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   OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - I-1 U 91/07   

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OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - I-1 U 91/07 (https://dejure.org/2007,34975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2007 - I-1 U 91/07 (https://dejure.org/2007,34975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - I-1 U 91/07 (https://dejure.org/2007,34975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Versicherung muss auch zahlen, wenn Fahrzeug eines Verwandten genutzt wird

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Am Ende doch Kredit aufgenommen

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Verwandter leiht dem Geschädigten ein Fahrzeug

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Versicherung muss auch zahlen, wenn Fahrzeug eines Verwandten genutzt wird

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Urteil vom 22. Januar 2007, AZ 1-1 U 151/06 mit Hinweis auf OLG Celle VersR 1973, 717, OLG Frankfurt DAR 1984, 318, OLG Köln VRS 96, 325; zuletzt Urteil vom 15. Oktober 2007, AZ: 1-1 U 52/07).

    Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107; zuletzt Senatsurteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1-1 U 151/06).

    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1-1 U 151/06 mit Hinweis auf BGH-NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.03.1974 - VI ZR 216/72

    Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 61, 325, 331 ff.; BGH VersR 1974, 657; BGH NJW 2005, 1041).

    Er kann deshalb die Aufwendungen zur Haftungsfreistellung nur insoweit dem Schädiger in Rechnung stellen, als das abgewendete Haftpflichtrisiko das Eigenrisiko übersteigt (BGH a.a.O.; BGH VersR 1974, 657).

    Anders kann zu entscheiden sein, wenn der Geschädigte trotz zumutbarer Suche nur Vermieter findet, die von ihm die Versicherung gegen den Unfall fordern (BGH VersR 1974, 657).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    a) Die Beweislast für die behauptete Obliegenheitsverletzung des Geschädigten im Sinne des § 254 BGB und deren Ursächlichkeit für die Schadensentstehung trägt der Ersatzpflichtige (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 66. Auflage, § 254, Rdnr. 74 mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216 sowie BGH NJW 1994, 3105).

    Der Geschädigte muss aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken; er muss erforderlichenfalls im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast dartun, was er zur Schadensminderung unternommen hat (Palandt/Heinrichs, a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216, BGH NJW 1996, 653, BGH NJW 1998, 3706; BGH.

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    b) In diesem Zusammenhang ist zunächst zu berücksichtigen, dass eine Pflicht des Geschädigten, nach einem Fahrzeugausfall zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, ohnehin nur unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren.

    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1-1 U 151/06 mit Hinweis auf BGH-NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    NJW-RR 2006, 394).

    d) Für die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Kreditaufnahme zur Schadensbeseitigung durch den Geschädigten ist der Schädiger darlegungspflichtig (BGH NJW-RR 2006, 394, 397).

  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Urteil vom 22. Januar 2007, AZ 1-1 U 151/06 mit Hinweis auf OLG Celle VersR 1973, 717, OLG Frankfurt DAR 1984, 318, OLG Köln VRS 96, 325; zuletzt Urteil vom 15. Oktober 2007, AZ: 1-1 U 52/07).

    Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte; allein schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Wagens sein Fahrzeug laufend in Gebrauch nimmt (Senat a.a.O. mit Hinweis auf OLG Celle VersR 1973, 717,718).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 61, 325, 331 ff.; BGH VersR 1974, 657; BGH NJW 2005, 1041).

    Daher ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, Aufwendungen zur Abwendung dieses Risikos im Rahmen des § 249 geltend zu machen (BGHZ 61, 325, 336).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    In Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO darf der Tatrichter den "Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln (BGH, Urteil vom 30. Januar 2007, AZ. VI ZR 99/06, veröffentlicht in ZfS 2007, 330).

    Vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt (BGH Urteil vom 30. Januar 2007, AZ: VI ZR 99/06, veröffentlicht in ZfS 2007, 330).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    Wird für ein bei einem Unfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005, AZ: VI ZR 9/05, veröffentlicht in NZV 2006, 139, 140 mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 1041).

    Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 61, 325, 331 ff.; BGH VersR 1974, 657; BGH NJW 2005, 1041).

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
    Der Geschädigte muss aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken; er muss erforderlichenfalls im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast dartun, was er zur Schadensminderung unternommen hat (Palandt/Heinrichs, a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216, BGH NJW 1996, 653, BGH NJW 1998, 3706; BGH.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, so Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: I-1 U 151/06, Verkehrsrecht aktuell 2007, 22; zuletzt Urteil vom 29. Oktober 2007, Az.: I-1 U 91/07; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 318; OLG Köln VRs 96, 325).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2016 - 1 U 107/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftrades mit einem die Straße

    Ist nämlich der ausländische Unfallbeteiligte von dem Erfordernis einer Pflichtversicherungsbescheinigung im Sinne von § 1 Abs. 2 AuslPflVG (Grüne Karte) befreit, dann hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegenüber dem Beklagten zu 1), dem Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage, § 15 Rdn 64; Senat, Urteil vom 06.06.2008, I-1 U 260/07; Urteil vom 29.10.2007, I-1 U 91/07).
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