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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,2285
OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung eines Schadensersatzanspruches in Verkehrsunfallsachen durch eine Haftpflichtversicherung anhand der Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts; Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits bei Erhebung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Regulierungszeit für Haftpflichtversicherung

  • kanzlei.biz

    Zulässige Zeitspanne für Schadensregulierung

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; PflVG § 3
    Klageerhebung ohne Gewährung eines angemessenen Prüfungszeitraumes zur Klärung der Rechtslage nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angemessene Regulierungsdauer eines Haftpflichtschadens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Wer zu früh klagt, wird bestraft

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Regulierungsfrist in der Regel 3 Wochen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 114
  • NZV 2008, 151
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51: 2 Wochen ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611: 3 Wochen ); daß die Haftpflichtversicherungen über einen " größeren Büroapparat " verfügten, der " gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat " (so OLG Rostock OLG-NL 2001, 92), ist nicht anzuerkennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners angesiedeltes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf - andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch unklare oder schwerfällige Organisationsstrukturen über längere Zeit folgenlos seinen Verpflichtungen zu entziehen.

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    3 Wochen: OLG Düsseldorf 27.6.07 - 1 W 23/07 - NZV 08, 151; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage).

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Die Länge dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Beschluss vom 27.06.07, I-1 W 23/07, DAR 2007, 611).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,6131
OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,6131)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2007 - 1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,6131)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2007 - 1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,6131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO, § 91 ZPO, § 567 ZPO
    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des Streitwerts

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 91; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42, § 91, § 567
    Kosten für eine im Beschwerderechtszug erfolgreiche Richterablehnung als Kosten des Rechtsstreits zu qualifizieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaftungnahme eines Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter für ein nicht rechtmäßiges Verhalten in der Krise; Veranlassung einer Kostenentscheidung bei einer erfolgreichen Beschwerde mit dem Ziel einer Richterablehnung; Behandlung der anfallenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1399
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    Eine Kostenentscheidung ist im Ablehnungsverfahren bei erfolgreicher Beschwerde entbehrlich, da es sich bei den Kosten der erfolgreichen Beschwerde um solche des Rechtsstreits handelt (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 46 Rn. 22; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.05.2007 - 1 W 23/07, MDR 2007, 1399, 1400, juris Rn. 5).
  • OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es handelt sich insoweit nämlich um Kosten des Rechtsstreits (vgl. OLG Frankfurt am Main MDR 2007, 1399; OLG München, Beschluss vom 14.03.2012, Az.: 10 W 277/12; Sturm MDR 2007, 382; Zöller-Vollkommer, 31. Aufl., § 46 Rn. 20).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt, da die Kosten einer erfolgereichen Ablehnung eines Sachverständigen solche der Hauptsache und von dem letztlich Unterliegenden zu tragen sind; eine Kostenentscheidung ergeht in diesem Fall nicht (OLG Frankfurt a. M. MDR 2007, 1399; Sturm MDR 2007, 382 [383 unter III] alle für Richterablehnung).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Diesen Bruchteilswert setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 25 % an (s. Beschl. v. 28.05.2007 - 1 W 23/07 - MDR 2007, 1399, unter II.4. der Gründe).
  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für

    Eine Kostenentscheidung sowie eine Festsetzung des Gegenstandswertes sind nicht veranlasst, da bei einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs keine Kostenerstattung stattfindet, sondern die Kosten solche des Rechtsstreits sind (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.05.2007, 1 W 23/07, veröffentlicht u.a.: MDR 2007, 1399, hier zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung

    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, da für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren gemäß Nr. 1812 des Kostenverzeichnisses zum GKG Gerichtskosten nicht anfallen und die außergerichtlichen Kosten der Parteien Kosten des Rechtsstreits sind (OLG Frankfurt MDR 2007, S. 1399; Greger in Zöller, a. a. O., § 406, Rn. 17, Vollkommer in Zöller, a. a. O., § 46, Rn. 20; Herget in Zöller, a. a. O., § 91, Rn. 13, Stichworte "Richterablehnung", "Sachverständigenablehnung").
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007 - 1 W 23/07, juris Rn. 5).
  • OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Androhung sitzungspolizeilicher

    Auch wenn der Gegner sich aus seiner Sicht gegen die Ablehnung des Richters wendet, "unterliegt" er nicht in diesem selbstständigen Zwischenverfahren (vgl. OLG Frankfurt MDR 2007, 1399).

    Unabhängig davon, dass sich § 21 GKG wegen § 1 Abs. 1 S. 1 GKG nur auf die Gerichtskosten bezieht, also Gebühren und Auslagen (Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 21 GKG Rn. 1), ist der Fall einer erfolgreichen Richterablehnung mit einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift nicht vergleichbar; eine analoge Anwendung der Norm kommt nicht in Betracht (dazu OLG Frankfurt MDR 2007, 1399; ebenso Stollenwerk, NJW 2007, 3751, 3753 l. Sp. mit Note 15).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2016 - 8 W 18/16

    Kostentragungspflicht bezüglich eines Beschwerdeverfahrens über die Ablehnung

    Selbst wenn er sich gegen die Ablehnung des Sachverständigen wendet, unterliegt er aber nicht in diesem selbständigen Zwischenverfahren (vgl. für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.05.2007 - 1 W 23/07, MDR 2007, 1399; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2010 - 9 W 93/10, [...]).

    Die in der Hauptsache unterlegende Partei hat daher auch die Kosten der (erfolgreichen) Beschwerde im Sachverständigenablehnungsverfahren zu tragen (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 - 10 W 32/14, DAR 2014, 273, 275; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2014 - 5 W 65/14, [...]; Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 91, Rdnr. 13, Stichwort "Sachverständigenablehnung"; für das Richterablehnungsverfahren so auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.05.2007 - 1 W 23/07, MDR 2007, 1399; Sturm, MDR 2007, 382, 383; Stollenwerk, NJW 2007, 3751, 3753).

  • OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09

    Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im

    Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9; Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20; Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6; Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 10 W 63/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei engem beruflichem

  • OLG Stuttgart, 21.06.2022 - 3 W 26/22

    Sachverständiger, Unparteilichkeit, Arbeitskreismitglied

  • KG, 06.10.2015 - 18 WF 121/15

    Richterablehnung im Familienverfahren: Vorliegen eines so genannten

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