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   OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10 - 9   

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https://dejure.org/2011,7145
OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10 - 9 (https://dejure.org/2011,7145)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.02.2011 - 1 U 31/10 - 9 (https://dejure.org/2011,7145)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 1 U 31/10 - 9 (https://dejure.org/2011,7145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Verkäufer einer Photovoltaikanlage wegen unrichtiger Auskunft über die Höhe der Einspeisevergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 434; BGB § 311 Abs. 2
    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Verkäufer einer Photovoltaikanlage wegen unrichtiger Auskunft über die Höhe der Einspeisevergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Schaden bei verspäteter Montage einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nomos.de PDF (Zusammenfassung)

    Zur Haftung des Verkäufers einer Photovoltaikanlage für die Zusage einer bestimmten Einspeisevergütungshöhe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Photovoltaiklieferant haftet nicht für Strompreise

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lieferant einer Photovoltaikanlage übernimmt durch Information über die Einspeisevergütung für Strom keine Garantie für deren Höhe!

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Haftung des Solarteurs für fehlerhafte Einspeisevergütung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erklärung des Verkäufers zur Einpreisevergütung einer Photovoltaikanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Photovoltaikanlage: Höhe der Einspeisevergütung keine vereinbarte Beschaffenheit! (IBR 2011, 258)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 10.1.2007 - VIII ZR 380/04, zitiert nach Juris).

    Dies erfordert in der Regel, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (BGH, Urteil vom 10.1.2007 - VIII ZR 380/04, zitiert nach Juris).

  • OLG Rostock, 17.12.2003 - 6 U 227/02

    Zur Frage der Zusicherung der Unfallfreiheit eines Kfz bzw. des arglistigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Ein entsprechendes Denkgesetz existiert nicht (OLG Rostock, Urteil vom 17.12.2003 - 6 U 227/02, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall steuerrechtliche Konsequenzen des Erwerbs der Kaufsache als zusicherungsfähige Eigenschaften angesehen (BGHZ 79, 183, 186; WM 1986, 360 f.), dies allerdings dann verneint, wenn die steuerrechtlichen Folgen an Umstände anknüpfen, die unabhängig von der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nur aufgrund allgemeiner Kriterien, wie z.B. der Modalitäten des Erwerbsvorgangs, (steuer-)rechtliche Folgen in Bezug auf den Kaufgegenstand auslösen (BGH, Urteil 30.10.1987 - V ZR 144/86, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 30.06.2006 - 10 U 4663/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Konkrete Anhaltspunkte für eine fehler- oder lückenhafte Beweiswürdigung bestehen unter anderem dann, wenn Widersprüche zwischen der protokollierten Aussage und den Urteilsgründen, Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung sowie Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu erkennen sind (OLG München, Urteil vom 30.6.2006 - 10 U 4663/05, zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers, sei es aufgrund eines eigenständigen Beratungsvertrages oder aufgrund einer unselbständigen Beratungspflicht im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteile vom 23.7.1997 - VIII ZR 238/96 und vom 16.6.2004 - VIII ZR 393/03, beide zitiert nach Juris), kann der Geschädigte verlangen so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte (Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 311 Rn. 54; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers, sei es aufgrund eines eigenständigen Beratungsvertrages oder aufgrund einer unselbständigen Beratungspflicht im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteile vom 23.7.1997 - VIII ZR 238/96 und vom 16.6.2004 - VIII ZR 393/03, beide zitiert nach Juris), kann der Geschädigte verlangen so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte (Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 311 Rn. 54; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Diese beiden Anspruchsgrundlagen, an die mit Blick darauf zu denken war, dass der Senat den vorliegenden Vertrag als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung einordnet (vgl. BGH, Urteil vom 3.3.2004 - VIII ZR 76/03, zitiert nach Juris), gewähren über den Schadensersatz statt der Leistung zwar grundsätzlich auch die Möglichkeit der Erstattung des positiven Interesses.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall steuerrechtliche Konsequenzen des Erwerbs der Kaufsache als zusicherungsfähige Eigenschaften angesehen (BGHZ 79, 183, 186; WM 1986, 360 f.), dies allerdings dann verneint, wenn die steuerrechtlichen Folgen an Umstände anknüpfen, die unabhängig von der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nur aufgrund allgemeiner Kriterien, wie z.B. der Modalitäten des Erwerbsvorgangs, (steuer-)rechtliche Folgen in Bezug auf den Kaufgegenstand auslösen (BGH, Urteil 30.10.1987 - V ZR 144/86, zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Denn die Übernahme einer Garantie im Sinne des § 444 Fall 2 BGB setzt - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft ebenfalls - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, zitiert nach Juris; Juris-PK - Pammler, a.a.O., § 444 Rn. 30).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Eine Zusicherung ist die Erklärung des Verkäufers, er werde für die vertragsgemäße Beschaffenheit des Kaufgegenstandes auch ohne Verschulden, nämlich im Sinne einer Garantenhaftung, einstehen (BGH, Urteil vom 30.11.1990 - V ZR 91/89, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 06.12.1985 - V ZR 2/85

