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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.11.2007 - 1 U 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12519
OLG Naumburg, 01.11.2007 - 1 U 59/07 (https://dejure.org/2007,12519)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.11.2007 - 1 U 59/07 (https://dejure.org/2007,12519)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. November 2007 - 1 U 59/07 (https://dejure.org/2007,12519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Psychische Beeinträchtigungen, später Heilungseintritt sowie ein Erfordernis weitergehender Behandlung nach einem Unterschenkelschaftstrümmerbruch als Kriterien für einen Schmerzensgeldanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; ZPO § 529; ZPO § 513; ZPO § 546
    10 000 Euro Schmerzensgeld für um 21 Monate verzögerte Wundheilung einer Unterschenkelfraktur. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld wegen unzureichender unfallchirurgischer Nachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterschenkel-Trümmerbruch schlecht operiert - Heilungsprozess dauert deshalb über zwei Jahre: Schmerzensgeld für Patienten

Besprechungen u.ä.

  • arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schmerzensgeld für eine durch Falschbehandlung ausgelöste Verzögerung des Heilungsprozesses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 407
  • VersR 2008, 415
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19

    Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung;

    So kann ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufener Behandlungsfehler dem Schadensfall sein besonderes Gepräge geben (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2018, 790, juris Rn. 30; OLG Köln, VersR 2003, 860, juris Rn. 15; dasselbe, VersR 2013, 113, juris Rn. 40; OLG Naumburg, VersR 2002, 1295, juris Rn. 127; dasselbe, VersR 2008, 415, juris Rn. 4; OLG Koblenz VersR 1989, 629, juris Rn. 34; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1467, 1468; MünchKommBGB/Oetker, 8. Auflage, § 253 Rn. 48; jurisPK-BGB/Vieweg/Lorz, § 253 Rn. 82 [Stand: 1. Juni 2021]; Soergel-Ekkenga/Kuntz, BGB 13. Aufl., § 253 Rn. 20; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl., Rn. 311, 374; aA OLG Bremen, VersR 2003, 779, juris Rn. 4, 7; Grüneberg/ders., 81. Aufl., § 253 Rn. 4 und NK-BGB/Huber, 4. Aufl., § 253 Rn. 27).
  • OLG Naumburg, 28.03.2013 - 1 U 97/12

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Bemessung bei HWS-Distorsion und multiplen

    Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vor allem durch das Ausmaß, die Schwere und die Dauer der Verletzungen und erlittenen Schmerzen und die hiermit verbundene Beeinträchtigung der Lebensqualität bestimmt (Senat NJW-RR 2008, 407, 408).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld dem Verletzten - insbesondere bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Taten (OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 1115; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 407) - Genugtuung für dasjenige verschaffen, das ihm der Schädiger angetan hat (BGH aaO).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 8 U 116/12

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei Implantation von Totalendoprothese des

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in Schmerzensgeldtabellen zusammengestellten Rechtsprechung (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1996, 8 U 166/95, juris, VersR 1998, 55 ff; OLG Naumburg, VersR 2008, 415; OLG Saarbrücken, VersR 1991, 1289 ff).
  • LG Stade, 03.09.2020 - 3 O 165/19
    Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vor allem durch das Ausmaß, die Schwere und die Dauer der Verletzungen und erlittenen Schmerzen und die hiermit verbundene Beeinträchtigung der Lebensqualität bestimmt (OLG Nauburg NJW-RR 2008, 407 [408]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - I-1 U 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13357
OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - I-1 U 59/07 (https://dejure.org/2007,13357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2007 - I-1 U 59/07 (https://dejure.org/2007,13357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - I-1 U 59/07 (https://dejure.org/2007,13357)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen fehlgeschlagener Nachbesserung durch den Verkäufer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs und Feststellung des Annahmeverzugs mit der Rücknahme des Fahrzeugs; Entbehrlichkeit einer Nacherfüllungsfrist vor Erklärung eines Rücktritts; Vermutung des Fehlschlagens einer Nachbesserung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Neuwagenkauf - Rückabwicklung wegen Motorproblemen

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 346; ; BGB § 440

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 440
    Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach 2. Nachbesserungsversuch bei Motorproblemen eines beim Vertragshändler erworbenen Neufahrzeuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 59/07
    Bei technisch besonders komplizierten Geräten oder bei schwer behebbaren Mängeln können einem Verkäufer in der Tat mehr als zwei Versuche zuzubilligen sein (BGH NJW 2007, 504).
  • LG Aachen, 04.05.2017 - 10 O 422/14

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen VW Polo 1.6 TDI - VW-Abgasskandal

    Eine Wertsteigerung geht mit der Garantie nicht einher (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2007 - I-1 U 59/07 -, juris Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.08.2008 - I-1 U 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9717
OLG Köln, 22.08.2008 - I-1 U 59/07 (https://dejure.org/2008,9717)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.2008 - I-1 U 59/07 (https://dejure.org/2008,9717)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 2008 - I-1 U 59/07 (https://dejure.org/2008,9717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Motorradfahrers mit einem auf der Fahrbahn in drei Zügen wendenden PKW

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 10; ; StVG § 10 Abs. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 10; ; StVO § 10 Satz 1; ; BGB § 276; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 823; ; BGB § 844; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 1601; ; BGB § 1602 Abs. 2; ; BGB § 1968

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Motorradfahrers mit einem auf der Fahrbahn in drei Zügen wendenden PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anfahren vom Fahrbahnrand - Motorradunfälle - Wenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 17.10.2003 - 24 O 291/03

