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   OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - I-1 U 28/02   

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OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - I-1 U 28/02 (https://dejure.org/2003,5468)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2003 - I-1 U 28/02 (https://dejure.org/2003,5468)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2003 - I-1 U 28/02 (https://dejure.org/2003,5468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach Ampelumspringen; Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfällen; Erforderlicher Sicherheitsabstand und grundloses Abbremsen während der Anfahrtphase an Ampel

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 17 a.F.; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach Ampelumspringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Um den Anscheinsbeweis für ein Auffahrverschulden zu erschüttern, genügt nicht der Nachweis, dass der Vorausfahrende seinen PKW in der Anfahrtsphase grundlos abgebremst hat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Auffahrunfall in der Startphase nach Umspringen der Ampel

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Jedenfalls mit einem "ruckartigen" Stehenbleiben muss der Hintermann nicht ohne weiteres rechnen, etwa einem Abwürgen des Motors mit sofortigem Stillstand des Fahrzeugs (BGH NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2003, Az. I-1 U 28/02 [[...]]).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 152/03

    Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall nach Abbremsmanöver des

    Danach hat derjenige, der mit seinem Fahrzeug auf den Vordermann auffährt, den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 Abs. 2 StVO) oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (§ 3 Abs. 1 StVO; vgl. der Senat, Urteil vom 10. März 2003, AZ 1 U 111/02; Urteil vom 10. November 2003, AZ 1 U 28/02; zuletzt Urteil vom 16. Februar 2004, AZ 1 U 108/03).

    Ob ein solcher das Auffahrverschulden des Widerklägers in Frage stellender Geschehensablauf dann zu bejahen wäre, wenn die vor ihm fahrende Widerbeklagte grundlos und zudem stark abgebremst hätte, kann dahinstehen (dazu der Senat Urteil vom 10. November 2003, AZ 1 U 28/02; Urteil vom 16. Februar 2004, AZ 1 U 108/03).

  • AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13

    Zur Haftung bei einem Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs

    Hierin kann zwar kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO in der Form eines Abbremsens ohne zwingenden Grund gesehen werden, wohl aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da die Beklagte durch dieses Fehlverhalten des als Zeugen benannten M. mehr als unvermeidbar behindert wurde (vergl. auch LG Hagen, Beschluss v. 12.12.2012 -7 S 100/12- bei: Juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2003 -I 1 U 28/02- bei: Juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Zwar spricht gegen denjenigen, der auf den Vorausfahrenden auffährt, in der Regel der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 2 StVO; dazu der Senat Urteil vom 10.03.2003, AZ. 1 U 111/02; Urteil vom 10.11.2003, AZ. 1 U 28/02).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 1 U 93/03

    Schadensverteilung nach einem Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

    Zwar spricht gegen denjenigen, der auf den Vorausfahrenden auffährt, in der Regel der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 2 StVO; dazu der Senat Urteil vom 10.03.2003, AZ. 1 U 111/02; Urteil vom 10.11.2003, AZ. 1 U 28/02).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 97/03

    Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall

    Zwar spricht gegen denjenigen, der auf den Vorausfahrenden auffährt, in der Regel der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 2 StVO; dazu der Senat Urteil vom 10.03.2003, AZ. 1 U 111/02; Urteil vom 10.11.2003, AZ. 1 U 28/02).
  • LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18

    Überholer gegen Linksabbieger: Volle Haftung

    Die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Abwägung der Verkehrsverstöße führt allerdings nach Ansicht der Kammer zu einer alleinigen Haftung der Beklagten, da die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges vollständig hinter dem Verursachungs- und Verschuldensbeitrag des Beklagten zu 1) zurück tritt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2003 - I- 1 U 28/02 ).
  • AG Hamburg-Altona, 21.03.2012 - 319a C 255/11
    Indes zu berücksichtigen ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 10.11.2003, Az. I 1 U 28/02, die von der Beklagtenseite vorgelegt wurde.
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsrecht - Geltendmachung einer Honorarforderung ; Beweislast im Gebührenrecht; Erteilung des Mandats; Aufschiebende Bedingung; Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung; Berufung auf Nichteintritt der Bedingung; Kenntnis des Nichteintrittes der Bedingung; ...

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § ... 611; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 529; ; ZPO § 543; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § 544 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1 n. F.

  • rechtsportal.de

    Zur Beweislast bezüglich der Erteilung des Mandats ohne aufschiebende Bedingung (Deckungszusage der Rechtschutzversicherung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 611, 675 BGB; §§ 6 Abs. 1, 11, 23, 26, 118 Abs. 1 Nr. 1, 2 BRAGO
    Rechtsanwalt - Honoraranspruch - Beweislast für Mandat ohne aufschiebende Bedingung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 06.06.2008 - 11 U 166/07
    Wer aus einem Rechtsgeschäft Rechte herleitet, trägt die Beweislast dafür, dass das Rechtsgeschäft anfänglich ohne aufschiebende Bedingung vorgenommen worden ist ( BGH NJW 1985, 497, 498; BGH NJW 2002, 2862; OLG Sachsen - Anhalt, Urteil vom 30.09.2002, 1 U 28/02, zitiert nach JURIS), im Gebührenprozess demnach der Rechtsanwalt ( OLG Düsseldorf VersR 1976, 892, 893; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 1370, 1371).

    (vgl. hierzu auch OLG Sachsen-Anhalt Urt.v. 30.09.2002, 1 U 28/02, zitiert nach JURIS).

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