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   OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - I-1 U 158/15   

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https://dejure.org/2016,25511
OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - I-1 U 158/15 (https://dejure.org/2016,25511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2016 - I-1 U 158/15 (https://dejure.org/2016,25511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - I-1 U 158/15 (https://dejure.org/2016,25511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein nach rechts in eine Baustelleneinfahrt abbiegendes Reinigungsfahrzeug; Würdigung der erhobenen Beweise im Hinblick auf spontane Äußerungen der Unfallbeteiligten am Unfallort

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall zwischen abbiegender Kehrmaschine und auffahrenden LKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein nach rechts in eine Baustelleneinfahrt abbiegendes Reinigungsfahrzeug; Würdigung der erhobenen Beweise im Hinblick auf spontane Äußerungen der Unfallbeteiligten am Unfallort

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein nach rechts in eine Baustelleneinfahrt abbiegendes Reinigungsfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein Reinigungsfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Dies hängt davon ab, ob dem Begriff "Grundstück" im Sinne des Gesetzes nur alle nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten, privaten Flächen unterfallen oder ob dazu schlicht alle Verkehrsflächen zählen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen (stellvertretend zum Ganzen: Burmann in: Burmann/Heß u.a., Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 9 Rdn 53 m.w.N.) Der Vergleich mit § 10 StVO, in dem das Gesetz zwischen Grundstücken und anderen Straßenteilen unterscheidet, spricht einerseits für ein Begriffsverständnis, das Straßenteile, die dem fließenden Verkehr entzogen sind, wie Parkplätze, Parkstreifen, Parktaschen oder abgesperrte Fahrbahnen, dem Grundstücksbegriff in § 9 StVO nicht zurechnet (so OLG Hamm, Urteil v. 08.11.2013 - I-9 U 88/13 , NZV 2014, 262; eben Senat, Urteil vom 12.07.2004, I-1 U 39/04; Urteil vom 24.11.1997, 1 U 55/97; Urteil vom 17.09.2001, 1 U 26/01).

    Daher ist im vorliegenden Falle jedenfalls von einem gravierenden Verstoß gegen die Pflichten des Abbiegenden auszugehen, während es einer abschließenden Entscheidung des Meinungsstreites nicht bedarf (so schon Senat, Urteil vom 26.01.2016, I-1 U 44/15; in dem Sinne auch OLG Hamm a.a.O., NZV 2014, 262; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage 2015, Kapitel 27, Rdn 292).

  • OLG München, 18.11.2015 - 7 U 1430/15

    Haftung des Zwischenhändlers für Sachmangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Eine Entscheidung über die Rechtsmittelkosten war nicht veranlasst; das Erstgericht hat im Rahmen des Schlussurteils einheitlich über die Kosten des gesamten Rechtsstreites zu entscheiden (OLG München MDR 2016, 202).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2002 - 1 U 26/01

    Unwirksame AGB-Klauseln der öffentlichen Hand in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Dies hängt davon ab, ob dem Begriff "Grundstück" im Sinne des Gesetzes nur alle nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten, privaten Flächen unterfallen oder ob dazu schlicht alle Verkehrsflächen zählen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen (stellvertretend zum Ganzen: Burmann in: Burmann/Heß u.a., Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 9 Rdn 53 m.w.N.) Der Vergleich mit § 10 StVO, in dem das Gesetz zwischen Grundstücken und anderen Straßenteilen unterscheidet, spricht einerseits für ein Begriffsverständnis, das Straßenteile, die dem fließenden Verkehr entzogen sind, wie Parkplätze, Parkstreifen, Parktaschen oder abgesperrte Fahrbahnen, dem Grundstücksbegriff in § 9 StVO nicht zurechnet (so OLG Hamm, Urteil v. 08.11.2013 - I-9 U 88/13 , NZV 2014, 262; eben Senat, Urteil vom 12.07.2004, I-1 U 39/04; Urteil vom 24.11.1997, 1 U 55/97; Urteil vom 17.09.2001, 1 U 26/01).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 44/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Daher ist im vorliegenden Falle jedenfalls von einem gravierenden Verstoß gegen die Pflichten des Abbiegenden auszugehen, während es einer abschließenden Entscheidung des Meinungsstreites nicht bedarf (so schon Senat, Urteil vom 26.01.2016, I-1 U 44/15; in dem Sinne auch OLG Hamm a.a.O., NZV 2014, 262; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage 2015, Kapitel 27, Rdn 292).
  • OLG Rostock, 24.02.2005 - 1 U 39/04

    Kommunales Wohnungsunternehmen: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 17 VOB/B!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Dies hängt davon ab, ob dem Begriff "Grundstück" im Sinne des Gesetzes nur alle nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten, privaten Flächen unterfallen oder ob dazu schlicht alle Verkehrsflächen zählen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen (stellvertretend zum Ganzen: Burmann in: Burmann/Heß u.a., Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 9 Rdn 53 m.w.N.) Der Vergleich mit § 10 StVO, in dem das Gesetz zwischen Grundstücken und anderen Straßenteilen unterscheidet, spricht einerseits für ein Begriffsverständnis, das Straßenteile, die dem fließenden Verkehr entzogen sind, wie Parkplätze, Parkstreifen, Parktaschen oder abgesperrte Fahrbahnen, dem Grundstücksbegriff in § 9 StVO nicht zurechnet (so OLG Hamm, Urteil v. 08.11.2013 - I-9 U 88/13 , NZV 2014, 262; eben Senat, Urteil vom 12.07.2004, I-1 U 39/04; Urteil vom 24.11.1997, 1 U 55/97; Urteil vom 17.09.2001, 1 U 26/01).
  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11

    Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Richtigerweise ist die Warnblinklichtanlage zu diesem Zweck für die Zeit des Abbiege-Vorgangs auszuschalten (ebenso OLG Hamm NJW-RR 2011, 1666).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78

    Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    "Verletzter" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG und damit Inhaber der aus einem Unfallereignis herrührenden Schadensersatzansprüche kann nämlich auch der berechtigte Besitzer eines Fahrzeuges sein (grundlegend BGH NJW 1981, 750), insbesondere der Leasingnehmer.
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Dabei ist nach diesen Vorschriften in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten bzw. deren Fahrzeuge zur Schadensentstehung beigetragen haben, wobei das auf der einen oder anderen Seite vorhandene individuelle Verschulden der Fahrzeuglenker nur einen Faktor der Abwägung darstellt (BGH NJW 2013, 3235; NJW-RR 2008, 335; Senat, Urteil vom 10.05.2016, I-1 U 47/15).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 716/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: "Halbe Vorfahrt" gegenüber dem aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Doch auch wenn diese Vorschrift die anderen Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht mahnt, gewährt sie doch kein von anderen Verkehrsteilnehmern zu beachtendes Vorrecht (OLG Koblenz VRS 105, 414; Hentschel/König/Dauer, 43. Auflage 2015, § 38 StVO Rdn 13; vgl. auch BGH NJW 2005, 1940).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
    Doch auch wenn diese Vorschrift die anderen Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht mahnt, gewährt sie doch kein von anderen Verkehrsteilnehmern zu beachtendes Vorrecht (OLG Koblenz VRS 105, 414; Hentschel/König/Dauer, 43. Auflage 2015, § 38 StVO Rdn 13; vgl. auch BGH NJW 2005, 1940).
  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 150/12

    Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02

    Verkehrsunfallhaftung: Auffahrunfall an einer Grünlicht zeigenden Ampel nach

  • OLG Düsseldorf, 21.05.1979 - 1 U 192/78
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17

    Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich bei Beschädigung einer gemieteten Sache die Ersatzpflicht des Schädigers auch auf einen Haftungsschaden erstrecken (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1976 - VI ZR 78/75, VersR 1976, 943, 944; vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78, VersR 1981, 161; vom 5. November 1991 - VI ZR 145/91, BGHZ 116, 22; vgl. auch KG, NJW-RR 2007, 239, 241; OLG Naumburg, NJW-RR 2015, 217; Saarländisches Oberlandesgericht, Schaden-Praxis 2011, 446; OLG Düsseldorf, MDR 2016, 1263; LG Berlin, MDR 2001, 630; Reinking, ZIP 1984, 1319; BeckOGK/Spindler, BGB, 01.03.2018, § 823 Rn. 170; MünchKomm-BGB/Oetker, 8. Aufl., § 249 Rn. 451; BeckOK/Förster, BGB, 01.11.2018, § 823 Rn. 143; Dörner, VersR 1980, 1000; Schnauder, JuS 1992, 820, 822; Medicus, AcP 165, 115, 145; Konnertz, Die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzansprüche von Eigentümer und Besitzer gegen den Schädiger, 2006, S. 60 ff., 230), also auf den Schaden, der dem Besitzer durch seine Ersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer entstanden ist.
  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

    So entschied das OLG Düsseldorf am 21.06.2016 (Az. 1 U 158/15, BeckRS 2016, 15556), dass ein Leasingnehmer Schadensersatzansprüche betreffend den Substanzschaden im eigenen Namen geltend machen kann, wenn er im Rahmen des Leasingvertrages verpflichtet ist, Beschädigungen des Fahrzeugs auf eigene Rechnung fachgerecht instand setzen zu lassen, dem Eigentümer gegenüber also für die eingetretene Beschädigung einzustehen hat.
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Ein solcher Anspruch fußt nicht auf der Verletzung des Eigentumsrechts der (nicht nutzenden) Leasinggeberin und ist deshalb nicht Gegenstand der Prozessstandschaft (vgl. OLG Düsseldorf r+s 2016, 633).
  • LG Coburg, 28.05.2021 - 32 S 7/21

    Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall

    Diese Auffassung wird nicht lediglich vom OLG Brandenburg in dem vom Amtsgericht zitierten Urteil vom 22.08.2019, Az. 12 U 11/19, NJW 2019, 3795, vertreten, sondern von einer Vielzahl weiterer Instanz- und Obergerichte So entschied das OLG Düsseldorf am 21.06.2016 (Az. 1 U 158/15, BeckRS 2016, 15556), dass ein Leasingnehmer Schadensersatzansprüche betreffend den Substanzschaden im eigenen Namen geltend machen kann, wenn er im Rahmen des Leasingvertrages verpflichtet ist, Beschädigungen des Fahrzeugs auf eigene Rechnung fachgerecht instand setzen zu lassen, dem Eigentümer gegenüber also für die eingetretene Beschädigung einzustehen hat.
  • LG Berlin, 01.04.2020 - 54 S 2/20

    Unbeachtlichkeit widersprüchlichen Bestreitens aufgrund Wahrheitspflicht

    Der Leasingnehmer kann auch den Substanz-Schaden im eigenen Namen geltend machen, sofern er dem Eigentümer gegenüber für die eingetretene Beschädigung einzustehen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2015 - I-1 U 158/15 -, juris Rn. 46 ff. m.w.N. im Grundsatz zustimmend auch BGH, Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 -, juris Rn. 19).
  • LG Saarbrücken, 24.04.2023 - 13 S 156/22

    Rechtsüberholen führt zu Unfall: Haftungsfragen

    Unter einem solchen Grundstück i.S.d. Norm versteht man solche "privaten" Grundflächen, die nicht für jedermann zugelassen sind bzw. von jedermann tatsächlich genutzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1957 - VI ZR 44/56 -, juris, Orientierungssatz; OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2013 - I-9 U 88/13 -, juris, Rn. 11; Kammer, Urteil vom 21. November 2014 - 13 S 138/14 -, juris, Rn. 15 ff.; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2016 - I-1 U 158/15 -, juris, Rn. 91; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 2. Aufl., § 9 StVO Rn. 58 ff.; differenzierend im Hinblick auf den nachfolgenden Verkehr: OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 2019 - I-1 U 108/18 -, juris, Rn. 56; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 145/13 -, juris, Rn. 65).
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