Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.07.2012 - 1 U 43/12   

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https://dejure.org/2012,35262
OLG Naumburg, 12.07.2012 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2012,35262)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2012 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2012,35262)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2012,35262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Krankenhaushaftung: Sturz eines aus dem Bett aufstehenden Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen eines Sturzes im Aufwachraum nach einer Operation an der Hand; Berücksichtigung eines Mitverschuldens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen eines Sturzes im Aufwachraum nach einer Operation an der Hand; Berücksichtigung eines Mitverschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krankenhausbetreiber kann für Sturz eines Patienten beim Aufstehen (anteilig) haften

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Vollbeherrschbares Risiko in der Pflege

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Sturz im Krankenhaus und der Haftung des Krankenhausträgers bei einem voll beherrschbaren Risiko

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollbeherrschbares Risiko bei einer Pflegemaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 537
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.09.2007 - 12 U 145/06

    Haftung des Krankenhausträgers: Beweislast des Klinikträgers beim Sturz eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2012 - 1 U 43/12
    Kommt es aber im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zu einem Sturz des Patienten, so hat der Krankenhausbetreiber (vorliegend die Beklagte) darzulegen und zu beweisen, dass der Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des Personals beruht (KG Beschluss vom 18.9.2007 - 12 U 145/06 - [z.B. KGR 2008, 505]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09

    Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2012 - 1 U 43/12
    Dagegen gilt eine Situation gerade nicht als voll beherrschbar, wenn sich der Patient in seinem Zimmer selbst frei bewegt und dabei zu Fall kommt (HansOLG Bremen Urteil vom 22.10.2009 - 5 U 25/09 - [z.B. MDR 2010, 212]; hier: zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - I-1 U 43/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51920
OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - I-1 U 43/12 (https://dejure.org/2012,51920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2012 - I-1 U 43/12 (https://dejure.org/2012,51920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2012 - I-1 U 43/12 (https://dejure.org/2012,51920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 08.08.2012 - 3 U 78/12

    Kapitalanlagebeteiligung an einer Publikumskommanditgesellschaft: Haftung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Ein Haftungsausschluss gegenüber der Klägerin ist in dieser Regelung nicht enthalten (a.A. OLG Bamberg, Urteil vom 15.08.2012 - Az.: 3 U 78/12 - (vgl. Bl. 418 f. d.A.).

    Im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Bamberg vom 15.08.2012 - Az.: 3 U 78/12 ist die Revision zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Eine hieraus folgende subsidiäre Haftung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof für Erstattungsansprüche bei Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers durch einen Gesellschafter bejaht (vgl. BGHZ 37, 299, NJW 1980, 339).
  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 132/78

    Voraussetzungen für den Gesamtschuldnerausgleich - Anforderungen an Ansprüche von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Eine hieraus folgende subsidiäre Haftung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof für Erstattungsansprüche bei Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers durch einen Gesellschafter bejaht (vgl. BGHZ 37, 299, NJW 1980, 339).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 382/99

    Rückgriffsanspruch des einen Gesellschaftsgläubiger befriedigenden Kommanditisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    In seinem Urteil vom 17.12.2001 (NJW-RR 2002, 455) hat der Bundesgerichtshof die auf die Ausgleichspflicht nach § 426 BGB gestützte Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters durch einen Kommanditisten, der einen Gesellschaftsgläubiger ohne eigene Verpflichtung freiwillig befriedigt hat, von der weiteren Voraussetzung abhängig gemacht, dass die primär haftende Gesellschaft entweder nicht in der Lage oder nicht bereit ist, den ihr gegenüber insoweit bestehenden Aufwendungsersatzanspruch nach § 110 HGB zu erfüllen und damit eine subsidiäre Haftung des Mitgesellschafters gegenüber der Haftung der Gesellschaft statuiert.
  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01

    Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Diese Fallgestaltung ist grundsätzlich auf den Fall übertragbar, dass ein Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft eine Forderung aus einem sogenannten Drittgeschäft hat (vgl. auch OLG Karlsruhe NZG 2001, 748, BGH NZG 2002, 519).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2001 - 6 U 137/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Diese Fallgestaltung ist grundsätzlich auf den Fall übertragbar, dass ein Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft eine Forderung aus einem sogenannten Drittgeschäft hat (vgl. auch OLG Karlsruhe NZG 2001, 748, BGH NZG 2002, 519).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 17 U 218/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Insoweit dürfte sich der Sachverhalt vom Urteil des OLG Karlsruhe vom 10.07.2012 - Az.: 17 U 218/11 - unterscheiden (vgl. BK 1.) In diesem Gesamtzusammenhang ist ferner einzubeziehen, dass die Klägerin nur einen geringen Teil ihrer Forderungen fällig gestellt hat; dies wohl maßgeblich unter dem Gesichtspunkt, dass so eine Überschuldung der KG vermieden wird.
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    In dem vom Landgericht zitierten Urteil des OLG Stuttgart (NJOZ 2007, 1211) ergibt sich die Unzulässigkeit der Klage wegen einer nicht hinreichenden Bestimmung des Streitgegenstandes gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO daraus, dass die dortige Anspruchstellerin einen rückständigen Betrag zwar beziffert, hierbei jedoch nicht angegeben hatte, für welchen Zeitraum der rückständige Betrag angefallen war.
  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 40/67

    Persönliche Haftung für Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft (KG) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Diese vom Bundesgerichtshof aufgegriffene Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1970, 280) berücksichtigt, dass die Gesellschaftsbeziehung auch das außergesellschaftliche Rechtsverhältnis überlagert (vgl. Münchener Kommentar/Ulmer, BGB, 5. Aufl., § 705 Rdnr. 203).
  • RG, 05.01.1937 - II 182/36

    1. Kann der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft einen Anspruch, den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 1 U 43/12
    Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters für sogenannte Drittforderungen, d.h. Forderungen von Gesellschaftern aus einem Rechtsgeschäft, das die Gesellschaft wie mit einem außenstehenden Dritten abschließen kann, als zulässig anzusehen (vgl. RGZ 153, 305).
  • OLG Celle, 31.10.2012 - 9 U 36/12

    Geschlossener Immobilienfonds: Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters für

    47 aa) Bereits aus dem Wortlaut der Klausel des § 3 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrags ergibt sich, dass die Parteien einen umfassenden Haftungsausschluss für die Kommanditisten vereinbart haben, soweit dies gesetzlich zulässig ist (ebenso in einem Parallelprozess der Klägerin gegen einen anderen Kommanditisten OLG Bamberg, Urt. v. 08.08.2012 - 3 U 78/12, S. 11 ff. - Anlagen BK 13 - sowie BB 29; a. A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2012 - I-1 U 43/12 -, S. 10 -11, Bl. 799, 808 - 809 d. A.).

    Vor diesem Hintergrund wird eine Auslegung des § 3 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrags im Sinne einer bloßen Klarstellung, dass über die Leistung der vereinbarten Kommanditeinlage hinaus keine Nachschusspflicht bestehe (so OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2012 - I-1 U 43/12, S. 10 f.), der Bedeutung und erkennbaren Schutzfunktion dieser Klausel nicht gerecht.

    Zwar ist angesichts der Vielzahl von parallelen Prozessen, welche die Klägerin gegenüber etwa 130 Kommanditisten angestrengt hat, und der voneinander abweichenden Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe (Urt. v. 10.07.2012 - 17 U 218/11, Anlage BB 25 = BK 10, Bl. 638 ff. d. A.) und Bamberg (Urt. v. 15.08.2012 - 3 U 78/12, Anlage BB 29, Bl. 745 ff. d. A. = BK 11, Bl. 647 ff. d. A.) auf der einen Seite sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 25.09.2012 - I-1 U 43/12, Bl. 799 ff. d. A.) auf der anderen Seite eine Entscheidung des BGH zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich.

  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 8/12

    Haftung der Kommanditisten einer Publikums-KG gegenüber der persönlich haftenden

    Das Fehlen einer solchen Freistellungsregelung zeigt, dass die Klausel nicht auf die Befreiung der Kommanditisten von ihrer Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern, die aufgrund eines Rechtsgeschäfts mit der Gesellschaft Ansprüche gegen diese haben, gerichtet ist, sondern lediglich in deklaratorischer Weise die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2012, Az. 1 U 43/12; a.A. OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2012, Az. 3 U 78/12 und OLG Celle, Urteil vom 31.10.2012, Az. 9 U 36/12).

    Mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat allerdings davon aus, dass ein Gesellschafter-Gläubiger aufgrund der ihm obliegenden Treuepflicht grundsätzlich gehalten ist, zunächst die Gesellschaft auf Erfüllung seiner Forderung in Anspruch zu nehmen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2012, Az. 17 U 218/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2012, Az. 1 U 43/12; OLG Karlsruhe, NZG 2001, 749 f.; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Auflage 2008, § 128 Rdn. 10; Baumbach/Hopt, HGB, § 128 Rdn. 24; MüKo-Schmidt, HGB, 1. Auflage 2004, § 128 Rdn. 12; Glanegger/Kirnberger/Kusterer/Ruß/Selder/ Stuhlfelner, HGB, 7. Auflage 2007, § 128 Rdn. 21; Staub-Habersack, HGB, 5. Auflage 2009, § 128 Rdn. 26).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 12/12

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung eines Kommanditisten für

    Aus der Treuepflicht zwischen den Gesellschaftern wird teilweise abgeleitet, dass ein Gesellschafter auch bei Drittforderungen nur subsidiär gegen die Gesellschafter vorgehen darf und sich vorrangig an die Gesellschaft halten muss (vgl. Schmidt in Münchener Kommentar HGB, Band 2, 3. Aufl, § 128 Rz. 12: idR nur subsidiär; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 128 Rz. 23: im Zweifel; Hillmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 128 Rz. 10; Neubauer/Herchen in Münchener Handbuch Gesellschaftsrecht, Band 2, 3. Aufl., § 30 Rz. 15; Habersack in Großkommentar HGB, 4. Aufl., § 128 Rz. 13; Stenzel/Beckmann, BB 2011, 2507, 2508; Walter, JuS 1992, 81, 85; OLG Karlsruhe, NZG 2001, 748, 749; OLG Bamberg, Urt. v. 08.08.2012, 3 U 78/12, OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.07.2012, 17 U 218/11 und OLG Düsseldorf, Urt. vom 25.09.2012, I-1 U 43/12, jeweils in einem Parallelfall).
  • OLG Köln, 28.12.2012 - 18 U 48/12

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgrund Rückzahlung der Einlage

    Während das OLG Bamberg (insbesondere im Urteil vom 15.8.2012 - 3 U 78/12) und das OLG Celle (Urteil vom 31.10.2012 - 9 U 36/12) in dieser Regelung einen Haftungsausschluss gegenüber der Klägerin gesehen haben, hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 25.9.2012 - I-1 U 43/12) einen solchen verneint.
  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 15/12

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung eines Kommanditisten für

    Aus der Treuepflicht zwischen den Gesellschaftern wird teilweise abgeleitet, dass ein Gesellschafter auch bei Drittforderungen nur subsidiär gegen die Gesellschafter vorgehen darf und sich vorrangig an die Gesellschaft halten muss (vgl. Schmidt in Münchener Kommentar HGB, Band 2, 3. Aufl., § 128 Rz. 12: idR nur subsidiär; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 128 Rz. 23: im Zweifel; Hillmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 128 Rz. 10; Neubauer/Herchen in Münchener Handbuch Gesellschaftsrecht, Band 2, 3. Aufl., § 30 Rz. 15; Habersack in Großkommentar HGB, 4. Aufl., § 128 Rz. 13; Stenzel/Beckmann, BB 2011, 2507, 2508; Walter, JuS 1992, 81, 85; OLG Karlsruhe, NZG 2001, 748, 749; OLG Bamberg, Urt. v. 08.08.2012, 3 U 78/12, OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.07.2012, 17 U 218/11 und OLG Düsseldorf, Urt. vom 25.09.2012, I-1 U 43/12, jeweils in einem Parallelfall).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.01.2016 - 1 U 43/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47156
OLG Schleswig, 14.01.2016 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2016,47156)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.01.2016 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2016,47156)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2016,47156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Schlussrechnung - Zugang als Fälligkeitsvoraussetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Fälligkeit setzt Zugang voraus!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 13.02.2004 - 4 U 67/03