    Schadensatzanspruch aufgrund arglistiger Täuschung bei Verkauf eines Grundstücks

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

  • OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer

    Insbesondere hat das Landgericht zutreffend keine Beschaffenheitsvereinbarung auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen (ebenso OLG Saarbrücken IBR 2011, 258).
  • OLG Naumburg, 20.02.2014 - 1 U 86/13

    Lieferung einer Photovoltaik-Dachanlage: Rechtliche Einordnung des

    Die meisten Gerichte gehen bei der Verpflichtung zur Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage von einem Kaufvertrag mit Montageverpflichtung aus (BGH NJW-RR 2004, 850; Urteil vom 9.10.2013, VIII ZR 318/12 - BeckRS 2013, 21219; OLG Saarbrücken, Urteil vom 2.2.2011, 1 U 31/10 - BeckRS 2011, 03886; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012, 7 U 102/11 - BeckRS 2013, 04070; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.1.2013, 2 U 47/12 - BeckRS 2013, 12866).
  • OLG München, 11.12.2014 - 14 U 345/14

    Beschaffenheitsvereinbarung zum Energievertrag einer Photovoltaikanlage

    Dies begründet sie in erster Linie - unter Hinweis auf ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.02.2011, Aktenzeichen 1 U 31/10 damit, dass die Zusage eines Verkäufers zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung bei einer zu errichtenden Photovoltaikanlage keine Beschaffenheitsvereinbarung begründe.

    Unabhängig davon, dass die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 02.02.2011 (1 U 31/10) noch vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2012 ergangen ist, widerspricht auch diese dem hiesigen Urteil nicht.

  • OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11

    Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb

    16 Nach allgemeiner Meinung ist jedes Photovoltaikmodul eine Anlage i. S. von § 3 Nr. 1 EEG 2009 (Hinweis 2011/11 Clearingstelle/EEG, S. 3, 4, Anl. B 2, Bl. 43, 44; ebenso OLG Saarbrücken, Urteil vom 2. Februar 2011, 1 U 31/10).

    26 Für die Vorgängervorschrift (§ 11 Abs. 6 EEG 2004) hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 2. Februar 2011, 1 U 31/10, Rn 63 nach juris) das ebenso gesehen und ausgeführt:.

  • LG Krefeld, 28.04.2021 - 7 O 59/20

    Senkung von Verbrauchskosten

    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers kann der Geschädigte aber grundsätzlich nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte, wie er also bei richtig erteilter Beratung stünde (Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 311 Rdnr. 55; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, veröffentlicht u.a. in NJW 1998, 982 - 983, dort Rdnr. 8 z. n. JURIS; OLG Saarbrücken, Urteil 02.02.2011 - 1 U 31/10, veröffentlicht in JURIS, dort Rdnr. 65).

    Ist infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des anderen Teils ein Vertrag zu Stande gekommen, hat der Geschädigte Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages, nicht aber auf Ersatz des Gewinns, den er sich aus der Durchführung des Vertrages erhofft hatte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02. Februar 2011 - 1 U 31/10 - 9 -, Rn. 65, juris).

  • OLG Bamberg, 17.04.2013 - 3 U 127/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehlers: Wie ist die Schadenshöhe darzulegen?

    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers kann der Geschädigte aber grundsätzlich nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte, wie er also bei richtig erteilter Beratung stünde (Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 311 Rdnr. 55; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, veröffentlicht u.a. in NJW 1998, 982 - 983; OLG Saarbrücken, Urteil 02.02.2011 - 1 U 31/10).
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 1 U 18/13

    Photovoltaikanlage ist kein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!

    Die vertragliche Beziehung der Parteien ist als Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 1 BGB zu qualifizieren, da nach dem vereinbarten Vertragsgegenstand unzweifelhaft auf der Lieferung der Anlage der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen liegt und nicht auf der eher untergeordneten Montageverpflichtung (BGH, Urteil v. 03.03.2004 - VIII ZR 76/03, NJW-RR 2004, 850; Senat, Urteil v. 02.02.2011 - 1 U 31/10 - Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., Einf. vor § 631 Rz. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25087
OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz gegen einen Fahrgast bei Verletzung auf Grund des Versuchs der Verhinderung eines Sturzes eines stehenden Fahrgastes beim Bremsen der Straßenbahn; Pflicht eines stehenden Fahrgastes zum Verschaffen von festen Halt während der Straßenbahnbeförderung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche unter anlässlich einer Notbremsung gestürzten Fahrgästen einer Straßenbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Duisburg, 29.03.2007 - 5 S 123/06

    Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einer durch die Bremsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Zutreffend hat das Landgericht Duisburg in seinem zu dem Az: 5 S 123/06 am 29. März 2007 verkündeten Berufungsurteil ausgeführt, die Beklagte zu 1. hätte sich nach Einstieg in die Straßenbahn entweder mit ihrem Gepäck zum Selbstschutz hinsetzen oder ihr Gepäck verstauen und sich mit beiden Händen an der dafür vorgesehenen Vorrichtung halten müssen.

    In dieser Situation hätte die Klägerin bereits bei Wahrnehmung des akustischen Warnsignals ihre Taschen abstellen und sich sodann beidhändig festhalten können und müssen (Bl. 3 UA; Bl. 101 BeiA 5 S 123/06).

    Dieses Vorbringen erscheint schon im Hinblick darauf nicht erheblich, dass die Beklagte als seinerzeit klagende Partei anlässlich ihrer informatorischen Befragung durch das Landgericht im Termin vom 22. Februar 2007 in dem Verfahren 5 S 123/06 angegeben hatte, sie habe vor der Einleitung der Bremsung noch über längere Zeit ein akustisches Warnsignal vernommen.

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Im Hinblick darauf, dass die Ansprüche aus § 683 BGB unter Umständen eine existenzbedrohende Höhe erreichen können, soll grundsätzlich die Aufbringung der für den Schutz der Unfallhelfer erforderlichen Mittel Sache der Allgemeinheit sein (BGHZ 92, 270, 272, 273).

    Deshalb sollen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag jedenfalls dann nicht gemäß § 1542 RVO (nunmehr § 116 SGB X) auf den Sozialversicherungsträger übergehen, wenn dessen Eintrittspflicht allein auf § 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO (jetzt § 2 Abs. 1 Ziff. 13a SGB XII) beruht, es sich nicht um Leistungen gemäß § 765a Abs. 1 RVO handelt und wenn derjenige, dem Nothilfe geleistet wurde, sich nicht nachweislich schuldhaft in die Notlage gebracht hat (Leitsatz BGHZ 92, 270).

    Die Leistungen der Sozialversicherung sollen denjenigen nicht entlasten, der aufgrund seines eigenen rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens oder aufgrund einer ihn treffenden Gefährdungshaftung für die Folgen eines Schadens einzustehen hat (BGHZ 92, 270, 272 mit Hinweis auf BVerfGE 21, 362, 376; BGHZ 9, 179, 186 und weiteren Nachweisen).

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04

    Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Der entscheidende Gesichtspunkt für die Nichteinschlägigkeit der Vorschrift des § 104 SGB VII ergibt sich letztlich daraus, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für den Geschädigten S. nicht aus den Vorschriften der § 2 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 Satz 1 SGB VII folgt, sondern aus der Hilfeleistungsbestimmung des § 2 Abs. 1 Ziffer 13 Buchstabe a SGB VII. Dieser Versicherungsschutz führt indes nach einhelliger Ansicht nicht zur Anwendung des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII (BGH NJW 2006, 1592; Wellner a.a.O., S. 403; KSW/von Koppenfels/Spies, § 104 SGB VII Rdnr. 5; Jochem Schmitt a.a.O., § 104, Rdnr. 11).

    Damit fehlt es an den Strukturen, aus welchen sich der Haftungsausschluss gemäß § 104 SGB VII rechtfertigt - nämlich der Finanzierung der Unfallversicherung durch Unternehmer sowie Wahrung des Betriebsfriedens (BGH NJW 2006, 1592, 1593, 1594).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.1982 - 1 U 79/82

    Straßenbahn; Fahrgast; Fahrschein; Kurvenfahrt; Unfall; Verschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Urteil vom 13. Dezember 1982, Az.: 1 U 79/82, veröffentlicht in VRS 64, 361; Urteil vom 17. Februar 1997, Az.: 1 U 75/96; Urteil vom 10. Mai 1999, Az.: 1 U 157/98; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut a.a.O., § 4, Rdnr. 35 sowie bei Filthaut NZV 2008, 599, 603).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Die Gewichtung des Mitverschuldens gesamtschuldnerisch verbundener Nebentäter ist nicht durch eine Einzelabwägung im Verhältnis Geschädigter - einzelner Schädiger, sondern im Rahmen einer Gesamtschau mit dem Verhältnis des Geschädigten zu den Schädigern vorzunehmen (Greger a.a.O., Rdnr. 138 mit Hinweis auf BGHZ 30, 203; BGHZ 54, 284; BGHZ 61, 354; BGH NJW 2006, 896 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Die Gewichtung des Mitverschuldens gesamtschuldnerisch verbundener Nebentäter ist nicht durch eine Einzelabwägung im Verhältnis Geschädigter - einzelner Schädiger, sondern im Rahmen einer Gesamtschau mit dem Verhältnis des Geschädigten zu den Schädigern vorzunehmen (Greger a.a.O., Rdnr. 138 mit Hinweis auf BGHZ 30, 203; BGHZ 54, 284; BGHZ 61, 354; BGH NJW 2006, 896 und weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Die Leistungen der Sozialversicherung sollen denjenigen nicht entlasten, der aufgrund seines eigenen rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens oder aufgrund einer ihn treffenden Gefährdungshaftung für die Folgen eines Schadens einzustehen hat (BGHZ 92, 270, 272 mit Hinweis auf BVerfGE 21, 362, 376; BGHZ 9, 179, 186 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02

    Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Nach Lage der Dinge bestehen auch keine Zweifel an dem adäquaten Kausalzusammenhang zwischen dem Versäumnis der Beklagten, sich den erforderlichen festen Halt zu verschaffen und dem Eintritt der Verletzung bei dem Nothelfer S. Der im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität erforderliche adäquate Ursachenzusammenhang ist dann gegeben, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 249, Rdnr. 59 mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 142 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1972 - 1 U 251/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, Urteil vom 26. Juni 1972, Az.: 1 U 251/71, veröffentlicht in VersR 1972, 1171, KG MDR 2010, 1111; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 31).
  • KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09

    Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, Urteil vom 26. Juni 1972, Az.: 1 U 251/71, veröffentlicht in VersR 1972, 1171, KG MDR 2010, 1111; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 31).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen

    Zwar kann im Straßenverkehr ein sich einsetzender Pannenhelfer als "Wie Beschäftigter" des hilfebedürftigen Dritten Versicherter aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII sein (Senat, Urteil vom 30.11.2010 - I-1 U 31/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14

    Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den

    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf Senat, VersR 1972, 171; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, NZV 2011, 393, Rdnr. 24 - zitiert nach juris; KG MDR 2010, 1111; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss ein Fahrgast im öffentlichen Personennahverkehr im Großstadtbereich jederzeit damit rechnen, dass plötzlich Gefahrensituationen auftreten, die einen abrupten Einsatz der Bremsen erforderlich machen (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; so auch KG NZV 2010, 570, Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, Rdnr. 26 - zitiert nach juris; KG NZV 2010, 570).

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Würdigung des Landgerichts seinem Verschulden ein so großes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, dort mit Hinweis auf OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12

    Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer

    Kann er keinen Sitzplatz einnehmen, so muss sich ein Fahrgast grundsätzlich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festhalten (Senat, Urteil vom 31. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393).

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15072
OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,15072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.2010 - 1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,15072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 2010 - 1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,15072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 286 ZPO, § 287 ZPO
    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Auslegung eines Teilungsabkommens; Kausalitätsnachweis für eine HWS-Verletzung bei einem Auffahrunfall

  • verkehrslexikon.de

    Auslegung eines Teilungsabkommens zwischen Kfz-Versicherung und Krankenkasse hinsichtlich des vereinbarten Ursachennachweises

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Ersatzanspruches aus einem Schadensfall im Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber bei Geltung eines dem Arbeitsvertrag zugrundliegenden Teilungsabkommens; Anforderungen an die Auslegung zur Erbringung des Kausalitätsnachweises eines Schadensfalles auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Teilungsabkommens unter Versicherungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung eines Teilungsabkommens unter Versicherungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 295
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10
    Der Bundesgerichtshof hat es (in der vom Landgericht selbst angeführten Entscheidung NJW 2008, 2845) gebilligt, dass das Berufungsgericht seine Überzeugung aus den Aussagen des Unfallopfers und des behandelnden Arztes gewonnen hat.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06

    Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10
    Für die Annahme eines "Schadensfalles" ist dabei nicht Voraussetzung, dass die Anspruchstellerin eine durch den Unfall verursachte Körperverletzung nachweist; vielmehr reicht es aus, dass nach einem Unfall durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sei es auch aufgrund einer fehlerhaften Diagnose) ein Schleudertrauma festgestellt wurde und die Anspruchstellerin dafür Kosten aufgewendet hat (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1470).
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