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   OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - I-1 U 204/06   

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https://dejure.org/2007,14587
OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - I-1 U 204/06 (https://dejure.org/2007,14587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2007 - I-1 U 204/06 (https://dejure.org/2007,14587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2007 - I-1 U 204/06 (https://dejure.org/2007,14587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung einer Zinsforderung nach § 849 BGB im Falle einer Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 849 BGB; Begriff des technischen Totalschadens und des wirtschaftlichen Totalschadens

  • Judicialis

    BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 849; ; ZPO § 531; ; StVG § 7; ; StVG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwendung des § 849 BGB auf den Fall eines "wirtschaftlichen Totalschadens"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Finanzierungskosten - Verzinsung der Ersatzsumme

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung: § 849 BGB - eine vergessene Zinsvorschrift

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des BGH vom 05.03.1985 (NJW 85, 2469).

    Bemerkenswert ist jedenfalls, dass der BGH in der Entscheidung vom 05.03.1985 (a.a.O.) mit einem wirtschaftlichen Totalschaden "im strengen Sinn" eine Totalschadensvariante ins Spiel bringt, bei der die Wirtschaftlichkeitsgrenze nicht bei 130 %, sondern niedriger anzusiedeln ist.

    Denn es ist schon fraglich, ob nicht in Wirklichkeit auf Basis fiktiver Reparaturkosten mit Begrenzung auf den Wiederbeschaffungsaufwand abgerechnet worden ist (so für einen vergleichbaren Fall: BGH NJW 85, 2469).

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    Die Voraussetzungen des § 849 BGB sind auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 83, 1614 = VersR 83, 555) nicht erfüllt.

    Jedenfalls hat der Senat keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der BGH in der Grundsatzentscheidung zu § 849 BGB (NJW 83, 1614) unter einem "wirtschaftlichen Totalschaden" auch einen solchen Schadensfall verstanden haben könnte, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert unterschreiten.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    In vorangegangenen wie in nachfolgenden Entscheidungen hat der BGH unter einem "wirtschaftlichen Totalschaden" einen Schaden verstanden, bei dem die Herstellung zwar (technisch) möglich, aber (wirtschaftlich) unsinnig ist, weil sie unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordert (siehe BGHZ 111, 375 = NJW 92, 305 mit Hinweisen auf die Urteile vom 17.11.1961, VersR 62, 137 und vom 20.06.1972, NJW 72, 1800).
  • BGH, 17.11.1961 - VI ZR 66/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    In vorangegangenen wie in nachfolgenden Entscheidungen hat der BGH unter einem "wirtschaftlichen Totalschaden" einen Schaden verstanden, bei dem die Herstellung zwar (technisch) möglich, aber (wirtschaftlich) unsinnig ist, weil sie unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordert (siehe BGHZ 111, 375 = NJW 92, 305 mit Hinweisen auf die Urteile vom 17.11.1961, VersR 62, 137 und vom 20.06.1972, NJW 72, 1800).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    In vorangegangenen wie in nachfolgenden Entscheidungen hat der BGH unter einem "wirtschaftlichen Totalschaden" einen Schaden verstanden, bei dem die Herstellung zwar (technisch) möglich, aber (wirtschaftlich) unsinnig ist, weil sie unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordert (siehe BGHZ 111, 375 = NJW 92, 305 mit Hinweisen auf die Urteile vom 17.11.1961, VersR 62, 137 und vom 20.06.1972, NJW 72, 1800).
  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 96/80

    Berechnung der Berufungssumme - Festsetzung des Beschwerdegegenstandswerts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    Dies ist dann der Fall, wenn sich - wie hier - die Berufung gegen die Ablehnung des geltend gemachten Zinsanspruches wendet (vgl. BGH WM 81, 1091 f.).
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
    Nach der BGH-Entscheidung vom 20.04.2004 (NJW 04, 1943) ist auf Fälle wirtschaftlichen Totalschadens (§ 249 BGB, insbesondere die Umsatzsteuerregelung Abs. 2 Satz 2) anzuwenden.
  • OLG Karlsruhe, 19.11.2019 - 17 U 146/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    (2) Ebenso unerheblich ist, ob und in welcher Höhe die Gegenleistung - hier: die Übertragung des Anwartschaftsrechts auf Übereignung des streitgegenständlichen Kraftfahrzeugs - werthaltig war (aA OLG Koblenz, Urteil vom 16. September 2019 - 12 U 61/19 -, juris Rn. 84, das § 849 BGB nur in Höhe des Betrages anwendet, in dessen Höhe das im Gegenzug für die Hingabe des Geldes übereignete Fahrzeug infolge der Manipulation keinen gleichwertigen Gegenwert darstellte; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2007 - I-1 U 204/06 -, juris Rn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    aa) Die von den allgemeinen Vorschriften (§§ 286, 288, 291 BGB) abweichende Zinsregelung aus § 849 BGB greift auch im Rahmen der Gefährdungstatbestände aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2007 - 1 U 204/06, bei Juris Rn. 32), wobei der Verzinsung nach § 849 BGB nicht alle Beträge, die wegen der Entziehung oder Beschädigung einer Sache geschuldet werden, unterliegen, sondern nur die Ersatzsumme, die im Falle der Entziehung einer Sache für deren Wert oder im Falle der Beschädigung für deren nach der Wiederherstellung verbleibende Wertminderung geschuldet wird (BGH, VersR 1962, 548, 549).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 17 U 2/19

    Abgasskandal: Berechnung der anzurechnenden Nutzungsvorteile bei einem

    (2) Ebenso unerheblich ist, ob und in welcher Höhe die Gegenleistung - hier: die Übereignung des streitgegenständlichen Kraftfahrzeugs - werthaltig war (aA OLG Koblenz, Urteil vom 16. September 2019 - 12 U 61/19 -, juris Rn. 84, das § 849 BGB nur in Höhe des Betrages anwendet, in dessen Höhe das im Gegenzug für die Hingabe des Geldes übereignete Fahrzeug infolge der Manipulation keinen gleichwertigen Gegenwert darstellte; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2007 - I-1 U 204/06 -, juris Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2020 - 17 U 122/19

    Abgasskandal: Feststellungsinteresse für einen bestimmten Antrag des Käufers

    (b) Ebenso unerheblich ist, ob und in welcher Höhe die Gegenleistung - hier: die Übereignung des streitgegenständlichen Kraftfahrzeugs - werthaltig war (aA OLG Koblenz, Urteil vom 16. September 2019 - 12 U 61/19 -, juris Rn. 84, das § 849 BGB nur in Höhe des Betrages anwendet, in dessen Höhe das im Gegenzug für die Hingabe des Geldes übereignete Fahrzeug infolge der Manipulation keinen gleichwertigen Gegenwert darstellte; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2007 - I-1 U 204/06 -, juris Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10

    Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung ohne besondere

    Zwar greift § 849 BGB auch im Rahmen der Gefährdungshaftungstatbestände nach §§ 7, 18 StVG ein; dort aber nur bei einer - hier nicht vorliegenden - Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis (vgl. Senat, U. v. 23.04.2007, I-1 U 204/06; BGH NJW 1983, 1614).
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