indikation der Operation kann sich der Entscheidungskonflikt nur auf deren Modalitäten beziehen (vgl. insoweit auch OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 350).

    Zwar bejahen einige Judikate, bei denen die gleiche Vorerkrankung gegeben war und die gleiche Komplikation aufgetreten ist, einen Entscheidungskonflikt, unabhängig von der geringen Komplikationswahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 350; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515).

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Abgesehen von Notfällen muss die Aufklärung so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient das Für und Wider der Operation hinreichend abwägen und damit das Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1998 - VI ZR 74/97 -, NJW 1998 S. 2734).

    Wäre eine Ablehnung der Behandlung aus medizinischer Sicht unvernünftig gewesen oder würde die Nichtbehandlung sogar gleichartige Risiken höherer Komplikationsdichte zur Folge gehabt haben, kann dies allenfalls bei der Wertung des Entscheidungskonflikts berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1998 - VI ZR 74/97 -, NJW 1998, S. 2734).

    Im Rahmen dieser Plausibilitätsprüfung ist jedoch neben anderen Faktoren auch zu berücksichtigen, ob die - vorübergehende - Ablehnung einer Behandlung aus medizinischer Sicht unvernünftig gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1998 - VI ZR 74/97 -, NJW 1998, S. 2734).

  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Der Privatgutachter Prof. K., dessen Einwendungen gegen die Gerichtsgutachten zu berücksichtigen waren und womit sich der erkennende Senat auseinander zu setzen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - VI ZR 261/08 -, VersR 2009, S. 975), hält eine Indikation in einem Zeitrahmen von zwei bis fünf Tagen angezeigt (Bl. 501 d.A.).

    Es muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08 -, VersR 2009, 975).

  • OLG Frankfurt, 16.03.1984 - 1 UF 315/83

    Kindschaftsrecht: Umgangsrecht des Vaters; Begriff des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Das subjektive Selbstbestimmungsrecht auf der einen und das auch objektiv-normativ zu beurteilende Kindeswohl (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 1984 - 1 UF 315/83 -, FamRZ 1984, S. 614) auf der anderen Seite sind daher in einer Gesamtschau zu einem angemessenen Ausgleich zu führen.
  • BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite ist nach einem groben Behandlungsfehler nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist und sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - VI ZR 118/06 -, NJW 2008, S. 1304).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 65/78

    Nichtannahme der Revision - Aufklärung einer Mutter über das spezifische Risiko

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Bei der Beurteilung, wie sie sich verhalten hätten, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wären, muss deshalb davon ausgegangen werden, dass sie ihre Entscheidung unter verständiger, am Wohl des Kindes orientierter Abwägung getroffen hätten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515, unter Verweis auf u.a.: BGH, Beschluss vom 18. März 1980 - VI ZR 65/78 -, MedR 1983, S. 25, 27; auch Gehrlein, Grundriss der Arzthaftpflicht, 2006, Kap. C III Rn. 65).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Die Substantiierungspflicht des Patienten beschränkt sich auf die Darlegung des Entscheidungskonflikts, in den er bei erfolgter Aufklärung geraten wäre; er muss nicht darlegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - VI ZR 260/93 -, NJW 1994, S. 2414, 2415).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05
    Die (nachträgliche) Prognose über das Verhalten des Patienten bei ordnungsgemäßer Aufklärung kann somit nicht allein an der Erwägung ausgerichtet werden, wie sich ein vernünftiger und verständiger Patient aus objektiver ärztlicher Sicht entschieden hätte; denn dadurch würde das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich eben anders zu entscheiden, vielleicht gar einen medizinisch unvernünftigen Entschluss zu fassen und dem Schicksal seinen Lauf zu lassen, unterlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 -, NJW 1984, S. 1397, 1398).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

  • BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90

    Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 261/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess; Begriff des groben

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