Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - I-1 U 190/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14108
OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - I-1 U 190/09 (https://dejure.org/2010,14108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2010 - I-1 U 190/09 (https://dejure.org/2010,14108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - I-1 U 190/09 (https://dejure.org/2010,14108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09
    Denn eine Anspruchskürzung nach § 17 StVG kommt nicht in Betracht, da über den Fall des § 17 Abs. 3 Satz 3 StVG hinaus eine Haftungsgleichstellung von Fahrzeughalter und -eigentümer nicht gerechtfertigt ist (BGH NJW 2007, 3120).

    Denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf Ansprüche eines selbst nicht nach dem Straßenverkehrsgesetz mithaftenden Geschädigten aus der Gefährdungshaftung, so dass eine unmittelbare Anwendung der Vorschrift auf deliktische Schadensersatzansprüche im Sinne des § 823 BGB ausscheidet (BGH NJW 2007, 3120).

    Durch die Teilnahme am Straßenverkehr war nämlich keine Tätigkeit aus dem Pflichtenkreis eines Leasingvertrages oder Sicherungsübereignungsvertrages betroffen (vgl. BGH NJW 2007, 3120).

    Dies ist bei dem nichthaltenden Fahrzeugeigentümer nicht der Fall (BGH NJW 2007, 3120).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07

    Haftungsverteilung bei einem gestellten Unfallereignis hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09
    Letztlich sei auch zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt sicherungsübereignet gewesen sei und nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 2009 zu dem Aktenzeichen I - 1 U 209/07 eine Zurechnung des Verhaltens des Zeugen A. bzw. der Klägerin im Hinblick auf die Sicherungseigentümerin nicht in Frage komme.

    Auch dringt die Klägerin nicht mit ihrem Einwand durch, die Schadensersatzklage müsse aus den Gründen der Entscheidung Erfolg haben, die der Senat am 19. Januar 2009 zu dem Aktenzeichen I-1 U 209/07 verkündet hat.

    Es verfängt nicht ihr Einwand, die Schadensersatzklage müsse aus den Gründen der Entscheidung Erfolg haben, die der Senat am 10. Januar 2009 zu dem Aktenzeichen I-1 U 209/07 verkündet hat.

  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51

    Gewährung von Straffreiheit für Beamte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09
    Ein schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung einer Zahlungsforderung fehlt aber, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurück zu gewähren wäre ("dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est"; Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 69. Aufl., § 242, Rdnr. 52 mit Hinweis auf BGHZ 10, 75; BGHZ 79, 204; BGHZ 94, 246 sowie BGHZ 110, 33).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09
    Vielmehr reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 254; BGH NJW 2004, 777; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 24. August 2010, AZ: I-1 U 10/10).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 70/16

    Beweis eines manipulierten Unfalls anhand unplausibler Angaben des Schädigers

    Für die hier vorliegende Konstellation der Beschädigung eines finanzierten und sicherungsübereigneten Fahrzeugs im Einverständnis mit dem anwartschaftsberechtigten Besitzer/Halter wird teilweise ein schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung des Anspruchs unter Hinweis darauf verneint, dass versucht werde, eine Leistung einzufordern, die alsbald zurück zu gewähren sei (vgl. OLG Düsseldorf v. 05.10.2010 - 1 U 190/09 - juris Rn. 103).
  • OLG Naumburg, 03.04.2014 - 4 U 59/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegen einen fingierten Verkehrsunfall sprechende

    Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze des Anscheinsbeweises für die Frage eines abgesprochenen Unfallgeschehens entsprechend an ( BGH, VersR 1979, 514, 515; KG, VersR 2006, 614, 615; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Oktober 2010, Az.: 1 U 190/09, zitiert nach juris, Rdnr. 49 - 51; OLG Celle, Urteil vom 30. Juli 2010, Az.: 14 U 6/10, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1019; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, § 25 Rdnr. 12, 13; Born, in: ZV 1996, 257, 260; Krumbholz, DAR 2004, 67, 69).
  • LG Hagen, 17.07.2020 - 7 S 19/20

    Verkehrsunfall, Vorschaden, Verschweigen, unzulässige Rechtsausübung, Treu und

    Dementsprechend wird in Fällen der Unfallmanipulation zum Teil mit dieser Argumentation ein Schadensersatzanspruch versagt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.10.2010 - Az. 1 U 190/09, in: BeckRS 2010, 27204).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2012 - 1 U 141/11

    Abweisung der Klage wegen Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs, da es sich um

    Ein schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung einer Zahlungsforderung fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurück zu gewähren wäre ("dolo agit, qui petit quod statim redditurus est"; Palandt/Grüneberg, Kommentar zum BGB, 70. Aufl., § 242, Rdnr. 52 mit Hinweis auf BGHZ 10, 75; BGHZ 79, 204; BGHZ 94, 246 sowie BGHZ 110, 33; so auch Senat, Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: I-1 U 190/09, veröffentlicht in NZV 2011, 493).
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 9 U 66/11

    Unfallmanipulation; Prozessstandschaft; Leasing

    Die Leasinggeberin als geschädigte Fahrzeugeigentümerin muss sich letztlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt das betrügerische Verhalten des Leasingnehmers anspruchskürzend oder -ausschließend zurechnen lassen (zu allem: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009, 1 U 209/07, in juris , Urteil vom 05.10.2010, NZV 2011, 493, König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 7 StVG, Rn 16a; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 17, Rn 9).

    In einem solchen Fall kann der in Anspruch genommene Versicherer dem klagenden Unfallmanipulanten die Einrede unzulässiger Rechtsausübung mit Erfolg entgegenhalten (OLG Düsseldorf, NZV 2011, 493 ).

  • OLG Naumburg, 21.05.2015 - 4 U 29/14

    Beweiswürdigung bei Verdacht eines gestellten Unfalls: Unfallgeschehen am

    Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze des Anscheinsbeweises für die Frage eines abgesprochenen Unfallgeschehens entsprechend an ( BGH, VersR 1979, 514, 515; KG, VersR 2006, 614, 615; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Oktober 2010, Az.: 1 U 190/09, zitiert nach juris, Rdnr. 49 - 51; OLG Celle, Urteil vom 30. Juli 2010, Az.: 14 U 6/10, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1019; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, § 25 Rdnr. 12, 13; Born, in: ZV 1996, 257, 260; Krumbholz, DAR 2004, 67, 69).
  • LG Essen, 02.08.2019 - 12 O 256/15

    Verkehrsunfall

    Die Gewinnerzielung steht hier im Vordergrund (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2009 - I-1 U 209/07; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.10.2010 - I-1 U 190/09; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10).
  • LG Duisburg, 09.06.2015 - 6 O 471/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bzgl. Umfang des

    Es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010 - 1 U 190/09, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht