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   OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - I-1 U 232/07   

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https://dejure.org/2011,18253
OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - I-1 U 232/07 (https://dejure.org/2011,18253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07 (https://dejure.org/2011,18253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - I-1 U 232/07 (https://dejure.org/2011,18253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch einen abgestellten Lkw verengter Fahrbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch einen abgestellten Lkw verengter Fahrbahn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH NJW 1984, 1518, 1519; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat a.a.O.).

    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist (Greger, a.a.O.; OLG Köln VersR 2000, 336).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (s. OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Muss nämlich eine Partei Umstände beweisen, die zu dem ihrem Einblick entzogenen Bereich des Prozessgegners gehören, ist im Einzelfall zu prüfen, ob dem Prozessgegner im Rahmen seiner Erklärungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzumuten ist, dem Prozessgegner eine ordnungsgemäße Darlegung durch nähere Angaben über die nur ihm bekannten beweisrelevanten Umstände zu ermöglichen (sekundäre Darlegungslast bzw. substanziiertes Bestreiten; s. BGH NJW-RR 1999, 1152 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Die in diesem Sinne festgestellten Verursachungsbeiträge sind sodann gegeneinander abzuwägen, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (BGH NJW 2006, 896).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Die für die Abwägung maßgebenden Umstände müssen feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder bewiesen sein (BGH NJW 2007, 506).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049 f.) vermindert sich im Falle der Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV zum RVG nicht die bereits angefallene Geschäftsgebühr, sondern die im anschließenden Verfahren anfallende Verfahrensgebühr.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (Senat vom 15.10.2007, I - 1 U 52/07; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 27 m. w. N.).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
    Steht aber nicht fest, dass sich ein gefahrerhöhender Umstand im Unfallgeschehen ausgewirkt hat, kann dieser im Rahmen der Haftungsabwägung nicht berücksichtigt werden (st. Rspr. siehe nur BGH NZV 1995, 145 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 27 m. w. N.).

    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Das Rechtsfahrgebot bedeutet deshalb nicht, äußerst rechts oder soweit technisch möglich rechts zu fahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris; OLG Zweibrücken, VRS 74, 420).

    Denn die Verkehrssituation war - wie bereits gezeigt - aufgrund der Verengung der Fahrbahn, insbesondere durch beiderseits parkende Fahrzeuge, dadurch geprägt, dass für den Wartepflichtigen mit Gegenverkehr auf der eigenen Fahrbahnhälfte zu rechnen war und somit alleine durch möglichst weites Rechtsfahren der konkreten Gefahr einer Frontalkollision nicht sicher begegnet werden konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris).

  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Die in Rede stehende Zeitspanne von rund zwei Monaten hält sich noch im Rahmen einer üblichen Länge von Reparatur oder Ersatzbeschaffung (vgl. etwa OLG Saarbrücken MDR 2007, S. 1190 [6 Wochen]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2011 - Az. 1 U 232/07 [59 Tage]; KG, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. 12 U 268/96 [90 Tage]).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (Senat, Urteil vom 19.05.2011, I-1 U 232/07, juris, Rn. 21; Senat, Urteil vom 15.10.2007, I-1 U 52/07, juris, Rn. 8; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB, Rn. 181).
  • LG Chemnitz, 28.07.2023 - 2 O 1207/22
    Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zulasten des Schädigers (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2011 - 1 U 232/07).
  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 II BGB vorzuwerfen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2021, I-1 U 77/20, NJW-RR 2021, 1541; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.5.2011, I-1 U 232/07, BeckRS 2011, 20165 mwN).
  • LG Aachen, 17.08.2023 - 11 O 119/23
    Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.5.2011 - I-1 U 232/07, juris Rz. 21).
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