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   OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - I-1 U 294/19   

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https://dejure.org/2020,47116
OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - I-1 U 294/19 (https://dejure.org/2020,47116)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2020 - I-1 U 294/19 (https://dejure.org/2020,47116)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2020 - I-1 U 294/19 (https://dejure.org/2020,47116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinreichende Warnung seitens eines Geschädigten vor einer Schadensvergrößerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall mit Totalschaden - Muss der Kfz-Haftpflichtversicherer auch Kreditkosten des Unfallgeschädigten ersetzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2019 - 1 U 139/18

    Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung und Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Diese ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehene Obliegenheit beruht darauf, dass der Schädiger in aller Regel nicht schon von vornherein damit rechnen muss, dass der Geschädigte zu einer zügigen Schadensregulierung nicht imstande ist und zu deren Durchführung einen Kredit aufnehmen müsste (BGH, Urteil vom 06. November 1973 - VI ZR 27/73 -, BGHZ 61, 346-351, Rn. 9; Senat, Urteil vom 09. April 2019 - 1 U 139/18 -, Rn. 54, juris).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Diese ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehene Obliegenheit beruht darauf, dass der Schädiger in aller Regel nicht schon von vornherein damit rechnen muss, dass der Geschädigte zu einer zügigen Schadensregulierung nicht imstande ist und zu deren Durchführung einen Kredit aufnehmen müsste (BGH, Urteil vom 06. November 1973 - VI ZR 27/73 -, BGHZ 61, 346-351, Rn. 9; Senat, Urteil vom 09. April 2019 - 1 U 139/18 -, Rn. 54, juris).
  • LG Leipzig, 09.01.2009 - 7 O 1019/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Bei Geringverdienern, die keine banküblichen Sicherheiten für die Rückzahlung eines Kredits bereitstellen könnten, erscheint nachvollziehbar, dass Konsumentenkredite regelmäßig nur unter der Verpflichtung zum Abschluss einer den Kredit verteuernden Restschuldversicherung bewilligt werden (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 09. Januar 2009 - 7 O 1019/08 -, Rn. 15, juris).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 185/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aufwendungsersatzanspruch des zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Die Erforderlichkeit solcher Aufwendungen ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn diese unverhältnismäßig sind, so dass sie der Geschädigte bei vernünftiger Betrachtung nicht mehr für erforderlich halten darf (vgl. auch LG Saarbrücken, Urteil vom 19. Mai 2017 - 13 S 185/16 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Jedoch ist der Geschädigte im Rahmen des § 254 BGB auch unter Berücksichtigung seiner sekundären Darlegungslast nicht gehalten, von sich aus zu seiner finanziellen Situation vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 19, juris m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Er darf im Rahmen der wirtschaftlich ausgeprägten Naturalrestitution selbst entscheiden, ob er von einem Händler oder einem Privatmann statt des beschädigten Fahrzeugs ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt (BGH, Urteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 -, BGHZ 158, 388-394, Rn. 8) Er ist damit nicht verpflichtet, seine Suche nach einem Ersatzfahrzeug zunächst auf den regionalen Markt zu beschränken, um die Kosten für den Geschädigten gering zu halten, noch dürfen ihm die von dem Schädiger gewünschten Beschaffungsmodalitäten aufgezwungen werden.
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Auch für die Schadensschätzung nach dieser Vorschrift benötigt der Tatrichter aber greifbare Tatsachen, die der Geschädigte im Regelfall im Einzelnen darlegen und beweisen muss (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05

    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19
    Bei einer fiktiven Abrechnung eines Kraftfahrzeugsachschadens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05 -, juris; Freymann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 264, 81).
  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Vielmehr kann der Geschädigte seiner Darlegungs- und Beweislast in einer solchen Situation bereits durch eine unter Beweis gestellte Behauptung genügen, dass der Vorschaden beseitigt worden sei, auch wenn der Geschädigte geltend macht, von einem solchen Schaden keine Kenntnis zu haben, und lediglich vermutet, dass eine fachgerechte Reparatur erfolgt sei, solange es sich hier nicht um eine bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (siehe BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - VI ZR 377/18, juris Rn. 9 f., NJW 2020, 393; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2020 - I-1 U 294/19, juris Rn. 29, VersR 2021, 457; OLG Köln, Urteil vom 21.01.2021 - 15 U 164/19, juris Rn. 5).

    29.09.2020 - I-1 U 294/19, juris Rn. 29, VersR 2021, 457; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 21.01.2021 - 15 U 164/19, juris Rn. 5), sofern nicht diese Vorschäden ihrer Art nach ohnehin keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben können (siehe KG Berlin, Urteil vom 10.02.2021 - 25 U 160/19, juris Rn. 11, MDR 2021, 677).

  • AG Hamburg-Harburg, 06.02.2023 - 648 C 22/22
    Will der gegnerische Versicherer weitere Informationen oder benötigt er zusätzliche Nachweise, so müsste er diese vom Geschädigten anfordern (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016, 12 U 1090/15, BeckRS 2016, 15286, Rn. 9; OLG Dresden, OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010, 7 U 313/10, BeckRS 2011, 16655, (LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014, 13 S 189/13, NJW 2014, 2292 (2293).; für geringe Anforderungen insoweit auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2020, 1 U 294/19, BeckRS 2020, 41175, Rn. 5).

    Zwar kann den Beklagten insoweit eine sekundäre Darlegungslast treffen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2020, 1 U 294/19, BeckRS 2020, 41175, Rn. 6).

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