    Pachtvertragsanpassung bei Versagung einer Nutzungsänderungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2016 - 1 U 43/12
    Für Postsendungen besteht kein Anscheinsbeweis, dass eine aufgegebene Sendung den Empfänger auch erreicht (OLG Schleswig, Urteil vom 13.02.2004 - 4 U 67/03, SchlHA 2005, 49 = IBRRS 2004, 0937 = IMRRS 2004, 0468), so dass dieser Beweis auch durch Vernehmung der als Beweismittel angebotenen Mitarbeiterin, die das Schreiben aufgegeben haben soll, nicht zu führen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.02.2016 - 1 U 43/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47157
OLG Schleswig, 16.02.2016 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2016,47157)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.02.2016 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2016,47157)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 1 U 43/12 (https://dejure.org/2016,47157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Fälligkeit setzt Zugang voraus!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber erstellt die Schlussrechnung: Fälligkeit setzt Zugang voraus! (IBR 2017, 67)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.05.2013 - I-1 U 43/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34256
OLG Köln, 17.05.2013 - I-1 U 43/12 (https://dejure.org/2013,34256)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2013 - I-1 U 43/12 (https://dejure.org/2013,34256)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - I-1 U 43/12 (https://dejure.org/2013,34256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 550 S. 1; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer acht Jahre zurückliegenden Ausübung einer Option zur Verlängerung eines Mietvertrages

  • ibr-online

    Ausübung einer Mietoption bei Eigentümerwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 884
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 1 U 43/12
    Zwar kann sich jede Partei im Grundsatz darauf berufen, dass die für einen Vertrag vorgeschriebene Form nicht eingehalten worden sei (BGH, Urteil vom 05.11.2003 - XII ZR 134/02 - , Rdnr.16, zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 29.11.2005 - 22 U 105/05

    Genügt Fax der Schriftform bei Ausübung einer Verlängerunsoption?

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 1 U 43/12
    Dies ist allerdings für die Wirksamkeit der Erklärung des Beklagten zur Optionsausübung vom 16.04.2004, die in der nach §§ 126, 550 BGB erforderlichen Schriftform (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.11.2005 - 22 U 105/05 - , Rdnr.29, zitiert nach JURIS) abgegeben wurde, unschädlich.
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZR 78/17

    Ausüben einer Option zur Verlängerung eines Mietvertrags während der für das

    bb) Entgegen einer von Teilen der Literatur und früherer obergerichtlicher Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. etwa OLG Köln ZMR 2013, 884, 885 und NZM 2006, 464; OLG Frankfurt NZM 1998, 1006; BeckOGK/Dittert BGB § 550 Rn. 107 ff.; Dittert jurisPR-MietR 18/2013 Anm. 6; Schmidt-Futterer/Lammel Mietrecht 13. Aufl. § 550 BGB Rn. 12; Zöll in Lindner-Figura/Opree/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. Kap. 9 Rn. 26; wohl auch Hannemann in Hannemann/Wiegner Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht 4. Aufl. § 47 Rn. 5) unterfällt die Ausübung einer Verlängerungsoption selbst hingegen nicht § 550 BGB (ebenso etwa OLG Dresden NZM 2017, 442, 444; KG Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 8 U 91/17 - juris Rn. 35; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 5. Aufl. § 550 BGB Rn. 51a; Erman/Lützenkirchen BGB 15. Aufl. § 550 Rn. 20; Ettl in Spielbauer/Schneider Mietrecht 2. Aufl. § 550 Rn. 10; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Schweitzer Gewerberaummiete § 550 Rn. 8 und 66; Guhling NZM 2014, 529, 533; Krenek in Spielbauer/Schneider Mietrecht 2. Aufl. § 542 BGB Rn. 58; MünchKommBGB/Häublein 7. Aufl. § 535 Rn. 27; Palandt/Weidenkaff BGB 77. Aufl. § 550 Rn. 4).
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