    Keine Anrechnung der Betriebsgefahr eines anfahrenden Linienbusses beim

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann danach zu verneinen sein, wenn die Körperverletzung nach den Umständen des Falles gegenüber dem alsbald eintretenden Tod keine abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung darstellt, sondern vielmehr ein notwendiges Durchgangsstadium ist, welches aus Billigkeitsgesichtspunkten einen Ausgleich in Geld nicht erforderlich macht (vgl. Palandt/Heinrichs a. a. O.; BGH NJW 1998, 2741; OLG Düsseldorf r + s 1997, 159; LG Berlin VRS 107, 13 ff.).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann danach zu verneinen sein, wenn die Körperverletzung nach den Umständen des Falles gegenüber dem alsbald eintretenden Tod keine abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung darstellt, sondern vielmehr ein notwendiges Durchgangsstadium ist, welches aus Billigkeitsgesichtspunkten einen Ausgleich in Geld nicht erforderlich macht (vgl. Palandt/Heinrichs a. a. O.; BGH NJW 1998, 2741; OLG Düsseldorf r + s 1997, 159; LG Berlin VRS 107, 13 ff.).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Dabei muss Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten genommen werden, zu welcher auch seine Umgebung gehört (vgl. BGH NJW 1996, 1958; NJW 2000, 800, 802).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Dabei muss Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten genommen werden, zu welcher auch seine Umgebung gehört (vgl. BGH NJW 1996, 1958; NJW 2000, 800, 802).
  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Da zudem weder für den Motorradfahrer, der nach dem im Ermittlungsverfahren 150 Js 536/06 StA Köln erstatteten schriftlichen Gutachten des Sachverständigen B. vom 22.08.2006 (Blatt 64 ff. BA) bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Kollision deutlich hätte vermeiden können (Blatt 75 ff. BA), noch - aus den bereits vom Landgericht im angefochtenen Urteil angeführten und durch das Berufungsvorbringen nicht entkräfteten Gründen - für den Beklagten zu 1) der Unabwendbarkeitsnachweis aus § 17 Abs. 3 StVG zu führen ist, muss nach § 17 Abs. 1, 2 StVG eine Abwägung der wechselseitigen Verursachungsanteile vorgenommen werden, wobei im Rahmen der Bestimmung der Haftungsquoten nach ständiger Rechtsprechung nur solche Tatsachen Berücksichtigung finden können, die erwiesenermaßen unfallursächlich geworden sind (vgl. OLG Saarbrücken a. a. O.; KG NZV 2007, 306).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1996 - 14 U 25/96
    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann danach zu verneinen sein, wenn die Körperverletzung nach den Umständen des Falles gegenüber dem alsbald eintretenden Tod keine abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung darstellt, sondern vielmehr ein notwendiges Durchgangsstadium ist, welches aus Billigkeitsgesichtspunkten einen Ausgleich in Geld nicht erforderlich macht (vgl. Palandt/Heinrichs a. a. O.; BGH NJW 1998, 2741; OLG Düsseldorf r + s 1997, 159; LG Berlin VRS 107, 13 ff.).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Indes ist der gegen den Beklagten zu 1) sprechende Anscheinsbeweis im Streitfall durch die - feststehende - ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf Seiten des Motorradfahrers, der bei einer Bremsausgangsgeschwindigkeit von mindestens 92 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Abs. 3 StVO) jedenfalls um mehr als 80 % überschritten hatte, entkräftet (vgl. BGH VersR 1985, 989; Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07
    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287; Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300; s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden, Rückwärts- oder Anfahrenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache ( vgl. zum Vorstehenden: OLG Köln, Urteile vom 22. August 2008 - Az.: I-1 U 59/07 - und vom 27. Oktober 1998 - Az.: 9 U 66/98 -, jeweils zitiert nach juris und m. w. N. ).

    Eine Ausnahme von der Pflicht zur ständigen Verkehrsbeobachtung kann nur erwogen werden, wenn jede Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und durch diesen ausgeschlossen ist ( höchste Sorgfaltsstufe; vgl.: OLG Köln, Urteil vom 22. August 2008, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Das kann - ebenso wie in den Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt - selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zu Folge haben und der alsbaldige Tod nach den konkreten Umständen des Falles - insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs (Hervorhebung durch Unterstreichung jeweils durch den Senat) - derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O., Rn 19, dort verneint bei Tod nach einer Stunde Bewusstlosigkeit nach einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall; vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2000, 1 U 1645/97, juris, dort Rn 26-31 mwN: Tod durch Ertrinken; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008, I-1 U 79/06, juris, dort Rn 58 ff. mwN: Tod durch Verkehrsunfalls nach ca. 2 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1996, 1 U 52/95, juris, Rn 8 ff. und OLG Köln, Urteil vom 22.08.2008, I-1 U 59/07, Rn 30 ff., jeweils: Tod durch Verkehrsunfall nach 3 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, Urteil vom 14.05.1998, 7 U 87/96, dort Rn 4 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Tod durch Verkehrsunfall nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1993, 4 U 1329/92, juris, Rn 44: Tod eines LKW-Fahrers durch Auffahren auf einen auf der Autobahn querstehenden Panzer; vgl. auch: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 12. Auflage 2016, Rn 282-288 ff. mwN nebst Differenzierungen/Fallgruppen; IMM-DAT-Slizyk, 14. Auflage 2018, Rn 281 ff., insbes.
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