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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-1 U 149/10   

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https://dejure.org/2011,23046
OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-1 U 149/10 (https://dejure.org/2011,23046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2011 - I-1 U 149/10 (https://dejure.org/2011,23046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I-1 U 149/10 (https://dejure.org/2011,23046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwärtsfahrer muss unter Beachtung der höchsten Sorgfalltspflicht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen; Anforderungen an die Sorgfalltspflichten eines Rückwärtsfahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 3; VVG § 115
    Rückwärtsfahrer muss unter Beachtung der höchsten Sorgfalltspflicht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen; Anforderungen an die Sorgfalltspflichten eines Rückwärtsfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die wartende Autokolonne überholt - Unfall mit dem vordersten Ausparker

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wartende Autokolonne überholt - Haftungsverteilung bei Unfall

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
    Sie enthält auch kein Überholverbot (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 224/05

    Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem auf einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
    Gegen den, der beim Ausfahren aus einem Grundstück auf eine Straße mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs kollidiert, spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senat, Urteil vom 14.08.2006, I - 1 U 224/05).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
    Im Rahmen der Abwägung können zu Lasten einer Partei aber nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die unbestritten oder bewiesen sind (BGH NZV 1995, 145).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1981 - 2 Ws OWi 523/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
    Sie enthält auch kein Überholverbot (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302).
  • BayObLG, 05.05.1983 - 1 ObOWi 133/83

    Vorbeifahren; Kolonne; Grundsätze; Rechtsprechung; Sorgfalt; Lücke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
    Allein der Umstand, dass in der überholten Kolonne möglicherweise eine Lücke für ein parkendes Fahrzeug freigehalten wird, um diesem das Einfädeln zu ermöglichen, macht die Verkehrslage für den Überholenden nicht unklar (BayObLG VRS 65, 152; KG VRS 60, 137).
  • KG, 18.08.1980 - 3 Ws (B) 19/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
    Allein der Umstand, dass in der überholten Kolonne möglicherweise eine Lücke für ein parkendes Fahrzeug freigehalten wird, um diesem das Einfädeln zu ermöglichen, macht die Verkehrslage für den Überholenden nicht unklar (BayObLG VRS 65, 152; KG VRS 60, 137).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

    Es darf nur so langsam gefahren werden, dass man erforderlichenfalls sofort anhalten kann (wohl allg. Ansicht, vgl. Senat, Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 19/11; Urteil vom 10. Mai 2011, I-1 U 149/10, Urteil vom 10.03.2008, I-1 U 188/07; Hentschel/König/Dauer, § 9 StVO Rn. 51; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 9 Rdn 69; OLG Nürnberg NZV 1991, 67).

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass eine solche durchgezogene Trennlinie auf der Fahrbahn allein dem Schutz des Gegenverkehrs zu dienen bestimmt ist (Urteil vom 10.05.2011, I-1 U 149/10, zitiert nach Juris; ebenso Heß in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 2 StVO Rdn. 92 f.) und hält hieran fest.

    Denn die übrigen Verkehrsteilnehmer (wie vorliegend der Zeuge E.) rechnen üblicherweise nicht mit einem solchen Verkehrsverstoß und richten ihr eigenes Verhalten daher an der Erwartung aus, dass die durchgezogene Trennlinie von den anderen Verkehrsteilnehmern respektiert wird (Senat, Urteil vom 10.05.2011, I-1 U 149/10; BGH NJW-RR 1987, 1048; LG Saarbrücken NJW-RR 2013, 401; OLG Köln NZV 1990, 72).

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Da der Wendende aber mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss, reicht eine festgestellte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für sich genommen noch nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu entkräften (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 37, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 149/10 -, Rn. 26, juris).

    Dies kann bei einer Überschreitung um 50 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - VI ZR 229/82 -, Rn. 15, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 149/10 -, Rn. 4 - 5, juris).

  • OLG Hamm, 28.10.2020 - 7 U 58/20

    Parkplatzunfall; Rückwärtsfahrt; Anscheinsbeweis; keine Umsatzsteuer bei

    § 9 Abs. 5 StVO ist auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter auch dann nicht unmittelbar anwendbar, wenn - wie hier - nicht beide unfallbeteiligten Pkw rückwärtsfahrend miteinander kollidieren (im Anschluss an BGH Urt. v. 26.1.2016 - VI ZR 179/15, r+s 2016, 149 Rn. 11; in Abgrenzung zum Parktaschenunfall OLG Düsseldorf Urt. v. 10.5.2011 - 1 U 149/10, BeckRS 2012, 2371).

    Die von der Klägerin in der Berufungsbegründung zum Beleg ihrer anderen Auffassung zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 10 Mai 2011 - 1 U 149/10 - juris) betrifft keinen sog. Parkplatzfall, sondern einen Fall, indem der Rückwärtsfahrende aus einer Parktasche in den fließenden Verkehr einfuhr.

  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß

    Das Zeichen 295 dient allein dem Schutz des Gegenverkehrs (OLG Düsseldorf Urteil vom 10.5.2011, Az.: I - 1 U 249/10, zitiert nach BeckRS 2012, 02371).

    Unter Abwägung der dargestellten Verursachungsbeiträge und zuzurechenden Gefahrenmomente erscheint eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 sachgerecht (vgl. auch OLG Düsseldorf vom 10.05.2011, I - 1 U 149/10).

  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Soweit dort eine durchgezogene Linie vorhanden war, handelt es sich nicht um ein Überholverbot i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO ( BGH, Urt. v. 28.04.1987, Az. VI ZR 66/86, juris Rn. 24 = NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2011, Az. 1 U 149/10, juris Rn. 10; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2015, Az. 1 U 151/14, juris Rn. 34).

    Darüber hinaus hat das Gericht die Betriebsgefahr für die Honda aufgrund des Überholmanövers des Klägers, bei welchem er die durchgezogene Linie überfahren hat (s.o. lit. bb)) als noch weiter erhöht angenommen (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2011, Az. 1 U 149/10, juris Rn. 19f.).

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https://dejure.org/2010,34102
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2010 - I-1 U 149/10 (https://dejure.org/2010,34102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt auf die Fahrbahn fahrenden Fahrzeugs mit einem unter Überfahren einer durchgezogenen Linie eine Fahrzeugschlange überholenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt auf die Fahrbahn fahrenden Fahrzeugs mit einem unter Überfahren einer durchgezogenen Linie eine Fahrzeugschlange überholenden Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
    Im Rahmen der Abwägung können zu Lasten einer Partei aber nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die unbestritten oder bewiesen sind (BGH NZV 1995, 145 ).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
    Sie enthält auch kein Überholverbot (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 224/05

    Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem auf einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
    Gegen den, der beim Ausfahren aus einem Grundstück auf eine Straße mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs kollidiert, spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senat, Urteil vom 14.08.2006, I - 1 U 224/05).
  • BayObLG, 05.05.1983 - 1 ObOWi 133/83

    Vorbeifahren; Kolonne; Grundsätze; Rechtsprechung; Sorgfalt; Lücke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
    Allein der Umstand, dass in der überholten Kolonne möglicherweise eine Lücke für ein parkendes Fahrzeug freigehalten wird, um diesem das Einfädeln zu ermöglichen, macht die Verkehrslage für den Überholenden nicht unklar (BayObLG VRS 65, 152 ; KG VRS 60, 137 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1981 - 2 Ws OWi 523/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
    Sie enthält auch kein Überholverbot (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302).
  • KG, 18.08.1980 - 3 Ws (B) 19/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
    Allein der Umstand, dass in der überholten Kolonne möglicherweise eine Lücke für ein parkendes Fahrzeug freigehalten wird, um diesem das Einfädeln zu ermöglichen, macht die Verkehrslage für den Überholenden nicht unklar (BayObLG VRS 65, 152 ; KG VRS 60, 137 ).
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