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   OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - I-1 U 84/19   

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OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - I-1 U 84/19 (https://dejure.org/2020,10380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2020 - I-1 U 84/19 (https://dejure.org/2020,10380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - I-1 U 84/19 (https://dejure.org/2020,10380)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Die Erreichbarkeit der Werkstatt wird durch Faktoren wie die Entfernung, die Fahrzeiten und sonstige konkrete örtliche Gegebenheiten - so etwa die Erreichbarkeit von Alternativwerkstätten - jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmt (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 14, juris).

    Von Bedeutung ist auch der dem Geschädigten zugemutete Aufwand bei der Geltendmachung etwaiger Nacherfüllungsansprüche im Rahmen der Gewährleistung bei mangelhaften Reparaturleistungen (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 14, juris).

    Der klägerischen Abrechnung sind aufgrund der nicht bindenden Verweisung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, die ein Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Wählt der Geschädigte den vorbeschriebenen Weg der Schadensberechnung und genügt er damit bereits dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, so begründen besondere Umstände, wie das Alter des Fahrzeuges oder seine Laufleistung, keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 8 - 9, juris).

    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Der Senat hat allerdings schon an anderer Stelle entschieden, dass wenn der Geschädigte zulässigerweise auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, die für ihn ohne Weiteres zugeführt und mühelos erreichbar ist und in der UPE- Aufschläge nicht erhoben werden, diese auch auf der Grundlage des Schadensgutachtens nicht verlangen kann (Senatsurteil vom 10.04.2016 - I- 1 U 57/15 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Dem entspricht der Geschädigte im Allgemeinen im Reparaturfall, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02 -, BGHZ 155, 1-8).
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Jedoch muss sich der Geschädigte im Hinblick auf seine Schadensgeringhaltungspflicht, § 254 II 1 BGB, auf die günstigere Reparatur in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt im Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er ggf. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18 -, Rn. 6, juris).
  • LG Frankenthal, 28.08.2013 - 2 S 87/13

    Schadenersatz: Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer kostengünstigeren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 1 U 84/19
    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - I-1 U 84/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,54729
OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - I-1 U 84/19 (https://dejure.org/2019,54729)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2019 - I-1 U 84/19 (https://dejure.org/2019,54729)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2019 - I-1 U 84/19 (https://dejure.org/2019,54729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Höhe der zu ersetzenden Reparaturkosten im Verkehrsunfallprozess; Anspruch auf Abrechnung nach den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Werkstatt

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alternative Reparaturmöglichkeit muss mühelos erreichbar sein

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Alternative Reparaturmöglichkeit in 38 km Entfernung unzumutbar

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Die Erreichbarkeit der Werkstatt wird durch Faktoren wie die Entfernung, die Fahrzeiten und sonstige konkrete örtliche Gegebenheiten - so etwa die Erreichbarkeit von Alternativwerkstätten - jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmt (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 14, juris).

    Von Bedeutung ist auch der dem Geschädigten zugemutete Aufwand bei der Geltendmachung etwaiger Nacherfüllungsansprüche im Rahmen der Gewährleistung bei mangelhaften Reparaturleistungen (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 14, juris).

    Der klägerischen Abrechnung sind aufgrund der nicht bindenden Verweisung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, die ein Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Wählt der Geschädigte den vorbeschriebenen Weg der Schadensberechnung und genügt er damit bereits dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, so begründen besondere Umstände, wie das Alter des Fahrzeuges oder seine Laufleistung, keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 8 - 9, juris).

    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).

  • LG Frankenthal, 28.08.2013 - 2 S 87/13

    Schadenersatz: Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer kostengünstigeren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Dem entspricht der Geschädigte im Allgemeinen im Reparaturfall, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02 -, BGHZ 155, 1-8).
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Der Senat hat allerdings schon an anderer Stelle entschieden, dass wenn der Geschädigte zulässigerweise auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, die für ihn ohne Weiteres zugeführt und mühelos erreichbar ist und in der UPE- Aufschläge nicht erhoben werden, diese auch auf der Grundlage des Schadensgutachtens nicht verlangen kann (Senatsurteil vom 10.04.2016 - I- 1 U 57/15 - juris).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Jedoch muss sich der Geschädigte im Hinblick auf seine Schadensgeringhaltungspflicht, § 254 II 1 BGB, auf die günstigere Reparatur in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt im Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er ggf. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 1 U 84/19
    Die auch vom Landgericht angeführten Entscheidungen nehmen etwa eine mühelose Erreichbarkeit bei einer Entfernung von etwa 21 km - bei einer nicht vorhandenen markengebundenen Fachwerkstatt in einer deutlich geringeren Entfernung zum Wohnort (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 -, Rn. 12, juris) - an oder stellen auf den Vorteil eines kostenlosen Hol- und Bringservices ab (Senat, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11 -, Rn. 59, juris: 10 - 15 km, LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 12, juris: ca. 27 km; LG Frankenthal, Urteil vom 28. August 2013 - 2 S 87/13 -, Rn. 11, juris: 29, 5 km).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2020 - 22 S 136/20233
    Eine in 38 km Entfernung vom Wohnort gelegene freie Werkstatt ist für den Geschädigten jedenfalls dann nicht mehr mühelos erreichbar, wenn sich eine markengebundene Fachwerkstatt in seinem Wohnort befindet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 - 1 U 84/19, BeckRS 2019, S. 44915).

    Auf die Entfernung der freien Werkstatt zum Wohnort kommt es aber nicht an, wenn diese einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 - 1 U 84/19, BeckRS 2019, S. 44915; Figgener, NJW 2010, S. 2120).

  • AG Berlin-Mitte, 13.02.2024 - 104 C 127/23
    Feste Kriterien zur Bestimmung der mühelosen Erreichbarkeit haben sich bisher nicht herausgebildet, wobei Faktoren wie die Entfernung, die Fahrtzeiten und sonstige konkrete örtliche Begebenheiten - wie etwa die Erreichbarkeit einer Alternativwerkstatt - Berücksichtigung finden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 - 1 U 84/19, BeckRS 2019, 44915).
  • LG Köln, 04.01.2023 - 13 S 43/21
    Widerlegt der Verpflichtete dieses Indiz durch geeigneten Sachvortrag, bleibt Raum für eine Schätzung nach § 287 ZPO (umfassend OLG Düsseldorf Urt. v. 17.9.2019 - 1 U 84/19, BeckRS 2019, 44915 m. w. Nw.).
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   OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 1 U 84/19   

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https://dejure.org/2019,55029
OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 1 U 84/19 (https://dejure.org/2019,55029)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2019 - 1 U 84/19 (https://dejure.org/2019,55029)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 1 U 84/19 (https://dejure.org/2019,55029)
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Papierfundstellen

  • NZV 2020, 526
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