Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6808
OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01 (https://dejure.org/2004,6808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2004 - 1 U 142/01 (https://dejure.org/2004,6808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2004 - 1 U 142/01 (https://dejure.org/2004,6808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 249 BGB
    Schadenersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln beim Kauf eines Hausgrundstücks: Ausschluss eines Abzugs "neu für alt" aus Billigkeitsgründen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens von Beschädigungen beim Verkauf eines Hauses; Anspruch auf Ersetzung des erforderlichen Betrages zur Beseitigung der auf Einwirkungen von Hausbockkäferlarven beruhenden Beschädigungen eines Hauses; Möglichkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen einer beim Verkauf eines Hauses arglistig verschwiegenen erheblichen Beschädigung durch Hausbockkäfer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistig verschwiegene Mängel (Hausbock)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 30 O 87/01
  • OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03

    Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01
    a) Ob ein merkantiler Minderwert verbleibt, ist eine im jeweiligen Einzelfall zu beantwortende Tatsachenfrage; weder aus dder vom Kläger heran gezogene Entscheidung des BGH vom 14.5.2004 (V ZR 120/03) noch aus dem einschlägigen Schrifttum ist Abweichendes herzuleiten.
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01
    Der Rechtsgedanke der Vorteilsausgleichung folgt letztlich aus dem in § 242 BGB festgelegten Grundsatz von Treu und Glauben (BGHZ 91, 206, 210).
  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 109/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01
    Als Schaden kann der Kläger den Betrag ersetzt verlangen, der erforderlich ist, um die auf Einwirkungen von Hausbockkäferlarven beruhenden Beschädigungen des Hauses zu beseitigen (vgl. BGH NJW 1965, 34 f.).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01
    Bei der Entscheidung über die Anrechenbarkeit eines Vorteils ist deshalb eine Gesamtschau über die Interessenlage vorzunehmen, wie sie durch das schädigende Ereignis zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten besteht (vgl. - auch zum Folgenden - BGHZ 30, 29, 33 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - I-1 U 142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30544
OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - I-1 U 142/01 (https://dejure.org/2002,30544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2002 - I-1 U 142/01 (https://dejure.org/2002,30544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2002 - I-1 U 142/01 (https://dejure.org/2002,30544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Gericht hinsichtlich der Auswertung von Erkenntnissen für die Unfallursächlichkeit einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB; Abgrenzung der Beweisanforderungen hinsichtlich haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität; ...

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 1 U 177/99

    Höhe der Tantieme eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01
    Den Nachweis einer HWS-Verletzung sieht das OLG Hamm als geführt an, wenn der erstuntersuchende Arzt am Unfalltag deutliche und typische Symptome einer HWS-Distorsion diagnostiziert hat und wenn die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung des Pkw, in dem der Geschädigte bei dem Heckanstoß saß, möglicherweise bis zu 14 km/h betragen hat (OLGR 2000, 343).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01
    Damit liegt bereits der untere Wert (9,2 km/h) nur knapp unter der "Harmlosigkeitsgrenze", welche der 6. Senat des OLG Hamm bei 10 km/h zieht (Urteil vom 04.06.1998, 6 U 200/96, r+s 1998, 326).
  • OLG Bamberg, 05.12.2000 - 5 U 195/99

    Anforderungen an die Unfallursächlichkeit eines HWS-Schleudertraumas

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01
    Nicht einzugehen braucht der Senat auch auf die Frage, ob der in der Tendenz geschädigtengünstigen Auffassung des OLG Bamberg zu folgen ist, die in der Entscheidung vom 05.12.2000 (DAR 2001, 121) zum Ausdruck kommt.
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01
    Ärztliche Bescheinigungen vom Unfalltag oder zeitnah zum Unfall sind zwar wichtige Erkenntnisquellen, bedürfen aber sorgfältiger Überprüfung (siehe auch OLG Hamm NZV 2001, 468).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01
    So ist es hier nicht, wobei der Senat nicht verkennt, dass zumindest immaterielle Zukunftsschäden nicht sehr wahrscheinlich sind (zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage bei feststehender Körperverletzung siehe neuerdings BGH NJW 2001, 1431).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht